Eindrücke aus Mönchengladbach

Die neue Lage zur Umgestaltung des Bereiches ehemaliges Schauspielhaus.

Das wichtigste Ergebnis aus der Sitzung des Rates am 17. Dezember 2003  ist die Entscheidung zur Umgestaltung des Bereiches des ehemaligen Schauspielhauses. Die von der FWG gewollte große Lösung wird es nicht geben. Der Investor Frankonia hat die Bedingungen für ein zügiges Weiterarbeiten nicht erfüllt. Dies zeichnete sich bereits in der Hauptausschußsitzung am 10. Dezember 2003 ab. Die FWG hat daraufhin den folgenden Beschlußentwurf im Rat am 17. Dezember eingebracht:

  1. Der Rat stellt fest,

    a) daß die im Beschluß des Rates vom 15. Oktober 2003 genannten Bedingungen bis zum 10. Dezember 2003 nicht erfüllt wurden;

    b) daß bis zum 17. Dezember 2003 die Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung (in Verbindung mit dem durch Vorlage eines Kaufvertragsentwurfes in Aussicht gestellten Erwerb der Theatergalerie bis spätestens Anfang Januar 2004) keine ausreichende Sicherheit für die Fortsetzung der Bemühungen um die Realisierung der dem Beschluss vom 15. Oktober 2003 zu Grunde liegenden Pläne bietet;

    c) daß die zwischen dem 10. Dezember 2003 und dem 17. Dezember 2003 vorgelegten Pläne für die bauliche Umgestaltung der Liegenschaft Stadttheater so verändert wurden, daß sie nicht mehr als Grundlage für die Ausführung des Ratsbeschlusses vom 15. Oktober 2003 dienen können.

  2. Auf der Basis dieser Feststellung beschließt der Rat nunmehr, dem Investor Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (HBB) den Zuschlag für den Erwerb der Liegenschaft Stadttheater zu erteilen, damit darauf ein Gebäude nach den dem Beschluß beiliegenden Plänen des Architekten Otten errichtet und betrieben werden kann.

  3. Der Kaufvertrag soll bis zur Ratssitzung am 28. Januar 2004 unterschriftsreif sein. Über den Sachstand ist in der Sitzung zu berichten.

  4. Die Stadt schließt den zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen städtebaulichen Vertrag so rechtzeitig ab, daß der Satzungsbeschluß über erforderliches Baurecht nach Möglichkeit bis 30. September 2004 gefaßt sein kann.

Dieser Beschlußentwurf ist wörtlich Bestandteil des von allen Fraktionen des Rates getragenen Beschlusses geworden, der zum Ziel hat, den Plan des Architekten Otten zu verwirklichen.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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