Eindrücke aus Mönchengladbach

Einer Pressemeldung der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) ist zu entnehmen, daß ein städtisches Grundstück in Windberg an Herrn Marius Nieland verkauft wurde.

So einfach war das aber nicht, wie die lapidare Meldung glauben machen möchte. So konnte sich z.B. die FWG dem Verkaufsvorschlag der Geschäftsführung der EWMG nicht anschließen. Bereits im Vorfeld hatte die Kunde von der Verkaufsabsicht Wellen geschlagen. Aufsichtsratsmitglied Erich Oberem hatte bei Gesprächen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Rolf Besten, und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Manfred Nieland, versucht, eine Regelung zu erzielen, bei der alle Schwierigkeiten beseitigt gewesen wären. Er hatte vorgeschlagen, daß die Interessenten ihr Gebot für das außergewöhnlich schöne und gut gelegene Grundstück in einem Gebiet mit den teuersten Grundstückspreisen in einem verschlossenen Umschlage hinterlegen sollten. In der Aufsichtsratssitzung sollten die Umschläge geöffnet werden. Der Meistbietende hätte den Zuschlag erhalten.

Darauf wollte weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch der Geschäftsführer der EWMG sich einlassen. Es wurde statt dessen ein  Ratsbeschluß der Entscheidung zu Grunde gelegt, der für diesen Fall nicht anwendbar ist. Dieser Ratsbeschluß datiert von 1981 und war dazu bestimmt, die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsschichten zu fördern. Diese Vorraussetzung ist im vorliegenden Falle nicht gegeben, sowohl hinsichtlich des Grundstückes nicht als auch hinsichtlich der Kaufinteressenten.

Der Vertreter der FWG im Aufsichtsrat hat darauf hingewiesen und gebeten, Fragen zu beantworten, die für eine Entscheidung wichtig sind. Dazu gehörte auch, wie man im Januar 2001 bereits Kenntnis von der Erwerbsmöglichkeit erhalten konnte, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Bebauungsplan noch nicht bestandkräftig war und auch noch keine EWMG existierte.

Die Fragen wurden nicht zufriedenstellend beantwortet. Die FWG hat deshalb gegen den Verkauf an Herrn Nieland gestimmt.

(Siehe auch Sind Entscheidungen der EWMG durch Ratsbeschluß zu ändern? vom 25. Mai 2004)

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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