Eindrücke aus Mönchengladbach

"Lex Baus".

In der Sitzung des Rates am 21. Dezember 2005 sollte ein Bebauungsplan im sogenannten vereinfachten Verfahren beschlossen werden. Das FDP-Ratsmitglied Ralph Baus erklärte sich für befangen und nahm an Beratung und Beschlußfassung nicht teil. Herr Baus war beruflich mit der Angelegenheit befaßt, wie er erklärte. Das war richtig, denn Herr Baus ist als Architekt mit dem Vorhaben beauftragt, dessentwegen der Bebauungsplan geändert werden sollte.

Ein Bebauungsplan ist Ortsrecht. Wird Recht dieser Art im Interesse eines einzelnen geändert, so kommt eine Rechtsnorm zustande, die sich mit dem Namen des Begünstigten verbindet, hier Lex Baus. Interessant ist, daß Herr Bau Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses ist. Doch, ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Baudezernent erklärte, er wolle den Rat mit dieser Angelegenheit befassen, damit man nicht sagen könne, er, der Baudezernent, habe selbständig und ohne Wissen des Rates gehandelt. Selbstverständlich hätte man das auch als Verwaltung im Wege einer Befreiung regeln können. Fragt sich, warum dann die Rechtsänderung im Wege des vereinfachten Verfahren gewählt wurde. Doch sicher nicht, weil der Baudezernent selbst Verantwortung tragen wollte.

Es kommt aber noch schöner. Die Vorlage wäre bei den zum Zeitpunkt der Abstimmung bestehenden Mehrheitsverhältnissen am 21. Dezember 2005 abgelehnt worden, weil CDU und FDP ausnahmsweise ohne Mehrheit waren. Erstaunlicherweise beantragte der Fraktionschef der Grünen, Herr Karl Sasserath, die Vertagung in die nächste Ratssitzung. Die Vertagung wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen. Wer an ein parlamentarisches Versehen geglaubt hatte, wurde in der Ratssitzung am 01. Februar 2005 eines Besseren belehrt. Mit CDU und FDP stimmten die Grünen für Lex Baus. Auch hier ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Oder sollte im Hintergrund noch ein anderes, privates Interesse stehen, dem die Grünen mit Ihrer Stimmabgabe dienten?  Und das bei einer Partei, die immer so tut, als habe sie die Unschuld gepachtet.

Und das ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 228 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB:

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 228 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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