Das Maßnahmenpaket stand am 13. April 2011 im Rat zur Diskussion, nachdem die FWG dies beantragt hatte. Bernd Püllen nahm wie folgt Stellung.
Freude darüber, dass mit dem Innenstadtkonzept soziale Maßnahmen verbunden sein werden, ist in der gemeinsamen Sitzung von Bezirksvertretung Süd, Sozial- und Jugendhilfeausschuss am 29. März 2011 nachdrücklich zum Ausdruck gebracht worden. Dabei blieb offensichtlich, oder sollte man sagen: absichtlich, unberücksichtigt, dass die als Freudenauslöser wirksame Beratungsvorlage viele wichtige Fragen unbeantwortet lässt.
Da ist zunächst die Frage, warum die notwendige Entscheidung auf Ausschussebene statt im Rat getroffen werden soll. Die Auffassung des Sozialdezernenten, der Rat habe bereits über die Durchführung der Maßnahmen entschieden, ist falsch. Der Rat hat bisher nur darüber entschieden, welche Maßnahmen in einem Förderantrag erfasst werden sollen. Bedeutung und Auswirkung des Maßnahmenpaketes Soziale Stadt begründen die Zuständigkeit des Rates auch für die weitergehende Umsetzungsentscheidung.
Unerwähnt bleibt, dass die zugesagte Förderung sich auf eine geringere Zahl von Maßnahmen bezieht als vom Rat beschlossen. Waren die vom Rat beschlossenen Maßnahmen nur ein Sammelsurium von Möglichkeiten oder steckte ein Konzept hinter der Festlegung des Maßnahmenpaketes? Wie der Beratungsvorlage 502/VIII vom 30.03.2010 zu entnehmen ist, soll es sich um ein von einem externen Planungsbüro (nicht kostenlos!) erarbeitetes strukturiertes Maßnahmenkonzept handeln. Wäre es nicht notwendig, Klarheit darüber zu haben, welche Wirkungen von der Veränderung dieses Konzeptes ausgehen, bevor man umsetzt? Dies gilt umso mehr, als das strukturierte Maßnahmenkonzept nie in einem Ausschuss oder, wo es hingehört hätte, im Rat erörtert wurde.
Die Verwaltung behauptet in der Beratungsvorlage, die vorgeschlagenen Entscheidungen erzeugten keine Finanzwirksamkeit. Nachfragen bei der Verwaltung und schriftliche Auskünfte zeigen, dass die Frage der Finanzwirksamkeit gar nicht geprüft worden sein kann. So weiss die Fachverwaltung anscheinend nicht, dass der gültige Haushaltsplan auf die Notwendigkeit der Veränderung nach Zuwendungsbescheid und Beschlusslage hinweist. Allein das ist schon Finanzwirksamkeit, die zu erläutern wäre. Die haushaltstechnische Auswirkung auf Folgejahre ist ungeklärt. Unabhängig davon erzeugt die Umsetzung der Maßnahmen Personalbedarf, der weder qualitativ noch quantitativ belegt wird. Die Aussage des Sozialdezernenten dazu, es gäbe keinen über zusätzliche 10 Wochenstunden hinausgehenden Bedarf, ist falsch.
Die Frage, welche Maßnahmen Aufwendungen erfordern, die durch Zuschuss und Eigenleistung nicht abgedeckt sind, ist unbeantwortet. Dauerhafte Belastungen, die nicht mehr durch Zuschüsse abgesichert sind, bleiben außer Betracht. Wie wird sich die Stadt einrichten, wenn Forderungen nach Gleichstellung wegen gleicher oder schwerwiegenderer Umstände aus anderen Stadtteilen erhoben werden, wo im Gegensatz zur Rheydter Innenstadt tatsächlich soziale Brennpunkte vorhanden sind?
Die gewünschten Entscheidungen sind mit so vielen Unwägbarkeiten verbunden, dass sie heute nicht getroffen werden können. Wir wissen aus der Erfahrung, dass weder die führende Mehrheit noch die stärkste Fraktion sich von einem Ja zur Vorlage abhalten lassen werden, auch wenn noch so schwer wiegende Bedenken bestehen. Wir werden wohl auch heute erleben, dass diese Mehrheiten wie erst kürzlich in mehreren anderen Fällen großzügig auf Information verzichten und bedenkenlos entscheiden. Dennoch beantragen wir, damit sich später niemand vor der Verantwortung drücken kann:
Die Vorlage 1347/VII wird zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen. Ziel der Überarbeitung ist die Darstellung der finanziellen, personellen und sachlichen Voraussetzungen und Folgen einer Umsetzungsentscheidung.