Eindrücke aus Mönchengladbach

Stellungnahme der FWG-Fraktion für die Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 26. Januar 2005.

Der Schul- und Bildungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 26. Januar 2005 mit Investitionen für Schulbau an vier Standorten zu befassen:

  • Abriß und Ersatz von vier Pavillonklassen und Ersatz in Massivbauweise an der Annaschule: 820.000€

  • Erweiterung der Gemeinschaftshauptschule Heinrich Lersch um drei Klassen- und zwei Fachunterrichtsräume: 1.529.800€

  • Bau von zwei Klassen- und zwei Fachunterrichtsräumen in Massivbauweise als Ersatz für vier Pavillonklassen: 1.416.000€

  • Schaffung von drei Fachunterrichtsräumen im Schulzentrum Neuwerk: 875.000€

Somit steht ein Investitionsvolumen von 4,7 Mio. € zur Diskussion. Die Maßnahmen sollen im Investitionszeitraum bis 2009 realisiert werden, aber so, daß abweichend von derzeitigen Zielen bereits im Jahre 2005 mit der Umsetzung begonnen werden kann. Diese Vorstellungen sind - wie der Presse zu entnehmen war - für die CDU/FDP-Ratsmehrheit, aber auch für die SPD, bereits beschlossene Sache. Der Schul- und Bildungsausschuß wird nur noch als Abnicker benutzt. Die entsprechenden Änderungen im Haushaltsentwurf für 2005 sind damit ebenfalls entschieden. Infolge dessen sind weitere Investitionen in Höhe von rd. 4,8 Mio. in absehbarer Zukunft unvermeidbar und jährliche Investitionsfolgekosten von mehr als 165.000 € - von der Verwaltung nur teilweise berechnet ! - zu verkraften.

Das sind Entscheidungen, die so nicht zu verantworten sind. Vor dem Hintergrund eines Haushaltsdefizites von mehr als 270 Mio. € muß man sorgfältigere Planung als Grundlage für so schwerwiegende und weitreichende Entscheidungen fordern. Die Maßnahmen gehen teilweise über den Bedarf hinaus (z.B. Annaschule ein Klassenraum). Der Bedarf ist auf der Basis derzeitiger Schülerzahlen berechnet. Die Schülerzahlentwicklung in den nächsten 10 Jahren - für die Schulentwicklungsplanung als Grundlage für Investitionen vorgeschrieben - ist unberücksichtigt. Alternative Überlegungen (z.B. Mehrfachnutzung von Räumen, Sanierung statt Ersatzbau, Pavillon statt Massivbau) sind nicht Gegenstand der Beratungsvorlagen. Die wichtige Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit von Pavillonbauten durch die Bauverwaltung ist mehrere Jahre alt. Eine von der FWG-Fraktion bereits geforderte Aktualisierung wird abgelehnt.

Mönchengladbach als praktisch bankrotte Stadt kann sich die in Aussicht stehenden Maßnahmen so nicht leisten. Die entsprechenden Beratungsvorlagen sind nicht zustimmungsfähig.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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