Eindrücke aus Mönchengladbach

Ein Musterbeispiel für unverschämte Selbstherrlichkeit.

Zur Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach war für Donnerstag, den 14. Juli 2011, 15.00 Uhr ordnungsgemäß eingeladen. Die Mitglieder der FWG-Fraktion waren pünktlich vor Sitzungsbeginn im Sitzungssaal und hatten Ihre Plätze eingenommen. Entsprechendes gilt für die Fraktionen von CDU und Die Linke. Die Vertreter von Zentrum und NPD fehlten.

Es war offensichtlich, dass der Oberbürgermeister mit dem größten Teil der SPD-Fraktion und Teilen der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen nicht anwesend war. Vom Verwaltungsvorstand waren anwesend die Beigeordneten Holzenleuchter, Dr. Fischer und Dr. Schmitz (Rechtsdezernent). Nach längerer Zeit erschienen bis dahin abwesende Mitglieder der FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die FDP-Fraktion verließ den Sitzungssaal sogleich wieder, ohne jede Erklärung. Teile davon erschienen nach einiger Zeit wieder. In der Zwischenzeit waren auch der Vertreter des Oberbürgermeisters, Stadtdirektor und Stadtkämmerer Kuckels, sowie Beigeordneter Wurff im Sitzungssaal als anwesend auszumachen.

Bis 15.30 Uhr hatte die Sitzung noch nicht begonnen. Bis dahin gab es auch keinerlei Erklärung für die Verzögerung. Die FWG-Fraktion hat zu diesem Zeitpunkt durch ihr Mitglied, Ratsherrn Erich Oberem, durch Ansage verkünden lassen, dass Sie die Verzögerung nicht mehr hinnehme und unter Protest den Sitzungssaal verlassen werde. Dabei wurde der Rechtsdezernent aufgefordert für die erforderliche Ordnung zu sorgen. Dies blieb ohne Wirkung. Die FWG-Fraktion hat darauf den Sitzungssaal verlassen und weiterhin nicht mehr an der Sitzung teilgenommen.

Das Verhalten des Oberbürgermeisters ist unentschuldbar vorsätzlich und von einer nicht zu überbietenden Selbstherrlichkeit gekennzeichnet. Die Entscheidung der FWG-Fraktion ist Konsequenz aus diesem Verhalten, weil ein weiteres Warten auf den ohne jede Erklärung lange verzögerten Beginn der Sitzung unzumutbar war. Der Oberbürgermeister hat damit durch sein Verhalten die Ursache dafür gesetzt, dass die Mitglieder der FWG-Fraktion im Rat der Stadt ihre Beteiligungsrechte nicht ausüben konnten. Deshalb sind alle Beschlüsse, die nach dem Verlassen des Sitzungssaales durch die FWG-Fraktion gefasst worden sein sollten, rechtswidrig.

Die FWG-Fraktion wird die Bezirksregierung bitten, den Oberbürgermeister anzuweisen, alle in der Sitzung gefassten Beschlüsse zu beanstanden.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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