Eindrücke aus Mönchengladbach

In den Jahren 2007 und 2009 war die FWG auf Veranlassung ihres Vorsitzenden Erich Oberem aktiv, um die betroffenen Hardter Bürger vor Belastungen zu schützen, die durch Kosten für den Lärmschutz im Gebiet an der Autobahn entstanden waren.

Es gab zwei Anläufe dafür, Mehrheiten zustande zu bringen, auf Erschließungsbeiträge für die Stadt zu verzichten. Erich Oberem sah darin die einzige Möglichkeit, den Betroffenen zu helfen. Klageverfahren hielt er nicht für sehr aussichtsreich. Die FWG-Initiativen waren nicht erfolgreich. Einmal, weil die SPD-Fraktion im Rat sich der Stimme enthielt, obwohl ein Ja zum Vorschlag der FWG die positive Entscheidung zu Gunsten der Bürger gebracht hätte. Beim zweiten Mal war die Mehrheit nicht zu bewegen, für den Antrag der FWG zu votieren, weil die Verwaltungsmeinung die Ablehnung des Antrages empfohlen hatte.

Am 07. Dezember 2013 berichtete die Presse, dass nunmehr in zweiter Instanz eine Gerichtentscheidung gefallen sei, die Rückzahlungsansprüche für Betroffene begründeten. Es ist gut möglich, dass andere Gründe als die, die die Aktivitäten der FWG getragen hatten, ausschlaggebend waren. Richtig ist auch, dass sich aus dem Urteil nur Vorteile für die Kläger ergeben. Das schließt aber nicht aus, die Frage zu prüfen, ob mit dem Urteil nicht Umstände entstanden sind, die eine Rückzahlungsverpflichtung der Stadt für alle Betroffenen aus Gründen der allgemeinen Gerechtigkeit rechtfertigen können. Wenn die Gründe im Gerichtsurteil andere sind als die von der FWG vorgebrachten, dürfte doch offensichtlich sein, dass die Kostenerhebung ein ungerechter Akt war. Er sollte revidiert werden, zumal auch früher bereits Handlungsbedarf vorlag, die Einsicht bei den Entscheidern aber nicht zu wecken war.

Die FWG-Fraktion wird in diesem Sinne tätig werden.

 

 


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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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