Eindrücke aus Mönchengladbach

Die Verpflichtung, Erschließungsbeiträge für eine Lärmschutzwand an der Autobahn A 52 zahlen zu müssen, beschäftigt Betroffene in Hardt, Rechtsanwälte und Gerichte immer noch.

Das wäre nicht nötig, wenn die SPD wenigstens einmal in dieser Ratsperiode Partei für den Bürger ergriffen hätte. Statt dessen hat sie sich enthalten, als über einen Antrag der FWG-Fraktion entschieden wurde, der den Betroffenen Entlastung verschaffen sollte. Der Antrag konnte so von der CDU abgewiesen werden.

Lärmschutz an A52, Hardt. Blick von Autobahnüberführung Nikolausstrasse nach Westen.

Lärmschutz an A52, Hardt. Blick von Autobahnüberführung Tomphecke nach Osten.

Nun hat der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Erich Oberem, möglicherweise einen neuen Weg gefunden, der dazu führt, dass die Verwaltung die Veranlagungsbescheide zurücknehmen muss. Die FWG-Fraktion hat den Oberbürgermeister gebeten, die neue Situation zu überprüfen.

Der Text des Briefes vom 22. Januar 2009 an den Oberbürgermeister lautet:

Aus einer Bekanntmachung des Umlegungsausschusses im Amtsblatt vom 31. Dezember 2008 war zu entnehmen, dass ein Bebauungsplan 233 wesentliche Rechtsmängel hatte und ein auf diesem Bebauungsplan fußender Umlegungsbeschluss aufgehoben worden sei. Einen BP 233 gab es nicht. Es konnte gemeint sein der BP M 233. Dieser war im Zusammenhang mit dem Erlass des BP 232/II aufgehoben worden.

Die Überprüfung ergab, dass gem. Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 5. März 2008 (Gesch.Z. 30 O 7/07) der BP 232/II in Gänze unwirksam ist.

Die Ursache ist der Fehler, der zur Beratungsvorlage VII/2891 vom 17.09.2007 über eine Änderung des BP 232/II führte. Die Folge des Fehlers ist in der Beratungsvorlage nicht korrekt beschrieben.

Es ergeben sich nun Fragen, die von der Verwaltung geklärt werden müssen. Dies sind:

  1. Welche Folge hat die irreführende Angabe Bebauungsplan 233 in der Bekanntmachung des Umlegungsausschusses vom 31. Dezember 2008?

  2. Welche Folge hat die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses auf Grundstücksgeschäfte, die unter der Wirkung des Umlegungsbeschlusses im Teilbereich 3 des Umlegungsgebietes realisiert worden sind?

  3. Warum ist in der Vorlage VII/2891 eine Darstellung gegeben worden, die mit der Lage nicht voll übereinstimmt?

  4. Welche Folge hat die Unwirksamkeit des BP 232/II auf die Veranlagung zu Erschließungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung an der A 52?

  5. Welche Maßnahmen werden jetzt für das Gebiet des BP 232/II zu treffen sein?

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie eine kurzfristige Beantwortung der Fragen veranlassen könnten.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.