Eindrücke aus Mönchengladbach
Sicherheit als Grundbedürfnis

In den nächsten Wochen werden wir regelmäßig auf Details unseres Programms eingehen.

Zielvorstellung heute: Erhöhung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens, auch unter Nutzung von Beobachtung öffentlich zugänglicher Flächen mit elektronischen Mitteln.

Objektiv ist Mönchengladbach kein Brennpunkt, was Kriminalität anbelangt. Dies ist jedoch kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen. Ziel muss es sein, das Maß an Gewalt auf ein absolutes Minimum zurückzuführen. Der objektiven steht das subjektive Empfinden von Sicherheit der Bevölkerung gegenüber. Das subjektive Element wird überwiegend durch Empfindungen im unmittelbaren Umfeld ausgelöst. Subjektives Sicherheitsempfinden ist u. a. auch abhängig von objektiven Eindrücken.

Je schmuddeliger eine Gegend ist, umso unwohler fühlt sich der Mensch. Dunkelheit ist ein absoluter Feind von Sicherheitsgefühl. Ansammlungen von mehr oder weniger alkoholisierten Menschen ist ebenso kontraproduktiv.

Es gilt in Mönchengladbach daher zu vermeiden, dass derartige Szenarien für unsere Bevölkerung auftreten. Im Bereich der Altstadt haben wir sehr gute Erfahrungen mit den Kameraüberwachungen des öffentlichen Raums gemacht. Diese Errungenschaft der Sicherheit unserer Altstadt muss erhalten bleiben. Entsprechenden gegensätzlichen Auffassungen treten wir entgegen.

Stattdessen sind wir offen, derartige Beobachtungen auch auf andere Bereiche des öffentlichen Raumes dieser Stadt auszuweiten. Es findet nur eine Beobachtung der öffentlichen Flächen statt, nicht eine Überwachung. Der Unterschied ist, dass Kameras diese öffentliche Fläche erfassen, die gewonnen Aufnahmen jedoch in einem zeitlichen Korridor von 24 bis 48 Stunden von neuen Aufnahmen überspielt und damit für zukünftige Auswertungen unbrauchbar werden. Sollte im Zuge von ein bis zwei Tagen keinerlei strafrechtlich relevante Aktion bekannt geworden sein, sind die Aufnahmen ohnehin unauffällig. Würde allerdings eine Straftat in diesem Bereich bekannt werden, dienen die gewonnen Erkenntnisse dazu, den oder die Täter ermitteln zu können. Der arglose Besucher dieser Flächen registriert weder die Beobachtungen, noch erfährt er dadurch eine irgendwie geartete persönliche Beeinträchtigung, erst recht keinerlei persönliche Rechtsverletzung. Ein Datenmissbrauch ist ausgeschlossen. Viele Großstädte machen mit diesen Vorgehensweisen hervorragende Erfahrungen, z. B. London. Auch unsere Altstadt, in der Berichterstattungen über Körperverletzungen etc. in den 90er Jahren quasi an der Tagesordnung waren, ist seitdem aus den sprichwörtlichen Schlagzeilen heraus.

Die Polizei kümmert sich von Gesetz wegen um die öffentliche Sicherheit. Die Kommune ist für die öffentliche Ordnung mitverantwortlich. Mönchengladbach unterhält seit einigen Jahren einen kommunalen Ordnungsdienst, der mit der Bezeichnung KOS den Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst abkürzt. Den Begriff Service vermochte bislang niemand zu erläutern, geschweige denn unter Beweis zu stellen. Im Folgenden ist insoweit vom kommunalen Ordnungsdienst die Rede. Dieser hat die Polizei bei der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit zu unterstützen. Insbesondere die Präsenz im öffentlichen Raum unterstützt die objektive und subjektive Sicherheit. Für uns kommt es dabei weniger darauf an, dass der Ordnungsdienst sich um nicht angeleinte Hunde auf Wirtschaftswegen kümmert, sondern vielmehr dort Gesicht und Flagge zeigt, wo sich in der Regel größere Ansammlungen von Menschen aufhalten. Dies ist insbesondere in den Innenstädten sowie in den Zentren von Neuwerk, Rheindahlen, Hardt, Giesenkirchen, Odenkirchen und Wickrath notwendig. Im Rahmen dieser Aufgabe halten wir nichts davon, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes für allgemeine Aufgaben des Ordnungsamtes eingesetzt werden. Ihre Aufgabe ist es einzig und allein, im öffentlichen Straßenraum Präsenz zu zeigen, um dem Bürger ein entsprechendes Sicherheitsgefühl zu vermitteln und darüber hinaus für die notwendige Ordnung zu sorgen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.