Stellungnahme für die Freie Wählergemeinschaft von Ratsherrn Klaus Oberem.
Die Diskussionen über den Haushaltsplan waren in diesem Jahr, wie in der Vergangenheit, im Wesentlichen nichts anders als Austausch über Forderungen zur Finanzierung von für unverzichtbar erklärten Maßnahmen oder Projekten. Von dem für alle verbindlichen Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben, war da selten etwas zu spüren. Warum auch? Der Haushaltskonsolidierungsplan - hochgelobt von der Aufsicht - wird schon die notwendigen Maßnahmen sichern. Wen kümmert's, dass der da in Aussicht gestellte Konsolidierungseffekt durch höhere Lasten für den Bürger, aber nicht durch die Reduzierung von Ausgaben erzielt wird? Schließlich wäre der Verzicht auf Ausgaben doch ein Verzicht auf die Möglichkeit, im Wettbewerb um Stimmen bei der nächsten Wahl einen Vorteil vor dem politischen Gegner zu erringen.
Ein typisches Beispiel für diese Art der Haushaltsdebatte ist die Sanierung der Erholung. Die FDP bringt das Problem mit der Forderung nach Mitteleinsatz. Die Mehrheit von CDU und SPD macht es zu ihrem eigenen. Die Tageszeitung erkennt den politischen Zusammenhang und würdigt den FDP-Vorstoß entsprechend als geschicktes politisches Manöver im Kampf um Anerkennung und zukünftige Wählerstimmen.
Ein anderes ist das CDU-Bemühen um die Aufstellung des ehemaligen Stadtkassenportals in Rheydt. Damit in Verbindung steht der Mitteleinsatz für Wohnumfeldverbesserung im Rahmen von Bürgerinitiativen. Beides wird als wirksam für den Wählerstimmengewinn gesehen. Die Lösung ist die Kürzung des Ansatzes für die Wohnumfeldverbesserung zu Gunsten einer Ausgabe für die Errichtung des Stadtkassenportals. Die objektiv richtige Fragestellung wäre gewesen, ob nicht beide Ansätze eingespart werden müssten, um einen Konsolidierungsbeitrag zu erzielen. Schließlich ist ein Ansatz von insgesamt 300.000 € nicht als Peanuts zu bewerten.
Im Haushaltssanierungsplan gibt es auch Ansätze zur Kürzung von Ausgaben. Dabei wird die Umsetzung aber häufig abhängig gemacht von den Arbeitsergebnissen in Arbeitsgruppen. Das scheint sich zu vollziehen nach dem bekannten Motto Wenn du nicht mehr weiter weist, bilde einen Arbeitskreis und führt nicht zu den erwarteten Kürzungen. So werden bei den Personalkosten Kürzungen ständig angemahnt, während andererseits Fälle übersehen werden, obwohl hier das Erfordernis einer Überprüfung offensichtlich ist. Das sind die Kosten für Stellen für den Verwaltungsvorstand. In diesem Haushalt 41,10 und damit wieder mehr als 2014. Die FWG macht auf dieses Phänomen seit Jahren aufmerksam und schlägt die Kürzung auf die notwendige Zahl von Mitarbeitern vor. So braucht z.B. nicht jeder Dezernent einen Referenten, der als sogenannter Controller ausgewiesen wird, obwohl gar kein Controlling stattfindet. Für die Zuarbeit zu den Dezernenten sind die Fachbereichsleiter die richtigen. In deren Verantwortungsbereich könnten die überflüssigen Referenten gegebenenfalls zur Minderung von Personalmangel dienen. Die Prüfungsvorschläge blieben völlig unbeachtet. Damit wird im Bereich der Personalkosten jede andere Erklärung über Kürzungsabsichten unglaubwürdig.
Unglaubwürdigkeit anderer Art lässt sich deutlich belegen mit dem Vorgehen von CDU und SPD, das in der letzten Ratssitzung am 20. November 2014 zu beobachten war. Die von der FWG vorgeschlagene Überprüfung der Beteiligungsgesellschaften EWMG, WFMG und MGMG auf Sparpotential - von der CDU in 2013 als eine Grundlage für die Zustimmung zum Haushaltsplan übernommen - wurde auf Antrag von CDU und SPD aus den Sanierungsmaßnahmen gestrichen. Als Begründung wurde die Vermutung vorgetragen, es werde nicht mit Einsparungen zu rechnen sein. Die Tatsache, dass diese Vermutung widerlegt war durch den kurz vorher mit den Stimmen von CDU und SPD gefassten Beschluss, für die EWMG außerplanmäßig einen Betrag von 1.232.620,93 € als Verlustausgleich zu zahlen, blieb folgenlos. Widerspruch der FWG war erfolglos - wie nicht anders zu erwarten bei dieser Ratsmehrheit. So wird nun auf die Nutzung von Sparpotenzialen verzichtet, obwohl nicht nur die EWMG solche bietet, sondern auch WFMG und MGMG Zuschussbetriebe sind. Die MGMG benötigt jährlich eine Kapitalaufstockung in Millionenhöhe, um nicht bankrott zu sein, und die WFMG ist noch nie ohne Zuschüsse ausgekommen.
Eine Stellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein gehört zur Diskussion über den Haushaltsplan. Die IHK hat erkannt, dass der Schlüssel zu einem ausgeglichenen Haushalt in dem Umgang mit Ausgaben zu finden ist. Diese Erkenntnis vertritt die FWG schon immer und hat bereits 2005 in einem breit angelegten Diskussionspapier erläutert, welche Ausgabenarten der Reduzierung mit System bedürfen, um haushaltskonsolidierend zu wirken. Die entsprechenden Maßnahmen sind von der FWG wiederholt vorgeschlagen worden. Unter anderen sollten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Sonstige ordentliche Aufwendungen um 20% gekürzt werden, soweit die Aufwendungen nicht durch Vertrag oder andere Bindung bestimmt wurden. Das war ein Einsparvolumen von 20 Mill. € vorbehaltlich der Prüfung im Detail. Ein Teilaspekt aus diesem Vorschlag fand in der Haushaltsberatung für 2014 Berücksichtigung. Er wurde mit 4 Mill. € beziffert. Die Verwaltung war selbst nicht in der Lage, den Kürzungsvorschlag auf Realisierungsfähigkeit zu überprüfen und entsprechend zu nutzen. Um zu Entscheidungen dazu zu gelangen, ließ sie sich gutachtlich beraten. Die gegenüber dem FWG-Vorschlag ohnehin schon reduzierten Einsparpotenziale wurden auf Grund der gutachtlichen Beratung auf 750.000 € jährlich berechnet.
Gutachten sind immer bestens geeignet, Vertreter anderer Auffassung mundtot zu machen. Mit dieser Möglichkeit muss auch die FWG rechnen, wenn sie hier feststellt, dass ein weit höheres Einsparvolumen hätte erreicht werden können. Es fehlt der gute Wille dazu, wie sich ja auch bei dem Versuch erwiesen hat, Sparpotenziale in den Beteiligungsgesellschaften zu erschließen. Dass Sparpotenzial vorhanden ist, zeigte sich aus Anlass der Vorlage des Verwaltungsberichtes zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Ratssitzung am 20. November 2014. Für rd. 5 Mill. € außerplanmäßiges Ausgabevolumen gab es statt eines Deckungsvorschlages nur den Hinweis auf erwartete Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses. Ein solcher Hinweis ist nur dann vertretbar, wenn die Ausweisungen im Haushaltsplan Reserven enthalten. Dies wurde auf den Hinweis der FWG vom Stadtkämmerer nicht bestritten. In Bezug auf Kürzungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Sonstige Aufwendungen vertritt die FWG weiter die Auffassung, dass ein Sparpotenzial von mehr als 750.000 € bis 20 Mill. € erschlossen werden kann, wenn das gewollt wird und die vertretbaren Konsequenzen in Kauf genommen werden.
Nur in einem solchen Verhalten kann ein Ansatz für systematische Ausgabenreduzierung gesehen werden. Der Haushaltsplan einschließlich des Sanierungsplanes bietet keine vergleichbaren Tendenzen. Die Hoffnung auf einen späteren Haushaltsausgleich ist im Wesentlichen nur in der Erwartung höherer Einnahmen begründet, seien es staatliche Zuwendungen, Steuern oder sonstige Leistungen der Bevölkerung. Damit wird das Haushaltsgebaren zum Lotteriespiel, an dem sich die FWG nicht beteiligen möchte. Sie hat in der Vergangenheit gute Sparvorschläge vorgelegt und die Erfahrung gemacht, dass solches Bemühen um Haushaltskonsolidierung abgelehnt wird.
Vor diesem Hintergrund kann eine Zustimmung zum Haushaltsplan in diesem Jahr nicht gegeben werden.