Eindrücke aus Mönchengladbach

Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Erich Oberem in der Ratssitzung am 19. Dezember 2001.

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren!

Ein Mönchengladbacher Bürger stellt fest, daß am Gehweg vor seinem Hause gearbeitet wird. Man sagt ihm, das Gehwegpflaster werde erneuert - sehr zum Erstaunen unseres Bürgers. Der ist Fachmann und kann nicht erkennen, warum Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Kosten, so wird ihm erklärt, belaufen sich auf 40.000 DM! Unser Mann interveniert beim zuständigen Amt der Stadtverwaltung. Die Arbeiten werden eingestellt. Unnötige Geldausgabe verhindert.

Im Jugendzentrum Lisztstraße ergab sich ein dringender Bedarf für eine Erweiterung. Es war erfreulich, zu erleben, daß der Bedarfsträger nur eine Erweiterungsmaßnahme erbat, die mit geringem Finanzaufwand zu erfüllen war. Seine Vorstellungen waren auf einen Behelfsbau gerichtet, der den nötigsten Anforderungen entsprechen sollte. Der Kostenrahmen wurde mit ca. 70.000 DM angegeben. Diese Lösung wäre - gemessen an ihrem Zweck - popelig gewesen. Eine angemessene Lösung wurde von der FWG-Fraktion vorgeschlagen. Kosten etwa 100.000 DM! Doch die Möglichkeit wurde nicht einmal ernsthaft geprüft. Statt dessen wurde ein Ergänzungsbau mit einem Aufwand von 270.000 DM gebaut. Unnötige Mehrausgabe 170.000 DM.

Das Hochbauamt plante Schulbaumaßnahmen. Es veranschlagte Baukosten, die rd. 1,2 Mio. DM höher waren als die zuschußfähigen Kosten. Begründung: Für zuschußfähige Kosten kann man nicht bauen! Der Antrag der FWG-Fraktion, die Planung mit dem Ziel überprüfen zu lassen, eine Anpassung der Kosten an die zuschußfähigen Kosten zu erreichen, wurde abgelehnt. Sparchance verpaßt.

Bei der Feuerwehr werden Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge auf der Basis einer langfristigen Planung durchgeführt. Das heißt, im Jahre 1996 ist festgelegt worden, daß die Ersatzbeschaffung eines bestimmten Fahrzeugs im Jahre 2001 in Angriff genommen werden soll. So wird auch verfahren.  Der Vorschlag der FWG-Fraktion, zu überprüfen, ob eine Laufzeitverlängerung für vorhandene Fahrzeuge es ermöglicht, Ersatzbeschaffungen zu verschieben, findet keine Zustimmung. Die alten Planungen werden ungerührt umgesetzt. Unflexible Planwirtschaft.

Produktsteuerung ist eine bestimmende Forderung für die Verwaltungsreform. Ein zentrales Controlling und ein Controller bei jedem Dezernenten sollen helfen, die produktgesteuerte Verwaltung zu verwirklichen. Die zentrale Einrichtung funktioniert nicht und die den Dezernenten zugeordneten Controller erfüllen lediglich die Funktionen von - überflüssigen - Referenten. Hier werden unnötige Personalkosten verursacht, wie wir nicht erst wissen, seit dem das Rechnungsprüfungsamt es festgestellt hat. Verwaltungsreform mit falschem Vorzeichen.

Dies alles sind kleine Beispiele symptomatischer Vorgänge. Ich könnte weitere nennen, denke aber, daß die Aufzählung ausreicht, um zu zeigen, worauf es ankommt.  Die kleinen Beispiele  belegen, wo und wie in dieser Stadt unnötig Geld ausgegeben wird. Die Summe dieser Vorgänge hat ein erschreckendes Ausmaß. Die Ursachen sind

  • Versagen der Führung,

  • Mangel an Kontrolle,

  • Politik nach dem Opportunitätsprinzip.

Damit ist der hausgemachte Teil der Finanzmisere dieser Stadt begründet. Dies ist durch die alle Jahre wiederkehrende Klage über die Verantwortlichkeit von Land und Bund nicht zu vertuschen.

Sicher ist richtig, daß den Kommunen durch Bundes- und Landesgesetze immer wieder zusätzliche Ausgaben aufgebürdet werden. Eine Reform der Gemeindefinanzierung wäre daher angebracht. Doch ist dies nicht der wahre und wesentliche Grund dafür, daß die Stadt Mönchengladbach ihre finanziellen Möglichkeiten erschöpft hat und sich nicht schnell genug oder vielleicht gar nicht erholt.

Neben den einfachen Fällen von Mißentwicklung , die ich beispielhaft dargestellt habe, gibt es die großen Fehlentwicklungen. Verschuldung, Gebühren, Unternehmervergütungen, Entsorgungskosten sind Stichworte dafür. Hier könnte ich wiederholen, was ich bereits zum Haushalt für das Jahr 2000 gesagt habe. Ich verzichte darauf und beziehe mich auf die zu Protokoll gegebene Stellungnahme.

Heute  ist an erster Stelle der großen Mißentwicklungen der Nordpark zu nennen. Die FWG hatte bereits in der Haushaltsberatung 1999 und danach regelmäßig und bei vielen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß dieses Vorhaben die Finanzkraft der Stadt übersteigt. Die FWG-Fraktion hatte vorgeschlagen, wie dieses Projekt für die Stadt verträglicher gestaltet werden kann. Der Reformbeschluß vom 04. Juli 2001 entsprach unseren Vorstellungen. Wir haben deshalb den Beschluß mitgetragen.

Heute müssen wir erkennen, daß die damit mögliche Veränderung nicht konsequent genug betrieben worden ist. Der nicht auf das Darlehen für Borussia entfallende Kreditbedarf ist um nur 6 Mio. DM reduziert worden. Der Verwaltungshaushalt wird also weiter mit Zinsen, jährlich wachsend von 2 auf mehr als 7 Mio. DM belastet.

Sieht man das im Zusammenhang mit dem verbliebenen Umfang des Erwerbs von Beteiligungen an der Nord-Südpark-Gesellschaft und der Umfirmierung dieser Gesellschaft in die EWMG, sind die Zinsen, die der Verwaltungshaushalt trägt, eine zusätzliche Finanzspritze für die EWMG. So dient das Projekt Nordpark also auch dazu, die mit der EWMG-Gründung beabsichtigte Abschöpfung von Konsolidierungsmasse aus dem Haushalt zu verstärken.

Die EWMG-Gründung ist der eklatanteste Fall von städtischer Mißentwicklung. Sie ist das wirtschaftspolitische Mäntelchen für Pöstchenschieberei ohne Beispiel. Diese Maßnahme dient nur dem Zweck, einen Kämmerer aus seiner Position zu bringen, damit ein Beigeordneter mit FDP-Parteibuch darauf gesetzt werden kann. Zu diesem Zweck wird das Ortsrecht sogar geändert - Sondergesetz Lex KuNi könnte man das nennen. Diejenigen in FDP und CDU, die gestern noch die Zahl der Beigeordneten verminderten, damit gespart werde, ändern heute die Hauptsatzung, damit das Geld zum Fenster hinausgeworfen werden kann. Höhere Bezüge für das Personal bei der EWMG neben einem zusätzlichen Beigeordnetengehalt und zukünftigen Pensionszahlungen sind nur ein Teil des hohen Preises, den die Allgemeinheit aus der Stadtkasse bezahlen muß, um die Träume vom politischen Überleben der FDP zu finanzieren. Dem städtischen Haushalt werden zur Finanzierung dieser Aktion die letzten bedeutenden Ressourcen in Form der Beteiligung in Höhe von rd. 230 Mio. DM Aktienkapital an der NVV AG entzogen. Damit ist der Effekt verbunden, daß über Gewinne in Höhe von 15 bis 20 Mio. DM jährlich zukünftig ohne öffentliche Kontrolle verfügt werden kann. Der Stadtentwicklung dient man so nicht. Die FWG-Fraktion hat dies vor der Beschlußfassung über die EWMG bereits deutlich gemacht.

Die EWMG wird Gewinne machen. Diese werden von der Stadt mit den Provisionen bezahlt, die sie an die EWMG und die WFMG abzuführen hat. Die aus Grundstücksverkehr möglichen Vorteile gehen der Stadt verloren. Die Ausgaben, die die Stadt mit der EWMG-Gründung einspart, sind kein Äquivalent für die Verluste, die der Stadt mit der EWMG eingehandelt werden. Nehmen wir als Beispiel die Ausgaben zur Finanzierung der sogenannten Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFMG in Höhe von rd. 2 Mio. DM. Sie werden auch zukünftig von der Allgemeinheit bezahlt, nur merkt es keiner mehr. Der Allgemeinheit wäre mit der schon seit Jahren von der FWG-Fraktion vorgeschlagenen Regelung besser gedient, wonach die WFMG entweder ihre Kosten durch selbst verdientes Geld zu decken hätte oder aufzulösen wäre.

Es paßt ins Bild städtischer Mißentwicklung, wenn wir heute, 12 Tage vor Jahresende über den Haushalt dieses Jahres 2001 beschließen sollen. Die Unsäglichkeit dieses Vorganges wird nicht dadurch gemildert, daß es zugleich der Haushalt für das Jahr 2002 ist. Nicht Zwänge aus der Entwicklung oder sonstige äußere Umstände haben zu der unvertretbar späten Vorlage des Haushaltsentwurfes geführt. Absicht steht hinter diesem Vorgang.

Die FWG-Fraktion hatte im Juni 2000 beantragt, es möge beschlossen werden, daß der Haushalt für 2001 so rechtzeitig eingebracht wird, daß er bei der Bezirksregierung vorschriftsmäßig bis zum 30. November 2000 vorgelegt werden kann. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben das nicht zugelassen und beschlossen, einen Doppelhaushalt einbringen zu lassen. Das sollte im Frühjahr sein. Diese Planung wurde mit Ihrer Zustimmung nicht eingehalten. Mit Ihrer Zustimmung wurde die Einbringung auf September verschoben.

Die Gründe, die die Oberbürgermeisterin dafür auf eine von  der FWG-Fraktion veranlaßte Nachfrage der Bezirksregierung angegeben hat, sind unzutreffend. So wurde z.B. behauptet, die Vorlage hätte im Hinblick auf die in den Haushaltsentwurf einzuarbeitenden Veränderungen im Nordparkprojekt nicht früher eingebracht werden können. Die Einarbeitung dieser Veränderungen in den Haushaltsentwurf war aber gar nicht beabsichtigt. Dies läßt sich leicht daran erkennen, daß

  • der Haushaltsentwurf bereits am 28. Juni 2001 von der Oberbürgermeisterin festgestellt worden war,

  • die Veränderungen im Nordparkprojekt erst am 04. Juli 2001 beschlossen wurden und

  • die daraus fließenden Veränderungen des Haushaltsentwurfes erst mit der 200 Seiten umfassenden Änderungsliste fünf Tage vor der Finanzausschußsitzung vom 05. Dezember 2001 eingebracht wurden.

Es ist Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, und Ihnen, meine Damen und Herren des Verwaltungsvorstandes, vorzuwerfen, daß Sie bewußt ein Haushaltsjahr ohne Haushaltsplan herbeigeführt haben. Hätten Sie die für einen solchen Fall geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, wäre die Stadt handlungsunfähig gewesen. Daß sie das nicht war,  ist nur der Tatsache zu verdanken, daß der Stadtkämmerer das letzte Wort hat, wenn die Frage zu beantworten ist, ob eine Ausgabe unabweisbar ist. Er hat sich wohl im Zweifel für die Ausgabe entschieden. Ob dabei letztlich alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wird die Prüfung der Zahlungsvorgänge belegen müssen. Doch Fehler in dieser Hinsicht werden sicher milde beurteilt werden. Denn Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, aber auch Sie, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen, haben das Fehlverhalten der Verwaltung tatkräftig unterstützt. Sie haben der Inangriffnahme neuer Investitionen in einer Gesamthöhe von immerhin 27 Mio. DM zugestimmt, obwohl Sie auf die Fehlerhaftigkeit dieses Verhaltens aufmerksam gemacht worden waren. Die FWG-Fraktion hat regelmäßig bei entsprechenden Beschlußentwürfen gewarnt und selbst dagegen gestimmt. Mit solchen Entscheidungen wurde der Haushaltsplan, über den heute zu beschließen ist, unkorrigierbar vorbelastet.

Der Stadtkämmerer öffnete ein Türchen, damit die Folgen der verspäteten Haushaltseinbringung abgemildert wurden. Er machte aus der Not eine Tugend und übertrug eine Vielzahl von Haushaltsresten aus dem Jahr 2000 in das Jahr 2001. Die Möglichkeit dazu bot sich, weil der Haushalt für das Jahr 2000 - wie auch die Haushalte davor schon - mit erheblicher, wenn auch nicht solcher Verspätung wie im Jahr 2001, wirksam wurde und nicht vollständig ausgeführt werden konnte. Die normale Folge davon wäre der Verfall der nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel gewesen. Das Recht, Haushaltsreste zu bilden, eröffnete die Möglichkeit, den Schein funktionierender Haushaltswirtschaft zu wahren, indem Ressourcen des vergangen Jahres aufgebraucht wurden. Man wirtschaftete aus einem Schattenhaushalt - Mängel im Haushaltsgebaren der Stadt wurden überdeckt. So ließ es der Stadtkämmerer geschehen!

Aus dem Jahre 2000 ließ der Stadtkämmerer solche Haushaltsreste in Höhe von insgesamt rd. 162 Mio. DM in der Ausgabe und 117 Mio. DM in der Einnahme des Vermögenshaushaltes sowie 6,3 Mio. DM in der Ausgabe des Verwaltungshaushaltes zu. Bemerkenswert ist dabei, daß keine dem Rat zugängliche Information Aufschluß darüber gibt, aus welchen Positionen des Vermögenshaushaltes die Einnahmereste von 117 Mio. DM zusammenkommen. Hinter dieser Restebildung steht, daß der Vermögenshaushalt des Jahres 2000 nicht einmal zu 50% ausgeführt wurde. Ist das nicht ein bedenkliches Zeichen? Muß man da nicht fragen, ob das Haushaltsgebaren dieser Stadt überhaupt noch als vertretbar gelten kann?

Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben den Antrag der FWG-Fraktion abgelehnt, die Restebildung so zu überprüfen, wie das durch den Erlaß des Innenministers Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten vom 06. Oktober 1999 vorgeschrieben ist. Eine Möglichkeit zur Haushaltskonsolidierung wurde so verpaßt. Doch die Verwaltung konnte mit Mitteln des Jahres 2000 im Jahre 2001 weiterarbeiten, wo sonst Ende der Fahnenstange gewesen wäre. Der Schein der Handlungsfähigkeit blieb also gewahrt.

Es ist der Fluch der bösen Tat, daß der Entwurf des Haushaltsplanes bereits überholt war, als er eingebracht wurde. Er war keine ordnungsgemäße Grundlage für die Haushaltsberatungen. Durch die Vielzahl von Veränderungen ist er nicht verbessert worden. Haushaltsklarheit und -wahrheit wird mit diesem Werk nicht gedient. So hat der Stadtkämmerer - wie in der Finanzausschußsitzung am 05. Dezember 2001 zu erfahren war - die Schätzung der Einnahmeansätze aus Steuern wieder einmal sehr optimistisch angesetzt. Das hat Methode. Nur so können Projekte wie der Nordpark betrieben werden - der Stadtkämmerer hat das sogar in einer Finanzausschußsitzung Anfang des Jahres schon zugegeben. Die FWG-Fraktion ist der Meinung, daß die Gesamtplanung so nicht mehr als seriös eingestuft werden kann.

Das wird verdeutlicht, wenn man einen Blick auf das Personalkonsolidierungskozept und den Stellenplan wirft. In beiden Unterlagen wird versucht darzustellen, wieviel Geld eingespart worden ist und zukünftig eingespart werden soll oder kann. In keiner Unterlage wird dargelegt, wieviel Geld denn gebraucht wird, um einen am Aufgabenbestand orientierten Personalbestand zu finanzieren. Eine geeignete Grundlage dafür wäre der Stellenplan. Der aber findet zu diesem Zweck keine Verwendung. Die Höhe der Personalkosten wird am Personalkostenergebnis des Vorjahres orientiert. Dieses aber ist lediglich die Fortschreibung der Personalkostenergebnisse der weiter zurück liegenden Vorjahre. Keiner der so zustande gekommenen Beträge hat je dem am Stellenplan orientierten Bedarf entsprochen. Die Beträge waren jeweils erheblich niedriger als der jeweilige Bedarf. Das hat seine Ursache in den Maßnahmen der Personalwirtschaft, wie z.B. Besetzungs- und Beförderungssperren.

Bei einem Volumen der Personalkosten von 260 bzw. 256 Mio. DM sind die Konsequenzen der beschriebenen Planungspraxis gravierend. Das Personalkonsolidierungskonzept weist jährlich steigende Sparraten bei den Personalkosten in zweistelliger Millionenhöhe aus. Der Mangel ist nur, daß sich das Ergebnis dieser Darstellung nicht aus dem Haushaltsplan erschließt. Der Vergleich von Haushaltsansatz und Rechnungsergebnis zeigt regelmäßig eine Ansatzüberschreitung, aber keine Einsparung. Das ist eine Konsequenz aus der Veranschlagungspraxis, die nicht den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und -wahrheit entspricht.

Im Genehmigungsverfahren zum Haushaltssicherungskonzept werden die Sparerfolge logischerweise nach dem Vergleich von Ansatz und Rechnungsergebnis bewertet und nicht nach den sich nicht aus dem Haushalt selbst erschließenden Erklärungen über die Höhe von eingesparten Personalkosten beurteilt. Man kann sicher sein, daß die Bezirksregierung Anweisung erteilt, die Sparschraube beim Personal nicht zu lockern, möglicherweise noch zu verschärfen. Ausschlaggebend dafür ist die Veranschlagungspraxis. Es drängt sich der Eindruck auf, als würde diese Folge geradezu herausgefordert. Dahinter könnte die Taktik stehen, durch leicht faßbare Kritikpunkte gewohnter Art von anderen Problemstellungen des Haushalts, z.B. Verschiebung von Beteiligungserlösen, Ausgliederung von Einrichtungen und ihre Folgen abzulenken.

Der Rat muß sein Versprechen einlösen, das sich aus dem letztjährigen Beitrittsbeschluß zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ergibt. Danach soll alles getan werden, um die Sparanweisungen zu den Personalkosten zu lockern. Die Veränderung der Veranschlagungspraxis wäre ein Schritt in diese Richtung gewesen. Solange die Veranschlagungspraxis nicht verändert wird, bleibt das Personal das Sparschwein der Haushaltskonsolidierung. Die Möglichkeit, das zu ändern, wird wohl vertan sein, weil Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nicht mehr umhin können, den Haushalt zu beschließen, wie er jetzt vorliegt.

Die FWG-Fraktion kann Sie dabei nicht unterstützen und wird gegen diesen Haushalt stimmen.

Die FWG-Fraktion wiederholt die im vorigen Jahr schon vorgebrachten Forderungen für die zukünftige Haushaltsplanung:

  • rechtzeitiger Beginn, so daß die Beschlußfassung noch vor Ende des Jahres möglich ist,

  • Vorlage des - ggfs. vorläufigen - Rechnungsergebnisses des laufenden Jahres zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf,

  • Vorlage des endgültigen Rechnungsergebnisses bis 31. März,

  • Vorlage der Liste der Haushaltsreste zur vorgeschriebenen Kontrolle,

  • Vorlage eines Konzeptes zur Substanzerhaltung für öffenliche Einrichtungen.

Ich weise bereits hier und heute darauf hin, daß nach einer der FWG-Fraktion  vorliegenden Erklärung der Bezirksregierung Sie, Frau Oberbürgermeisterin, aufgefordert werden, den Haushalt für das Jahr 2003 - den nächsten hier zu beratenden Haushaltsplan also - bis zum 30. November 2002 der Bezirksregierung vorzulegen. Die FWG-Fraktion wird die dazu erforderliche Terminplanung alsbald einfordern.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.