Eindrücke aus Mönchengladbach

Programm der Freien Wählergemeinschaft für die Kommunalwahlen am 12. September 1999.

Die FWG wird sich dafür einsetzen, daß

  • im Rat der Stadt wieder auf der Basis nachvollziehbarer Argumente entschieden wird. Damit dient die FWG dem Ziel, an der Auflösung vorhandener Machtstrukturen im Rat der Stadt mitzuwirken und sachgerechte Entscheidungsprozesse mitzugestalten.

  • im Rat der Stadt nicht mehr nach dem Diktat einzelner Politiker gehandelt wird. Die FWG will sicherstellen, daß Entscheidungen des Rates der Stadt nicht durch Mehrheiten bestimmt werden können, die von einzelnen Politikern beherrscht werden. Damit können z.B. Praktiken verhindert werden, die jüngst im Zusammenhang mit dem Bau von Kindergärten beklagt wurden.

  • die Verwaltung ihre Aufgaben effektiv und bürgernah erfüllen kann.

    Die FWG will

    • Beseitigung von Überbesetzungen in Führungsfunktionen,

    • Orientierung der Personalpolitik am Aufgabenbestand,

    • Fortführung der Verwaltungsreform ohne theoretische Überfrachtung.

    Darum

    • Abbau der Überbesetzung in den Führungsfunktionen und Eingliederung des freigesetzten Personals,

    • Befreiung der Verwaltung von der Befassung mit sich und damit Schaffung von Ressourcen in der Dienstleistung,

    • kurzfristige Entscheidung von offenen Reformprozessen,

    • Auflösung des Projektes Verwaltungsreform und Eingliederung des frei werdenden Personals in den Dienstleistungsapparat,

    • permanente Fortführung der Verwaltungsreform als Führungsaufgabe ohne personellen Zusatzaufwand,

    • Hierarchieabbau und Abbau von Querschnittsfunktionen, wo möglich und nützlich zur Stärkung der Dienstleistungsfunktionen der Verwaltung,

    • im übrigen Wiederherstellung der bewährten Verwaltungsorganisation, soweit zweckmäßig,

    • Nutzung verwaltungsinterner Ressourcen statt der Beauftragung von Gutachtern.

  • die Verwaltung von dafür qualifizierten Leuten geführt wird. Der Oberbürgermeister ist nicht mehr nur der Repräsentant der Stadt. Er ist zugleich der Hauptverwaltungsbeamte, Chef des Verwaltungsapparates. Deshalb muß er einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen haben. Entsprechendes gilt für eine angemessene Zahl von Beigeordneten. Die FWG stellt mit Erich Oberem einen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters, der die Anforderungen erfüllt. Die FWG wird sich dafür einsetzen, daß auch die Zahl der Beigeordneten wieder den Anforderungen entsprechend festgelegt wird. Die jetzige Situation im Verwaltungsvorstand kann keinen Bestand haben. Die Besetzung von Posten im Verwaltungsvorstand darf nicht zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen werden.

  • eine Haushaltspolitik gemacht wird, die der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt entspricht.

  • der Schuldendienst die Stadt nicht finanziell erdrosselt.

    Deshalb will die FWG

    • seriöse Fianzierungsmethoden,

    • Stärkung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,

    • Orientierung der Investitionspolitik an realistischen Möglichkeiten für eine gesunde Weiterentwicklung der Stadt,

    • Ende der Gefälligkeitspolitik zur Sicherung zukünftiger Wahlerfolge von Mehrheitsfraktionen.

    Darum

    • für begrenzte Zeit (2-5 Jahre) Reduzierung der Schuldenaufnahme,

    • für begrenzte Zeit (2-5 Jahre) Beschränkung von vermögenswirksamen Maßnahmen auf Substanzerhaltung,

    • Bindung der Schuldenaufnahe an die zwingenden Maßnahmen der Substanzerhaltung,

    • keine Finanzierung fremder Maßnahmen,

    • Reduzierung des Schuldenstandes und Minderung der Belastungen des Verwaltungshaushaltes durch Reduzierung von Zins- und Tilgungsleistungen,

    • Erwirtschaftung von Mitteln für die Stadtentwicklung und die Wirtschaftsförderung.

  • die bauliche Unterhaltung von Straßen, Schulen Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen  gesichert wird. Dieses Ziel will die FWG mit ihrer Haushaltspolitik anstreben. Damit wird einem wirtschaftsfördernden Aspekt der Haushaltspolitik gedient. Es handelt sich um Maßnahmen der Substanzerhaltung. Die Maßnahmen bilden ein gutes Auftragsvolumen für hiesige mittelständische Unternehmen.

  • Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren gesenkt werden.

    Die FWG will

    • Reduzierung der Unternehmervergütungen,

    • Reduzierung der Entsorgungskosten für Deponien, Verbrennungsanlagen und Kompostierungsanlagen,

    • Aufgliederung nicht einbeziehbarer Kosten,

    • Überprüfung des Leistungsumfanges,

    • nachvollziehbare Begründung für pauschalierte Kostenansätze.

  • die Kulturpolitik die eigenen Einrichtungen stärkt. Städtische Kulturpolitik soll sich nach Auffassung der FWG in der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung eines breit gefächerten Angebotes an Aktivitäten erweisen, die nicht der bloßen zerstreuenden Unterhaltung dienen. Dabei hat die Förderung der städtischen Kulturinstitute Vorrang. Die FWG wird sich dafür einsetzen, daß ein den großstädtischen Interessen der Stadt Mönchengladbach entsprechendes Mindestangebot der Kulturinstitute auch bei knappen finanziellen Ressourcen erhalten bleibt.

  • Umweltschutz konsequent, aber mit Augenmaß betrieben wird. Der Umweltschutz wird von der FWG als wesentliche Querschnittsaufgabe verstanden. Neben der Realisierung des Landschaftsplanes ist der Gewässerschutz Schwerpunktthema. Im Umweltschutz soll den land- und forstwirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden, wie es die Stellung dieses Wirtschaftszweiges erfordert

  • Wirtschaftsförderung nach politischen Vorgaben planvoll betrieben wird, um eine breite Palette mittelständischer Unternehmen zu schaffen. In diesem Aufgabenfeld dürfen sich die Aktivitäten nicht in der Konzentration auf wenige visionenhaft dargestellte Projekte mit angeblicher Eisbrecherfunktion erschöpfen. Eine systematische Bestandspflege muß in Verbindung mit konkreter Werbung um Neuansiedlung von Unternehmen ein nachweisbar planmäßiges Handeln der zuständigen Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) ausmachen. Dabei soll nach Auffassung der FWG das Bemühen um eine vielschichtig gestaltete, breite Palette von mittelständischen Unternehmen Vorrang eingeräumt werden. Eine Betätigung nach mehr oder weniger zufälligen Möglichkeiten und Gelegenheiten muß zukünftig ausgeschlossen sein.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.