Eindrücke aus Mönchengladbach

Einen Straßenzustandsbericht, geordnet nach Bezirken und Dringlichkeiten, forderte die FWG in der Ratssitzung am 13. März 2002.

Die voraussichtlichen Kosten für die jeweiligen Instandhaltungsmaßnahmen sollten angegeben werden. So sollte der Bericht als Grundlage für Haushaltsplanungen, Entscheidungen von Rat und Bezirksvertretungen sowie Maßnahmen der Verwaltung dienen. Mit 60 Stimmen bei nur 8 Gegenstimmen beschloß der Rat, die Verwaltung entsprechend zu beauftragen.

Man sollte meinen, ein solcher Straßenzustandsbericht habe von der Verwaltung aus der Schublade gezogen werden können, müsse sie doch über eine solche Planungsgrundlage ohnehin schon immer verfügt haben. Weit gefehlt! Obwohl in der Sitzung des Rates am 26. März 2003 der neue Haushaltsentwurf eingebracht wird, somit der wichtigste Anwendungsfall für den Straßenzustandsbericht eingetreten ist, wird die Verwaltung ihrer Vorlagepflicht nicht nachkommen.

Die Verwaltung ist nicht in der Lage einen Straßenzustandsbericht vorzulegen. Sie verweist auf ihre Absicht, eine Straßendatenbank als Grundlage für die Erstellung eines Straßenzustandsberichtes einzurichten. Wenn das geschehen sei, könne der Straßenzustandsbericht im Jahre 2006 präsentiert werden. Die Frist könne man auf 2004 verkürzen, wenn man zusätzlich 500.000 EUR für eine Fremdvergabe ausgibt.

Es ist nicht vorgesehen, den Rat über die Situation zu informieren. Der zuständige Techn. Direktor Armin Marx hält sich für entpflichtet, nachdem er in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 25. Juni 2002 unter Punkt 62 der Tagesordnung - Bericht über die Ausführung von Beschlüssen - mündlich berichtet hat.

So darf man handeln, wenn man sich der CDU/FDP-Mehrheit sicher ist. Es bleibt die Frage: Wie war das auch gleich wieder mit dem Respekt vor dem Rat als oberstem Gemeindeorgan?

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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