Eindrücke aus Mönchengladbach
Bernd Püllen

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Bernd Püllen, auch Mitglied des Planungs- und Bauausschusses, war Mitglied in der Anhörungskommission, die eingehend mehrmals über Anregungen und Beschwerden im Zusamenhang mit der Biogasanlage beriet.

Bernd Püllen schreibt:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach trifft in der Sache Biogasanlage am 23.02.2011 eine abschließende endgültige Entscheidung. Die oftmals emotional geführte Diskussion bedarf aber hinsichtlich des zu treffenden Beratungsgegenstandes (Aufstellung eines Bebauungsplanes) einer nüchternen Betrachtung.

Erfordernis einer Planaufstellung

Bauleitpläne sind von der Kommune aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Stadtrat hat den Antrag zu behandeln und nach Abwägung zu entscheiden, ob er dem Antrag zustimmt.

Ziel der Bauleitplanung

Die Stadt Mönchengladbach plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Planungsrecht, also die Schaffung von Baurecht für eine langfristige Zukunftssicherung der Erzeugung und Verwertung erneuerbarer Energie. Hier die Errichtung einer Biogasanlage, die durch einen privaten Betreiber erfolgen soll.

Auswirkungen der Bauleitplanung

Die Umsetzung einer Planung hat in allen Fällen Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Umwelt. Diese wurden in der Begründung zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan dargestellt. Untersuchungen und Gutachten wurden im Ergebnis vorgestellt und beurteilt. Die entstandenen Zusatzbelastungen und Einschränkungen wurden dargestellt und als zumutbar beurteilt.

Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken haben in vielfacher Hinsicht Berücksichtigung gefunden und sind entweder in den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes aufgenommen worden oder im städtebaulichen Vertrag als Umsetzungsteil festgehalten (hier speziell auch das vorhandene Erschließungs- und Verkehrskonzept, in dem Art und Umfang der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Fahrten beschrieben sind).

Ein Normenkontrollverfahren kann grundsätzlich gegen jeden Bebauungsplan eingeleitet werden und ist unbenommen und daher kein Bewertungskriterium.

Für das Genehmigungsverfahren der Anlage, das in einem gesonderten Verfahren erfolgen muss, geht die FWG-Fraktion davon aus, dass aktuelle Erkenntnisse zur Biogaserzeugung und die hohen Anforderungen an Biogasanlagen umgesetzt werden.

Fazit

Die FWG-Fraktion ist für die Biogasanlage

  • weil wir alternative Energiegewinnung in MG fördern,

  • Planungssicherheit für Investoren schaffen,

  • Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sichern wollen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.