Eindrücke aus Mönchengladbach

Die FWG-Fraktion beantragt eine Sondersitzung des Rates, um einen Ratsbürgerentscheid über die Frage der Notwendigkeit eines Neubaues für eine Zentralbibliothek herbeizuführen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag der FWG-Fraktion zu einer Sondersitzung des Rates

Ratsbürgerentscheid über die Frage der Notwendigkeit eines Neubaues für eine Zentralbibliothek in Mönchengladbach

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die FWG-Fraktion bittet, gem. § 47 GO eine Sitzung des Rates einzuberufen und den beigefügten Antrag in die Tagesordnung dieser Ratssitzung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Püllen, Fraktionsvorsitzender

 

Fraktionsantrag:

öffentlich

 

Beratungsfolge:

Rat

 

TOP:

Ratsbürgerentscheid über die Frage der Notwendigkeit eines Neubaues für eine Zentralbibliothek in Mönchengladbach.

 

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NW über die Frage der Notwendigkeit eines Neubaus für eine Zentralbibliothek in Mönchengladbach. Abgestimmt werden soll über die Frage: Sind Sie für den Neubau einer Zentralbibliothek?

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ratsbürgerentscheid vor den Sommerferien 2013 in NRW durchzuführen.

 

Begründung:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 13.03.2013 mit Mehrheit beschlossen, die Voraussetzungen für einen Neubau einer Zentralbibliothek zu schaffen. Die Notwendigkeit eines Neubaus ist im Rat sehr umstritten, insbesondere weil immer noch keine detaillierten und belastbaren Zahlen darüber vorliegen, welche Kosten für eine sinnvolle Sanierung und Erweiterung der Bücherei Blücherstraße aufgebracht werden müssen im Vergleich zu einem Neubau. Weiterhin wurde mit diesem Beschluss eine Entscheidung gegen das Fortbestehen der Zentralbibliothek am bisherigen Standort getroffen, ohne dass konkrete Konzepte für die weitere Verwendung des jetzigen Gebäudes vorliegen und damit zusammenhängende Rechtsfragen geklärt sind.

 

Die Reaktionen in der Bürgerschaft auf diesen Beschluss sind außergewöhnlich heftig. Mit einem Ratsbürgerentscheid könnte eine basisdemokratische Entscheidung herbeigeführt werden, da die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar die Gelegenheit bekämen, über diese bedeutsame, wichtige und für die Stadt Mönchengladbach weitreichende Entscheidung selbst abzustimmen. Die Hürde eines Bürgerbegehrens würde übersprungen und unmittelbar ein Bürgerentscheid in Form eines Ratsbürgerentscheides durchgeführt.

 

Aufgrund der im Rat und der Bürgerschaft hohen Bedeutung und Tragweite des Beschlusses zum Neubau einer Zentralbibliothek sollte die Entscheidung in dieser Frage an die Bürgerschaftgegeben werden. Denn nur auf diese Weise kann es wieder zu einer Befriedung in der Bürgerschaft kommen.

 

Die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung eines entsprechenden Ratsbürgerentscheides, die wie bei einem Bürgerbegehren (u.a. Klärung von Kostenfragen) gegeben sind, sind durch die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach zu schaffen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass der Bürgerentscheid noch vor den Sommerferien 2013 in NRW durchgeführt werden kann.

 

Eine zeitnahe Entscheidung im Sinne des Antrages ist zwingend geboten, um präjudizierende Kosten für die Stadt und ihren Haushalt zu vermeiden.

 

Mönchengladbach, 25. März 2013

Bernd Püllen, Fraktionsvorsitzender

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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