Eindrücke aus Mönchengladbach

Nach der Sondersitzung des Rates am 16.04.13 zieht Beigeordneter a.D. Erich Oberem seine am 14.03.13 erstattete Strafanzeige zurück, da seiner Einschätzung nach nun kein Straftatbestand mehr vorliegt.

Im Folgenden finden Sie den Wortlaut seines Schreibens an die Staatsanwaltschaft vom 21.04.13.

An die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Betr.: Strafanzeige vom 14. März 2013 wegen Untreue nach § 266 StGB gegen die Mitglieder des Rates der Stadt Mönchengladbach, die in der Sitzung des Rates der Stadt am 13. März 2013 unter dem Tagesordnungspunkt 36 für den Beschlussvorschlag in der Beratungsvorlage 2916/VIII vom 2. März 2013 gestimmt haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 16. April 2013 mit großer Mehrheit - auch den Stimmen der meisten Ratsmitglieder, gegen die sich die Strafanzeige richtete, - den am 13. März gefassten Beschluss aufgehoben. Damit ist der Eintritt eines größeren Schadens unterbunden. Der von den Ratsmitgliedern bereits verursachte Schaden ist unbedeutend. Größer ist der Schaden, der durch das Handeln und Unterlassen von Handlungen der Verwaltung eingetreten ist. Dieser kann den Ratsmitgliedern billigerweise nicht angerechnet werden. Hier wäre der Oberbürgermeister wegen der Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen gefordert. Solche können nicht Gegenstand eines Strafverfahrens wegen Untreue von Ratsmitgliedern sein.

Ich ziehe meine Strafanzeige zurück, weil ich nicht glaube, dass noch ein Straftatbestand erfüllt ist.

Hochachtungsvoll Erich Oberem

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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