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Kategorie: Schule

Sitzung der Bezirksvertretung Rheindahlen am 26. November 2002.

In der Rheinischen Post vom 27. November 2002 wird im Bericht über die Sitzung der Bezirksvertretung Rheindahlen ausgeführt:

CDU, SPD und FDP sprachen sich für den Erhalt des Gymnasiums Rheindahlen aus. Die FWG machte ihre Ansicht deutlich, daß keines der zehn Gymnasien in Mönchengladbach geschlossen werden müsse. Mit einer Gegenstimme (FWG) beschloß die Bezirksvertretung, dem Rat der Stadt (zu empfehlen), das Schulzentrum in der bisherigen Form zu erhalten.

Auf den ersten Blick scheint das Abstimmungsverhalten der FWG unlogisch. Es ist dennoch richtig.

CDU, SPD und FDP hatten in den Erklärungen ihrer Zentralen zum Ausdruck gebracht, daß sie auf Grund des Schulentwicklungsberichtes, der der Bezirksvertretung Rheindahlen zur Kenntnisnahme vorlag, eines der Gymnasien in Mönchengladbach-Nord schließen werden. Damit soll Raum geschaffen werden für eine neue Realschule (CDU/FDP) oder eine neue Gesamtschule (SPD). Das Gymnasium Rheindahlen ist eines der betroffenen Gymnasien.

Wenn die Vertreter von CDU, SPD und FDP in der Bezirksvertretung für die Erhaltung des Gymnasiums Rheindahlen stimmten, bedeutet das nur, daß sie die Gefahr der Schließung von ihrer Schule abwenden wollen, aber keine Bedenken sehen, eine andere zuschließen. Das ist Handeln nach dem Floriansprinzip: Verschon' mein Haus, laß andere brennen! Damit ist die FWG nicht zu identifizieren. Sie will das Gymnasium Rheindahlen erhalten und auch kein anderes schließen. Das hat Willi Siepmann als Vertreter der FWG erklärt und richtig abgestimmt.

Die Erklärung, die Willi Siepmann für die FWG abgab, hat den folgenden Wortlaut:

Ich bitte für die FWG in der Niederschrift festzuhalten:

Der von der Verwaltung vorgelegte Schulentwicklungsbericht kann nicht ohne Kommentar zur Kenntnis genommen werden.

Die in dem Bericht angebotenen Handlungsoptionen sind nicht geeignet, das Kernproblem der Schulentwicklung in der Sekundarstufe I zu lösen. Zum einen ist weder ein Gymnasium überzählig, zum anderen wird der Bedarf nach einem Gesamtschulangebot weder durch die im Bericht angesprochene zusätzliche Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule noch durch die zusätzliche Errichtung einer Realschule dauerhaft befriedigt.

Die Analyse der Gymnasialpotentiale ist korrekturbedürftig. Es sind die Grundschulen Will-Sommer, Bettrath-Hoven, Damm, Holt, Hehn und Üdding nicht nach ihrer räumlichen Beziehung den Gymnasien zugeordnet. Darüber hinaus sind die Regelzügigkeiten für die Gymnasien wie unabdingbare Planungsmerkmale behandelt. Die Absicht, die Regelzügigkeit an der Marienschule zu senken, ist unbeachtet geblieben.

Die erforderliche Korrektur der Analyse belegt, daß kein Gymnasium geschlossen werden muß.

Die Betrachtung der Gesamtschulproblematik läßt die Auswirkung auf die Hauptschulen unbeachtet. Im übrigen sind die Konsequenzen des Erfordernisses der sog. Leistungsheterogenität nicht erschöpfend dargestellt.

Erst wenn die Korrekturen durchgeführt worden sind, kann über Maßnahmen auf der Basis des Schulentwicklungsberichtes für die Sekundarstufe entschieden werden.

Diese Erklärung ist auch in allen anderen Bezirksvertretungen, in denen die FWG tätig ist und die sich mit dem Schulentwicklungsbericht befassen müssen, vorgetragen worden.