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Kategorie: Allgemein

Prüfung der städtischen Eröffnungsbilanz.

Die im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 muss geprüft werden. Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist mit der Prüfung beauftragt. In der nicht öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10. November 2011 berichtete der Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung, warum die Prüfung bislang nicht abgeschlossen werden konnte und auch weiterhin Zeit vergehen würde, bis ein Prüfungsergebnis vorläge.

Die FWG-Fraktion beantragte, diesen Bericht auch dem Finanzausschuss zu erstatten. Das Thema fand sich dann auch für die Sitzung des Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 auf der Tagesordnung, aber für den nicht öffentlichen Teil.

Für die FWG bat Erich Oberem um eine Erklärung dafür, dass die Angelegenheit nicht öffentlich behandelt werden sollte. Nicht der Oberbürgermeister, sondern der Rechtsdezernent, Beigeordneter Dr. Michael Schmitz gab eine Erklärung. Man habe sich daran orientiert, dass die Angelegenheit auch im Rechnungsprüfungsausschuss nicht öffentlich beraten wurde. Oberem stellte fest, dass dies keine schlüssige Erklärung sei. Schließlich sei auch die Angelegenheit Prüfung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im nicht öffentlichen Teil des Rechnungsprüfungsausschusses gewesen und stehe jetzt in öffentlicher Sitzung des Finanzausschusses auf der Tagesordnung. Der Oberbürgermeister werde gebeten zu erklären, welche schutzwürdigen Rechtsgüter die Nichtöffentlichkeit begründeten.

Dem Oberbürgermeister fielen keine schutzwürdigen Rechtsgüter ein, die er wirksam zur Begründung für die Nichtöffentlichkeit benennen konnte. Oberem beantragte, den Punkt statt im nicht öffentlichen Teil der Finanzausschusssitzung im öffentlichen zu behandeln. CDU und Linke unterstützten den Antrag. Die Mitglieder der Ampel lehnten ab. Mit dem Stimmverhältnis von 10:9 war der Antrag damit abgelehnt.

Was die Ampel mit ihrer Ablehnung bezweckte, wurde im nicht öffentlichen Sitzungsteil deutlich. Der Vorsitzende der SPD, Lothar Beine, beantragte, auf den Vortrag des Leiters des Fachbereiches Rechnungsprüfung zu verzichten, weil sein Bericht im Rechnungsprüfungsausschuss schon gegeben worden sei. Erstaunlicherweise stimmten die Vertreter der CDU diesem Antrag auch zu. Dagegen waren nur die Vertreter von FWG und Linken.

So muss man verfahren, wenn man Wahrheiten zu fürchten hat. Einem schützenswerten Rechtsgut dient dies nicht. Der Kern des Problems besteht nämlich darin, dass die Verwaltungsführung in der Handhabung ihrer Organisationsgewalt bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz Unzulänglichkeiten nicht erkannt zu haben scheint. Daraus resultieren bei der Prüfung Schwierigkeiten, die im Wesentlichen wegen mangelnder Menpower im Fachbereich Rechnungsprüfung nicht überwunden werden können.

Hier liegt schwerer Missbrauch der Geheimhaltungspflicht vor. Von Transparenz, wie sie die Gestaltenmehrheit der Ampel für sich reklamiert, keine Spur.