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Kategorie: Allgemein

In der Ratssitzung am 17. Juni 2015 war beschlossen worden, die Wahl eines Beigeordneten in die nächste Sitzung des Rates zu verschieben. Das  war schon seltsam, denn ein Vorschlag dafür, wer gewählt werden sollte, lag nicht vor.

Noch seltsamer war die Vorlage für diesen Punkt der Tagesordnung am 23. September 2015. Sie war identisch mit der für die letzte Sitzung bis auf den letzten Satz der Begründung, aus dem zu entnehmen war, was in der Sitzung am 17. Juni beschlossen worden war.

Vor dem Hintergrund dieser Vorlage wurde Herr Dr. Gregor Bonin von der CDU zur Wahl vorgeschlagen.  Es musste sich die Frage aufdrängen, ob das, was hier beabsichtigt war, noch als ein ordnungsgemäßes Verfahren angesehen werden kann. Sicher wird das diejenigen, die den Vorschlag machten, nicht interessieren. Und der Herr Oberbürgermeister wollte sich zu dieser Frage wohl auch nicht äußern, sonst hätte man dazu in der Vorlage etwas lesen können.

Sei´s drum, aber Fragen mussten doch gestellt werden. Der Beratungsvorlage zum nächsten Punkt war zu entnehmen, dass dem Kandidaten eine höhere Besoldungsgruppe zugestanden werden soll, als nach der Eingruppierungsverordnung festgelegt. Mit dieser Maßnahme soll ein Teil des Besoldungsnachteils ausgeglichen werden, den der Kandidat bei seinem Wechsel zur Stadt Mönchengladbach hinnehmen muss. Er ist nämlich z.Zt. noch bei der Stadt Düsseldorf als Beigeordneter für Bauen und Planen angestellt und wird nach der Besoldungsgruppe B 8 bezahlt. Er muss also auf zwei Besoldungsgruppen verzichten, wenn er hier anheuert. Das hat auch erhebliche Folgen für die Höhe der Pension, die der Kandidat demnächst mal erhalten wird. So stellen sich zwei Fragen. Wie wird der Besoldungsnachteil beim Wechsel von B 8 nach B6 ausgeglichen? Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um die Nachteile des Wechsels bei der zukünftigen Pensionszahlung auszugleichen?

Die Fragen von Ratsherrn Klaus Oberem beantwortete der Herr Oberbürgermeister mit der Erklärung, dass keine weiteren Abmachungen beabsichtigt seien. So konnte Oberem bei der Wahl des Kandidaten für die FWG mit Ja stimmen. Rein fachlich war gegen den Kandidaten nichts einzuwenden.