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Kategorie: Haushalt

Der Planungs- und Bauausschuss beriet am 05. November 2013 den Entwurf des Haushaltsplanes für 2014.

Vorsitzender Vennen eröffnete die Diskussion zur Beratung des Haushaltsentwurfes mit der Empfehlung, die Beratung zu führen, aber keine Beschlüsse zu fassen. Die Beschlussfassung solle frühestens im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen stattfinden. Der Vorsitzende begründete den Vorschlag mit Zeitmangel bei der Vorbereitung von Entscheidungen. Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Entwurf seien zu spät vorgelegt worden. Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen schlossen sich dem Vorschlag an. Für die FWG-Fraktion verwies Erich Oberem darauf, dass mit diesem Vorgehen keine Fraktion gehindert werden könne, ihre Diskussionsbeiträge erneut in die Beratung einzubringen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die heute ausfallenden Abstimmungen stattfänden.

Oberem trug die Auffassung der FWG-Fraktion vor. Er orientierte sich dabei an dem von der FWG-Fraktion festgelegten Text für Stellungnahmen der Fraktion in den Ausschüssen, der nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben wird:

Der Haushaltsplanentwurf 2014 ist darauf gerichtet, die Bemühungen um die Haushaltssanierung erfolgreich fortzusetzen. Das Schwergewicht der Beurteilung, ob diese Absicht tatsächlich erfüllt wird, liegt bei der Beurteilung des konsumtiven Teiles des Haushaltsentwurfes. Der Gesamtergebnisplan weist aus, daß die Einnahmen der Stadt in Form von Steuern, allgemeinen Zuweisungen und von Mittel aus dem Finanzstärkungspakt so steigen, dass bei im Wesentlichen unveränderter Höhe der Aufwendungen eine Verminderung des Haushaltsdefizites dargestellt werden kann. Das bleibt auch unter dem Einfluss der von der Verwaltung vorgelegten Änderungsliste so. Wie in jedem auf die Haushaltssanierung ausgerichteten Haushaltsplan seit 2012 bestimmen somit nicht Einsparungen, sondern Einnahmeerhöhungen das Bild.

Einsparmöglichkeiten wurden nicht wirksam genutzt. Dabei liegt ein großes Einsparpotenzial  bei den Aufwendungsarten, die den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen haben, nämlich 23% Aufwendungsart 13 (Sach- und Dienstleistungen)  und 15% Aufwendungsart 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). Das sind 38% der Gesamtaufwendungen mit insgesamt rd. 344 Mio. €. Die Informationen zum Inhalt dieser Ausweisungen lassen praktisch nur im Ausnahmefall betragliche Spezifizierungen erkennen. Darüber hinausgehende Information zur Spezifizierung können auch bei der Stadtkämmerei nicht ermittelt werden. Sie sind dort erst im Rahmen des Jahresabschlusses nur nachträglich bestimmbar. Dies ist anhand der bei der Stadtkämmerei von der Fraktion eingeholten Informationen festgestellt worden.

Aus diesen Umständen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass in den Ansätzen für die Aufwendungsarten 13 und 16 ein erhebliches Einsparpotenzial zu finden ist. Eine Kürzung der Ansätze kann bei der Art der Ansatzermittlung keine schwerwiegenden Nachteile für die Aufgabenerfüllung haben. Die Einsparung wäre aber ein bedeutender Fortschritt für die Haushaltssanierung. Eine Kürzung von nur 10% aller veranschlagten Aufwendungen der Arten 13 und 16 ergäbe schon eine Einsparung von 30 Mio. €. Im Hinblick auf vertragliche Festlegungen und Festlegung für spezielle Projekte wäre von einer angemessen verringerten Sparquote auszugehen, die von der FWG-Fraktion auf rund 20 Mio. € beziffert wird. Deswegen schlägt die FWG-Fraktion die Kürzung der Ansätze für die Aufwendungsarten 13 und 16 in Höhe von insgesamt 20 Mio. € vor. Die Verteilung der Kürzung auf die Ansätze im Einzelnen ist Sache der Verwaltung. Deshalb kann auch in den Fachausschüssen keine Veränderung im Detail vorgeschlagen oder beschlossen werden.

Personalfragen wurden und werden von der FWG-Fraktion nicht schwerpunktmäßig mit Blick auf die Einsparpotentiale angesprochen. Die FWG betrachtet das Personal, auch unter dem Gesichtspunkt der Haushaltssanierung, nicht als Sparschwein. Sie unterstützt aber die vom Personaldezernenten publizierten Bemühungen um Einsparungen auf Grund von Aufgabenkritik. Als Ansatz hierfür empfehlen wir z.B. die Ausweisungen in den Haushaltsstellen 001 020 010 (Verwaltungsvorstand), 009 010 040 (Strategische Stadtentwicklung, Service für Dez. und VV) und 005 005 010 (Sozialplanung).

Im Übrigen verbindet sich auch mit den Ausgliederungen von EWMG, WFMG und MGMG ein Personalkostenproblem. Die von diesen Eigengesellschaften angebotenen Leistungen werden unter Inkaufnahme höherer Personalkosten erbracht als aufzuwenden wären, wenn die Ausgliederung unterblieben wäre. Die insoweit seit Jahren von der FWG-Fraktion geforderte Prüfung ist bis heute nicht vorgenommen worden. Die FWG-Fraktion wiederholt deshalb diesen Vorschlag mit dem Ziel, weitere Einsparpotentiale zu erschließen.

Im Übrigen scheinen sich Einspardiskussionen auf die Probleme 6. Gesamtschule und Stadtbibliothek zu konzentrieren. Hier fehlt es für eine Beurteilung der Aufwendungen und Veranschlagungen an der Prüfung der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit.

In Bezug auf die Maßnahmen Soziale Stadt Rheydt muß die Stadt mit Aufwendungen für die Fortführung von Maßnahmen ohne staatliche Unterstützung rechnen. Eine Folge, die gegen den Rat der FWG in der Vergangenheit unbeachtet blieb und sehr sorgfältiger Prüfung bedarf.

Die FWG-Fraktion wird beantragen, die Verwaltung möge die angesprochenen Prüfungen vornehmen und den Haushaltsplanentwurf entsprechend korrigieren.

Sollten dazu Vorschläge nicht dann vorliegen, wenn im Rat über den Haushaltsentwurf abzustimmen ist, kann die FWG dem Haushaltsplanentwurf 2014 nicht zustimmen.

Bemerkenswert war der Versuch des Stadtkämmerers, die Hinweise auf Einsparmöglichkeiten zu entkräften. Er behauptete, die Verwaltung habe in der Vergangenheit zu entsprechenden Hinweisen erklärt, dass die Sparvorschläge nicht umsetzbar seien. Er musste sich von Oberem dahingehend belehren lassen, dass Verwaltung und damals bestimmende Ampelmehrheit die Sparvorschläge ungeprüft abgetan und nicht weiter verfolgt hätten.