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Kategorie: Haushalt

Erst am 17. Dezember 2008 hatte der Rat den Haushalt für das Jahr 2009 beschlossen. Doch bereits am 15. Januar 2009 legte die Verwaltung im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung für das Theater Odenkirchener Straße den Beschluss für eine Ausweitung vor.

Entsprechend beschloss der Rat am 04. Februar 2009 gegen die Stimmen der FWG-Fraktion die Bereitstellung höherer Ausgaben. Dem lag die Empfehlung eines Ingenieurbüros für Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung von Dezember 2008 zu Grunde.

Statt der veranschlagten 1.8 Mill. € sollten nun 3.1 Mill. € eingesetzt werden. Dafür wäre eine Betriebskosteneinsparung von 171.000 € zu erzielen. Die FWG-Fraktion meinte, mit dieser Zahl allein könne die Rentierlichkeit des höheren Aufwandes nicht begründet werden. FWG-Chef Erich Oberem verwies darauf, dass sowohl Hinweise auf die denkbaren Einsparungen bei den vorher geplanten Maßnahmen sowie auf die Finanzierungskosten für die neu vorgeschlagene Maßnahme als Elemente einer plausiblen Rentierlichkeitsrechnung fehlten. Außerdem seien die Angaben über die Höhe der Aufwendungen für die bislang geplanten Maßnahmen in der Beratungsvorlage nicht mit den früher beschlossenen Beträgen identisch. Die Verwaltung bestätigte, dass die Bedenken der FWG verständlich seien. Sie verwies aber zur Rechtfertigung ihres Vorschlages auf ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung mit der sog. Kapitalwertmethode.

Die FWG hat in der Zwischenzeit weitere Informationen ausgewertet. Sie sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Dies hat sie mit Schreiben vom 25. Februar 2009 dem Oberbürgermeister mitgeteilt. Danach sind bei der Anwendung der Kapitalwertmethode zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der höheren Aufwendungen unzutreffende Werte zu Grunde gelegt worden. So sei zum Beispiel der Auftragswert der früher beschlossenen Maßnahmen um 800.000 € zu hoch angesetzt worden. Vor diesem Hintergrund müsse der Beschluss vom 4. Februar 2009 aufgehoben werden. Die FWG empfahl, der Oberbürgermeister möge sofort Weisung erteilen, die Ausführung dieses Beschlusses auszusetzen.