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Kategorie: Analysen
Erich Oberem

Eine Betrachtung aus der Sicht der FWG von Erich Oberem.

Die FWG ist am 28. April 1998 gegründet worden und seit Herbst 1999 im Rat der Stadt. Zu ihrem Programm gehörten von Anfang an die Sicherung der öffentlichen Einrichtungen und die Haushaltskonsolidierung. Entsprechend diesen Zielen hat sie versucht, Einfluss auszuüben. Sie hat sich dabei immer an den objektiven Erfordernissen orientiert. Deshalb mussten ihren Stellungnahmen und Vorschlägen zutreffende Beobachtungsergebnisse zu Grunde liegen. Das ermöglicht jetzt diese Betrachtung auf sicherer Grundlage.


Befindlichkeiten

Mit wem man auch über die Stadt spricht, man hört nur selten etwas Positives. Dem einen ist die Stadt zu dreckig, der andere vermisst das Designermodell für seine dreijährige Tochter im Angebot des Einzelhandels. Der nächste mokiert sich über das Publikum in den Stadtzentren. Dem einen beginnt der öffentliche Personennahverkehr zu spät, dem anderen endet er zu früh. Für manchen sind die Fahrbahnen in der Stadt unter aller Kritik, passionierte Radfahrer ärgern sich über schlechte Radwege. Das Angebot an kostenfreien Parkplätzen ist viel zu knapp. Eltern beklagen, dass ihre Kinder keinen Gesamtschulplatz kriegen. Und, last but not least, die öffentliche Sicherheit ist auch nicht mehr gewährleistet.

Die Liste der Klagen lässt sich nahezu beliebig verlängern. Dagegen stehen Äußerungen des jeweiligen Oberbürgermeisters und der Vertreter der jeweiligen politischen Mehrheiten im Rat der Stadt bei den verschiedensten öffentlichen Anlässen. Die Stadt ist auf einem guten Weg, heißt es dann. Das ist Beschwichtigung. Damit legt man sich auf nichts fest. Konkretes über die Entwicklung der Stadt wird nicht beschrieben. Statt dessen soll die Hoffnung darauf, irgendwann einmal ein Ziel zu erreichen - welches auch immer - gestärkt werden.


Klientelpolitik

So richtig weiß man gar nicht, was man von dieser Stadt und ihrem Weg in die Zukunft halten soll. Irgendwie ist alles weder gut noch schlecht, weder Fisch noch Fleisch. Am meisten vermisst man Entschlossenheit bei den Entscheidern, ob im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters oder des Rates der Stadt. Nicht das Richtigste ist Ziel einer Entscheidung, sondern das mit Blick auf die Wählergunst Meistversprechende. Dazu wird Stadtbezirkspolitik benutzt.

Mandatsträger im Rat der Stadt und in den Stadtbezirksvertretungen nutzen die Möglichkeiten von Mehrheiten, um durch Beschlüsse Vorteile für ihre Stadtbezirke zu erwirken. Denselben Zielen verpflichtete oder solchen Tendenzen gegenüber hilflose Oberbürgermeister unterstützen solche Aktionen, halten jedoch nicht dagegen, auch wenn das im Interesse der Gesamtstadt wäre. Das führt zu Ressourcenvernichtung zum Nachteil der Stadt als Ganzes. Das Detail wächst unproportional, das große Ganze schwächelt. So erscheint die Stadt nicht als Großstadt, sondern als Ansammlung von Dörfern mit nur geringer Strahlkraft nach außen.


Ansammlung von Dörfern

Die Entwicklung zur Ansammlung von Dörfern begann nicht gleich mit der Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975. In den ersten zehn Jahren danach wurde das kommunale Handeln auf allen Ebenen vom Gesamtstadtdenken bestimmt. Die Verwaltungsführung und die damaligen Spitzen der Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt hatten den Einfluss, konkurrierende, bezirkliche Interessen zurückzudrängen. Im Kampf um Wählerstimmen ging diese Möglichkeit verloren. Die Preisgabe gesamtstädtischer Interessen war die Gegenleistung für die Sicherung kleinräumiger Wählerstimmengewinne.

Hinzu gesellt sich ein Umstand, der bereits mit der Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke verbunden ist. Die Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke wurde nämlich weniger an den Erfordernissen der zukünftigen Gesamtstadtentwicklung orientiert als nach Gesichtpunkten des Proporzes zwischen den ehemals selbständigen Kommunen. So wurde insbesondere kein Wert darauf gelegt, dass sich für die Gesamtstadt ein Stadtzentrum bilden konnte, welches zumindest in etwa die geographische Mitte des Gesamtstadtgebietes umfasst. Der Fehler hätte 30 Jahre später korrigiert werden können, als die Stadtbezirkseinteilung neugestaltet wurde. Da auch diese Maßnahme stärker von wahl- und parteipolitischen Aspekten bestimmt wurde als von gesamtstädtischen Zielvorstellungen, wurde die Chance vertan, wenigstens für das Stadtzentrum eine nicht am stadtbezirksräumlichen Denken orientierte Möglichkeit zu realisieren. Dies bleibt eine vertane Chance, auch wenn Politiker, die die jetzige Lösung widerstandslos mitgetragen haben, ein Projekt Neue Mitte propagieren, das im Wesentlichen den Vorstellungen (vorgeschlagen von der FWG) entspricht, die bei der letzten Neuregelung verworfen wurden.


Einflüsse

Es wirken auch noch andere Kräfte auf das Erscheinungsbild der Stadt ein. Diese Kräfte sind durch Akte der politischen Willensbildung im Rat der Stadt geschaffen worden. Vorgeblich dienen sie der Erfüllung von Aufgaben aus dem Katalog der Stadtaufgaben. Hierunter fallen die verschiedensten Beteiligungsgesellschaften in unterschiedlicher Rechtsform. Der durch diese Rechtsformen mögliche Einfluss ist Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichts- und Kontrollorganen oder einzelnen Mitgliedern davon möglich und findet verdeckt statt. Der Einfluss wird häufig entweder bewusst zur Förderung von Sonderinteressen genutzt oder wirkt ungewollt zweckfremd.

Nicht zu unterschätzen sind die Folgen des Ressortegoismus der verschiedensten Verantwortungsträger auf allen Ebenen und in allen Schichten des Systems Stadtverwaltung, insbesondere mit Blick auf schwach ausgeprägte Kontrolltätigkeit durch unterschiedliche Aufsichtsorgane. Personen, die Schwächen des Systems zum eigenen Vorteil nutzen, sind auch nicht selten. Daneben gibt es den Fall, dass eigenes Versagen durch ein Verhalten verdeckt werden soll, dass der Stadt zum Nachteil gereicht.

Gesellschaftliche Gruppierungen suchen Anerkennung und Beachtung in dem Spiel der Kräfte, die das Bild der Stadt mitbestimmen. Sportvereine, Bruderschaften und Karnevalsvereine haben eine herausgehobene Position dabei. Dementsprechend beanspruchen ihre Vertreter Mitspracherecht in vielen Angelegenheiten. Allzu gerne wird ihnen die erwünschte Aufmerksamkeit geschenkt, darf man sich doch vom entsprechenden öffentlichen Auftritt auch Vorteil in der Wählergunst erhoffen. Die Vorteile, die die Stadt aus den Aktivitäten dieser gesellschaftlichen Gruppierungen zieht - tatsächlich oder vermeintlich - werden als das Salz in der Suppe des Stadtlebens dargestellt und auch so empfunden. Es gibt sogar Stimmen, welche in diesen Kräften eine Macht sehen wollen, die auch von Stadtpolitik Unterordnung erwarten darf. Kritische Beobachter sehen Tendenzen dieser Anspruchshaltung im öffentlichen Leben durchaus verwirklicht.


Finanzen

Die schlechte Finanzlage der Stadt wird häufig zitiert, von Verantwortlichen aus Stadtverwaltung und Rat vor allem, wenn es darum geht zu begründen, warum die eine oder die andere nützliche oder auch notwendige Investition unterbleibt oder eine öffentliche Leistung eingeschränkt wird. Die miese Finanzlage entwickelte sich seit 1993 und verbessert sich auch gegenwärtig nicht. Ab 1993 gab es kein Haushaltsjahr mehr, das nicht mit einem Fehlbetrag abgeschlossen wurde. Die Summierung der Fehlbeträge in Verbindung mit ständig steigenden Schulden führte zu der jetzigen Situation. Die Notwendigkeit zu sparen wird von allen genannten Verantwortlichen ständig berufen. Doch ist der Sparwille nur sehr schwach ausgeprägt. Das zeigt sich regelmäßig z.B. bei der Entscheidung über die Vergabe der verschiedensten städtischen Aufträge durch den Vergabeausschuss. Neubauten für Mehrzweckhalle Neuwerk und Totenhalle Holt sind besonders eklatante Beispiele für mangelnden Sparwillen.


Informationsquellen

Eigene Wahrnehmung, Medienberichte und das Hörensagen sind die Quellen der Information über das Ergebnis, dass die Kräfte erzeugen, die an der Stadtentwicklung beteiligt sind. Der Oberbürgermeister und die Personen in seiner Umgebung, Vertreter von Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt, Vorstände, Geschäftsführer und Vertreter von Mehrheiten in Aufsichts- und Kontrollgremien von städtischen Beteiligungsgesellschaften verbreiten ressortbezogen Positivmeldungen. Kritik äußern deren Gegenspieler. Medienberichte verwerten objektiv richtige Informationen, verbinden diese aber in der Regel auch mit Meinungsäußerungen. So sind die prägenden Informationen uneinheitlich. Das spiegelt sich in dem Bild, welches man von der Stadt haben kann.


Masterplan

Unsicherheit in der Beurteilung des Weges der Stadt in die Zukunft ist spürbar. Das gilt nicht nur für schlecht informierte und von Gefühlen in ihrem Urteil beeinflusste Menschen. Stärkster Ausfluss dieses Empfindens ist eine Initiative von einflussreichen, gewöhnlich gut informierten Leuten, deren Urteil Gewicht hat in der Stadt und zu denen auch die Führung der Industrie- und Handelskammer Linker Niederrhein gehört. Die Gruppe gründete einen Verein, der die Aufgabe hat, Geld zur Finanzierung eines Masterplanes für die Stadtentwicklung zu sammeln, den Masterplan mit der Auflage zur Umsetzung der Stadt zur Verfügung zu stellen und die Umsetzung zu begleiten. Als Begründung für diese Absichten wird das schlechte Image der Stadt genannt. Dahinter steht die Meinung, die Stadt habe keine Entwicklungspotenziale erschlossen. Der Erfolg dieser Initiative ist überraschend. Binnen kürzester Zeit war die für die Beauftragung eines Planers erforderliche Summe von mindestens 500.000 € gespendet worden. Das ist das Zeichen dafür, dass viele einflussreiche, kapitalkräftige und sicher auch urteilsfähige Leute sich engagierten. Das bedeutet, dass offensichtlich die Leistungen der Stadt als unzureichend bewertet werden.

Hier wird besonders deutlich, welche Folgen die seit Jahren von Mehrheitsfraktionen im Rat der Stadt betriebene Politik in Verbindung mit der auffälligen Führungsschwäche des Verwaltungsvorstandes hat. Das Meinungsbild veranlasste Bürger in Bezug auf den Masterplan zur Selbsthilfe, weil sie das Vertrauen in die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen der Stadtführung verloren haben. Allem Anschein nach begreifen dies weder der Verwaltungsvorstand noch die anderen Fraktionen im Rat der Stadt. Das wird klar einerseits aus Antworten des Verwaltungsvorstandes zu Fragen der FWG-Fraktion (Anlage 1), andererseits durch den Verwaltungsvorschlag für einen Ratsbeschluss über die Haltung der Stadt zum Masterplanprojekt (Anlage 2) sowie Diskussion und Abstimmung darüber im Rat.

Anders als in anderen Städten, in denen Masterpläne durch externe Planer erstellt werden, hat Mönchengladbach keinen Einfluss auf die Auswahl der Bereiche, auf die sich der Masterplan beziehen soll. Die Stadt hat die entsprechende Vorgabe zu akzeptieren, ist die Forderung des Vereins für den Masterplan. Der Verein fordert darüber hinaus, dass sich der Rat zu dem Projekt des Vereins bekennt. Der Oberbürgermeister leitet diese Forderung weiter und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung. Mit dem Beschluss wird die Stadt in die Funktion der wohlwollenden Begleitung dieses wichtigen Projektes gedrängt. Das Heft des Handelns für einen wesentlichen Teil der Stadtentwicklungsplanung ist ihr aus der Hand genommen.

Das ist nur verständlich, wenn man Beschlussempfehlung und Beschluss als Eingeständnis eigener Unfähigkeit versteht. Die Tatsache, dass eigene Planungsunterlagen der Stadt mit Masterplancharakter (z.B. Masterplan Stadtmitte, Innenstadtkonzept Rheydt, Stadt 2030) vorhanden sind, findet Erwähnung in der Beschlussempfehlung. Doch wird diesen Unterlagen lediglich eine untergeordnete planerische Hilfsfunktion zugewiesen, obwohl sie zum Zeitpunkt Ihrer Vorstellung im Rat allseits als wichtige Grundlage für die weitere Stadtentwicklung gewürdigt worden waren. Diese Pläne verdienen jedoch nicht die Bewertung, die sie nun erfahren.

Das Engagement der Bürger ist honorig und lobenswert, wäre aber noch sinnvoller zu gestalten gewesen, wenn die Führungskräfte der Stadt ihrer Führungsaufgabe gewachsen wären. Jahrelang praktizierte Unzulänglichkeiten - verwaltungstechnisch wie politisch - führten zu dem Entschuss engagierter Bürger, das Heft des Handelns in der Stadtentwicklung selbst in die Hand zu nehmen. Möglicherweise führt das im Ergebnis zu einer Ressourcenvergeudung entweder, weil der Masterplan nicht vollständig umgesetzt werden kann, oder weil vorhandene Planungen, die ebenfalls hohen Aufwand verursachten, ungenutzt bleiben. Was z.B. passiert, wenn der Masterplaner Empfehlungen gibt, die jeder andere Planer auch geben würde, aber nicht gibt, weil die Umsetzung zu hohe Kosten verursacht, die die Stadt nicht tragen kann? Ein Beispiel wäre, wenn es zu der aus städtebaulicher Sicht sinnvollen Empfehlung käme, das gerade erst zum Umbau als Buchladen freigegebene Haus ehemals Hemden Möller abzureißen, damit die freiwerdende Fläche als Platz vor der Marienkirche in Rheydt gestaltet werden kann? Diese auf der Hand liegende Möglichkeit wäre nicht zu finanzieren, Fehlanzeige für die Umsetzung der Planung. Weitere Beispiele dieser Art sind gut denkbar. Vorherige Abstimmung zur Vermeidung solcher Pannen, wären notwendig gewesen, sind aber versäumt worden. Im Bereich der Grenze zwischen den Stadtbezirken Nord und Süd, einem möglichen Schwerpunkt der Masterplanung, würden für Planungsempfehlungen Strukturen hinderlich sein, die erst seit der letzten Neueinteilung des Stadtgebietes in Bezirke verfestigt wurden und nur schwer - wenn nicht sogar überhaupt nicht - veränderbar sind. Es wäre Klartext zu reden gewesen, bevor man ein bedingungsloses Bekenntnis zu Absichten empfiehlt bzw. beschließt, die engagierte, aber nicht in Führungsverantwortung für die Stadtentwicklung befindliche Bürger für richtig halten.

Die aus der Entwicklung dieser Angelegenheit fließende Erkenntnis ist, dass hier die falschen Führer am Werke waren. Wieviel Geld damit verschwendet wird, ist erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beurteilen. Der Stadt wäre zu wünschen, dass trotzdem am Ende eine Entwicklung möglich würde, die in der Zukunft endlich unumkehrbar gute Ergebnisse zeitigt, was bislang vermisst wird.


Wirtschaftsförderung

Anders als in der Stadtentwicklung zeigt sich bislang kein besonderes Bürgerinteresse in der Wirtschaftsförderung. Hier nimmt die Öffentlichkeit die meist positiven Meldungen der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft in aller Regel kommentarlos zur Kenntnis. Die Meldungen beziehen sich meist auf Verkäufe von Gewerbeflächen. Manchmal wird auch über steigende Zahlen von Beschäftigten in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen berichtet wie von erfolgreicher Wirtschaftsförderung. Nachrichten über die Ansiedlung von neuen Wirtschaftsunternehmen sind sehr selten. Auffällig oft bezogen sich solche Meldungen auf die Ansiedlung von Speditionsunternehmen. Ob in der Ansiedlung solcher Unternehmen ein Vorteil gesehen werden kann, darf bezweifelt werden. Die Ansiedlung eines besonders großen Unternehmens dieser Art im Regiopark führt zum Erfordernis unerwarteter städtischer Investitionen in den Straßenbau an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet. Sicher kein Vorteil.

Tatsächlich ist die Ansiedlung neuer Wirtschaftsunternehmen, insbesondere solcher mit Gewicht für die Wirtschaftskraft der Stadt, selten. Wirtschaftsförderung wird als Werbung für den Verkauf von städtischen Gewerbeflächen wahrgenommen. Die Zahl von Unternehmen im industriellen Bereich und die Beschäftigtenzahl in diesem Wirtschaftsbereich sind seit Jahren rückläufig. Dies gilt vor allem für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Trotzdem wird der Wirtschaftsbereich Textil- und Bekleidung von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft als Leitbranche betrachtet. Stabil ist seit Jahren die Zahl der Betriebe und der Beschäftigten im Handwerk.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft führt eine Erfolgsstatistik (Anlage 3). Diese lässt jedoch keinen Schluss darauf zu, nach welchen Gesichtspunkten Wirtschaftsförderung für die Stadt planmäßig betrieben wird. Man gewinnt vielmehr den Eindruck, dass hier Zufall und Nachfrage von außen den Erfolg bestimmen.

Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind neben der Stadt Unternehmen, deren Repräsentanten zum Kreis der Initiatoren für die Erstellung des Masterplanes gehören. Es ergibt sich deshalb die Frage, warum die doch ohne weiteres mögliche Einflussnahme dieser Personen zur Sicherung einer planvollen, vom Zufall gelösten und auch nachfrageunabhängig zu betreibenden Wirtschaftsförderung allem Anschein nach unterbleibt. Sich für planvolle Wirtschaftsförderung zu engagieren, wäre sicher so verdienstvoll wie das Engagement für einen Masterplan.

Planvolle Wirtschaftsförderung ist eine Sache für Fachleute mit Beurteilungsmöglichkeiten zu weltweit wirksamen Einflussgrößen. Bei allem Respekt vor den Kenntnissen und Fähigkeiten örtlich tätiger Kräfte ist diese notwendige Kompetenz zur Erarbeitung des benötigten Wirtschaftsförderungskonzeptes hier nicht vorhanden. Die FWG-Fraktion hat darauf mehrfach im Rat der Stadt hingewiesen. Sie hat zweimal den Antrag gestellt, ein entsprechendes Konzept von externen Fachleuten von hohem Rang erarbeiten zu lassen. Die Anträge wurden von der damaligen Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt. Darüber hinaus war diese Mehrheit nur schwer dazu zu bewegen, im Rat der Stadt einen Informationsvortrag über das vom Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft selbst erarbeitete Konzept für Wirtschaftsförderung zuzulassen. Gründe für dieses Verhalten gibt es nicht, Vorwände dagegen genug.

Die neue Mehrheit im Rat der Stadt aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zeigt bisher ebenfalls wenig Interesse, in der Wirtschaftsförderung neue Wege zu beschreiten. Dieser Ampelkoalition sind andere für die Weiterentwicklung der Stadt viel weniger bedeutsame Angelegenheiten wichtiger. Die Klientelpflege zur Sicherung eines guten Ergebnisses bei der nächsten Wahl steht im Vordergrund. Die FWG-Fraktion wird deshalb ein drittes Mal aktiv werden. Bleibt abzuwarten, wie die jetzige Mehrheit darauf reagiert.


Handels- und Dienstleistungszentrum

Bereits in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde in der Stadtmitte an der Hindenburgstraße die Chance vertan, den Bereich neu zu gestalten und damit die Funktionen eines Stadtzentrums zu stärken. An Stelle des ehemaligen Stadttheaters sollte der Neubau der Zentrale der Stadtsparkasse errichtet werden. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand von Mönchengladbachern, die sich nicht von ihrem Stadttheater trennen wollten und denen die Einsicht nicht zu vermitteln war, dass Mönchengladbach zwei Theater nicht finanzieren konnte. Unheilvoll dabei die Rolle einer politischen Partei, nämlich der FDP.

Die so geschaffene Lage wurde durch einen Um- und Ergänzungsbau des ehemaligen Stadttheaters im Zusammenhang mit dem Bau der Theatergalerie verschlechtert. Die Nutzung des Hauses musste schließlich aufgegeben werden. Eine Nachfolgenutzung war nicht zu realisieren.

Die Nachteile dieser Situation sind in der Örtlichkeit nicht zu übersehen. Das ehemalige Stadttheater liegt seit mehr als 10 Jahren nutzungslos. Der bauliche Zustand ist - vorsichtig ausgedrückt - unansehnlich, die Ausstrahlung des Gebäudezustandes auf die Hindenburgstraße negativ. Dies ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass seit Ende 1999 plan- und ziellos nach Lösungen dieses zentralen Problems der Stadtplanung gesucht wird. Ursache ist ein von der CDU-Fraktion eingebrachter Antrag, das ehemalige Stadttheater zu irgendeiner Verwertung anzubieten. Nach einer europaweiten Ausschreibung folgten mehrere erfolglose Verwertungsversuche mit einem Zeitverlust von ca. 10 Jahren.

Der letzte erfolglose Versuch ging auf ein Verwertungsangebot von ECE zurück, ein Handels- und Dienstleistungszentrum mit 35.000 m² zu errichten. Über dieses Interesse verhandelten Vertreter der CDU-Fraktion ein Jahr geheim. Erst dann wurde die Stadt offiziell eingeschaltet. Der Haken bei der Sache war, dass ECE nicht die Fläche des ehemaligen Stadttheaters, sondern einen Grundstücksbereich vom Standort des ehemaligen Zentralbades an der Lüpertzender Straße bis zum Standort des Jugendheims an der Stepgesstraße anstrebte. Das wollten die CDU-Verhandler verhindern und ECE für den Standtort des ehemaligen Stadttheaters gewinnen.

Das Bekanntwerden des ECE-Planes rief Widerstand in der Bevölkerung hervor und führte zu heftiger Opposition bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen wegen der vermeintlichen Inanspruchnahme des sogenannten Jonasparkes. Dank dieser Opposition gelang es den CDU-Verhandlern mit Unterstützung des damaligen Planungsdezernenten unter Inkaufnahme gewaltiger stadtplanerischer und finanzieller Nachteile, ECE auf den Standort des ehemaligen Stadttheaters zu zwingen.

Die FWG-Fraktion war die einzige Kraft, die für den ursprünglichen Plan von ECE eintrat. Sie begriff es als Chance für die Stadtentwicklung, das Handels- und Dienstleistungszentrum von der Lüpertzender Straße bis zur Hindenburgstraße zu erstrecken und damit für die Bebauung des brachliegenden Grundstückes des ehemaligen Zentralbades zu sorgen, den Bereich des ehemaligen Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium einer neuen Nutzung zuzuführen und das Jugendheim Step endlich aus der Mitte des zentralen Geschäftszentrums der Stadt zu entfernen. Ein Eingriff in den Jonaspark wäre damit nicht verbunden gewesen.

Nach den Vorstellungen der FWG sollte von dem Erlös aus dem Grundstücksverkauf an ECE der Standort des ehemaligen Stadttheaters zum Neubau für Volkshochschule, Musikschule und möglicherweise auch Stadtbibliothek genutzt werden. Die zu jenem Zeitpunkt von der FWG heftig kritisierte Absicht, Teile der Stadtverwaltung im umzugestaltenden Haus Westland unterzubringen, hätte aufgegeben werden können. Die Dienststellen der Stadtverwaltung, die für das Haus Westland vorgesehen waren, hätten ebenfalls in dem Neubau auf dem Standort des ehemaligen Stadttheaters untergebracht werden können. So wäre Leben in die Stadtmitte gebracht worden. Alle Frequenzbringer für ein lebendiges Stadtzentrum wären richtig untergebracht gewesen.

Die FWG konnte ihre Vorstellungen nicht durchsetzen. Den Vertretern der anderen Fraktionen im Rat der Stadt war wichtiger, die denkmalswerte Treppe im ehemaligen Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium zu erhalten, den Jonaspark zu schützen, der gar nicht betroffen war, und das Grundstück des ehemaligen Zentralbades einer anderen Nutzung vorzubehalten. Auch die Unterbringung von Stadtverwaltung im umzubauenden Haus Westland erschien den anderen richtiger. Die Nutzung des Standortes des ehemaligen Stadttheaters für das Handels- und Dienstleistungszentrum fand mehr Zustimmung. Für diesen Plan mussten die Schließung des Bereiches der Viersener Straße von Steinmetzstraße bis Hindenburgstraße, der Bau eines Tunnels und eine erheblich erhöhte Steigung im Zuge der Steinmetzstraße in Kauf genommen werden. Durch die Schließung der Stepgesstraße ergab sich die Notwendigkeit, wegen erhöhten Kraftfahrzeugaufkommens an anderen Stellen im Stadtgebiet gewaltige Investitionen in Straßenbaumaßnahmen vorzunehmen.

Das von ECE geplante Handels- und Dienstleistungszentrum war mit 35.000 m² Verkaufsfläche eine Einrichtung, die im weiten Umfeld der Stadt Käufer anziehen konnte. Diese Magnetwirkung war unbestritten. Das veranlasste die FWG schließlich, die von ihren Vorstellungen abweichenden Planungen zu unterstützen.

Die Planungen scheiterten. Die von verschiedenen Kräften geschürte Besorgnis, man könne gegen EU-Recht verstoßen, führte dazu, die bisherigen Planungen komplett aufzugeben und die Bemühungen um die Verwertung des Standortes des ehemaligen Stadttheaters von Neuem zu beginnen.

Im Ergebnis soll nun ein höchstens 25.000 m² Verkaufsfläche umfassendes Zentrum entstehen, das von einem anderen Investor finanziert wird und 15 Jahre Betriebspflicht haben soll. Auch wenn die starke Veränderung im Zuge der Steinmetzstraße bei diesem Vorhaben erspart bleibt, hat es ähnliche negative Folgen für die Stadtplanung wie das ECE-Vorhaben. Konnte man - wie die FWG - noch davon ausgehen, dass die Nachteile des ECE-Vorhabens durch Vorteile ausgeglichen würde, erscheint dies bei dem jetzigen Vorhaben höchst ungewiss. Die FWG hält das Zentrum für zu klein, um die dem ECE-Vorhaben zugeschriebene Magnetwirkung entwickeln zu können. Außerdem ist in der Zeit, in der in Mönchengladbach nichts passierte, anderenorts gehandelt worden. In dieser Zeit sind im Umland der Stadt, in dem die durch ECE entwickelte Anziehung wirksam gewesen wäre, neue Einrichtungen ähnlicher Art entstanden. Der Bedarf, der durch Mönchengladbach hätte gedeckt werden können, wird nun in diesen neuen Einrichtungen befriedigt. Wegen des Wegfalls der Magnetwirkung und wegen einer Reihe von Ungereimtheiten im Auswahlverfahren kann die FWG die das neue Vorhaben begründenden und begleitenden Entscheidungen nicht mittragen.

Das Verfahren zur Verwertung des Theatergrundstückes macht beispielhaft deutlich, was in dieser Stadt im Argen liegt. Entscheidungen anzustoßen, damit Aktivität zu demonstrieren, aber die Grundlagenbestimmung zu unterlassen, ist hier der entscheidende Fehler. Das ist Handeln nach dem Motto Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!. Die erforderliche Festlegung von Grundlagen würde Richtung und Ergebnis des nachfolgenden Handelns frühzeitig erkennen lassen. Die dann mögliche Kritik ist unerwünscht, weil sie auch frühzeitige Anmahnung von Verantwortung für konkrete Ergebnisse ermöglicht. Das war nicht erwünscht, damit die Ergebnisse des Handelns möglicher Kritik leichter anzupassen sind. Ein typisches Verhalten für das Interesse, Wählerstimmen zu sichern. Das objektiv Richtige für die Entwicklung der Stadt wird diesem Interesse geopfert.

Solche Verfahrensweisen waren in der Zeit der Koalitionsmehrheit von CDU und FDP im Rat der Stadt häufig zu beobachten. Wer geglaubt hat, an der entsprechenden Praxis habe sich durch den Wechsel der Ratsmehrheit auf eine Ampelkoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP etwas geändert, hat sich getäuscht. Das entsprechende Verhalten ist grundsätzlich nicht anders. Es bezieht sich nur auf andere Fälle. Ein besonders krasser ist das Scheitern der Absicht, in Mönchengladbach eine Biogasanlage zu schaffen. In diesem Falle wäre die Ablehnung der Ampelkoalition durch das Votum der CDU-Fraktion aufzuheben gewesen. Doch die CDU-Fraktion lieferte ein Musterbeispiel von Klientelpolitik und stimmte geschlossen gegen das Projekt. Ziel war bei allen Neinsagern, Wählerstimmen im Dorf Wanlo zu sichern.


Innenstadtkonzept Rheydt

Die Erkenntnis, dass die Innenstadt von Rheydt an Attraktivitätsverlust in allen Innenstadtfunktionen, insbesondere in der Einzelhandelsnachfrage, leidet, führte 2006 zu der Entscheidung des Rates der Stadt, als Gegenmaßnahme ein Innenstadtkonzept Rheydt zu entwickeln. Dieser Entscheidung gingen nicht nur Klagen der Geschäftswelt von Rheydt voraus. Sprecher politischer Gruppierungen, insbesondere von Bündnis 90/Die Grünen, bemühten sich lautstark, die Diskussion über Investitionen für Rheydt zu fördern. Dabei scheuten sie nicht davor zurück, auch den Ortsteilneid zu schüren. Sie erweckten den Eindruck, dass die im Jahre 2006 laufenden Entscheidungsprozesse für das Handels- und Dienstleistungszentrum an der Hindenburgstraße dazu bestimmt seien, Mönchengladbach Stadtmitte gegenüber Rheydt zum bevorzugten Einzelhandelszentrum zu machen. Dabei wurde vor allem auch die Größe des Zentrums mit 35.000 m² als ein das Geschäftsleben in Rheydt schädigender Umstand bewertet. Vor diesem Hintergrund wurde die Forderung erhoben, die Stadt müsse auch für Rheydt eine entsprechende Investition wie für Stadtmitte einsetzen.

Das Innenstadtkonzept Rheydt wurde am 24. September 2008 vom Rat beschlossen. Es umfasste 24 Maßnahmen und Projekte, die nach Prioritäten innerhalb unterschiedlich langer Realisierungsfristen (2, 5 und 10 Jahre), sowie nach Finanzierungsmöglichkeiten durch Stadt, Private und Sonderformen (PPP = Public Private Partnership) unterschieden wurden (Anlage 4). Es schloss große städtebauliche Umgestaltungsmaßnahmen ein. Diesem Konzept stimmte die FWG zu.

Die Umsetzungskosten aus öffentlichen Mitteln wurden mit rd. 14 Mio. € angenommen. Landes-, Bundes- oder sonstige Zuschüsse sollten Voraussetzung für die Umsetzung sein. Ein Vorschlag der FWG, die Umsetzungsmaßnahmen zu strukturieren und damit die Detailplanung zu erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln, fand keine Zustimmung. Die Mehrheit im Rat der Stadt (damals noch CDU und FDP) wollte Handlungsfreiheit nach ihren Vorstellungen sichern.

Im März 2010 wurde die FWG durch eine Beratungsvorlage überrascht, mit der das Innenstadtkonzept eine Ergänzung durch zusätzliche Projekte erfahren sollte. Damit sollte die Förderfähigkeit des Innenstadtkonzeptes gesichert werden. Die bis dahin gestellten Anträge waren abgelehnt worden, weil die Fördermöglichkeiten erschöpft waren. Nunmehr sollte die Förderung des Innenstadtkonzeptes auf der Basis eines Förderprogramms Soziale Stadt beantragt werden. Dies erfordere eine Ergänzung des Maßnahmenpaketes um eine Reihe sozialer Projekte, die für die Entschärfung sozialer Brennpunkte geeignet sein sollen.

Die neuen Projekte erforderten zusätzlichen Einsatz von ca. 2.7 Mio. €, so war der Beratungsvorlage zu entnehmen. Ob dann, wenn diese Projekte realisiert würden, auch tatsächlich die Förderung der Maßnahmen und Projekte des eigentlichen Innenstadtkonzeptes gesichert sei, konnte nicht beantwortet werden. Der Vorschlag der FWG, den Beschluss über die Realisierung der sozialen Zusatzprojekte an die Bedingung zu binden, dass die baulichen Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes gefördert würden, wurde abgelehnt.

Die FWG bezweifelte den Nutzwert der zusätzlichen sozialen Projekte. Sie sah es als einen Nachteil für Rheydt, dass der Stadtteil damit den Stempel eines sozialen Brennpunktes erhielt, obwohl er ein solcher nicht ist. Die FWG hielt die Inkaufnahme dieses Mangels auch deshalb für unvertretbar, weil nicht gesichert werden konnte, dass die baulichen Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes - das eigentlich wesentliche Anliegen der Stadt - schneller und mit geringerem Aufwand für die Stadt umgesetzt werden würden.

Die Befürchtungen der FWG sind durch die Abläufe in der Folgezeit nicht ausgeräumt worden. Es liegen Bewilligungsbescheide für Zuschüsse vor, mit denen zwar die sozialen Projekte in die Realisierungsphase gehen konnten, das eigentliche städtische Anliegen aber nicht vorangebracht wurde. Es ist immer noch unklar, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes Gestalt annehmen können. Da aber dennoch Geld fließt, werden Maßnahmen begonnen, die in der Sache selbst kein Fortschritt sind. Das gilt z.B. für einen Auftrag an ein Ingenieurbüro für die Planung einer Maßnahme, die im Innenstadtkonzept von untergeordneter, drittrangiger Bedeutung ist (Anlage 4, Ziff. 3, Gestaltung der Platzfläche). Im übrigen wurden die sozialen Projekte sowie Planungs- und Begleitverfahren vorangetrieben. Dabei wurden zusätzliche Kosten, z.B. in Form von städtischen Personalkosten ohne Rückkopplung zum Zweck aller Bemühungen in Kauf genommen. Planungs- und Begleitverfahren erscheinen teilweise unsinnig. Fragen der Wirtschaftlichkeit sind bewusst zurückgestellt worden. Unübersehbar ist das Interesse an der Umsetzung der sozialen Projekte bei Trägern sozialer Aufgabenstellungen. Hier wird ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Vorteil genutzt. Die Öffentlichkeitsarbeit aller interessierten Kreise erzeugt Zuspruch zu Verfahrensweisen, deren Wert gemessen am Ursprungsziel unbedeutend ist. Die Fraktionen von CDU und Ampelmehrheit im Rat der Stadt scheinen weniger am Erfolg der Verbesserung von Innenstadtverhältnissen von Rheydt interessiert zu sein, als vielmehr an der Sicherung von Wählerstimmen nach bekanntem Muster.

Die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt von Rheydt waren häufig Gegenstand von Klagen. Nicht zuletzt wurde die schlechte Situation des Einzelhandels darauf zurückgeführt, dass die Innenstadtlagen schwer oder nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind. Dabei ist diese Situation erst in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts geschaffen worden. Das liegt keine zwanzig Jahre zurück. Auch damals war der Bürgerwunsch Anlass für die Veränderungen. Erst kürzlich ist nun die Verkehrsführung so geändert worden, dass Kraftfahrzeuge wieder in die Innenstadt gelangen können. Doch kaum ist diese Maßnahme wirksam, rührt sich dagegen Widerstand, weil Anwohner ihre Ruhe beeinträchtigt sehen. Andere halten die Neuregelungen für irreführend und unzweckmäßig.

Auch in dem Zusammenhang mit den Problemen der Innenstadt Rheydt zeigen sich also die bereits bekannten Unzulänglichkeiten.


Verkehrsentwicklungsplan

Für eine Großstadt ist wichtig, welche Verkehrsverbindungen sie bereitstellen kann. Die Stadt ist sehr gut an das Autobahnnetz angeschlossen. Daher rührt Ihre Beliebtheit als Standort für Speditionsunternehmen. Auch das innerörtliche Verkehrsnetz ist gut ausgebildet. Daran ändert nichts die gelegentlich zu hörende Klage, die Zu und Abfahrt zum Borussiapark bei Veranstaltungen funktioniere nicht störungsfrei, lange Wartezeiten seien zu beklagen. Mit Rücksicht darauf mehr und breitere, auch bei hoher Verkehrsdichte schnell zu befahrende Straßen zu bauen, kann keine ernst zu nehmende Forderung sein. An vielen Stellen der Stadt wird beklagt, die Verkehrsbelastung sei unzumutbar und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten seien zu hoch. Für notwendig gehaltene verkehrslenkende Maßnahmen scheitern häufig an der verkehrsrechtlichen Einstufung von Straßen, bauliche Maßnahmen in vielen Fällen wegen der schlechten Finanzlage der Stadt. Als Mangel wird von vielen Einwohnern empfunden, dass Radwege fehlen oder in schlechtem Zustand sind.

Grundlage für die Planung und den Bau von Straßen in Mönchengladbach ist ein Generalverkehrsplan, dessen Urfassung aus dem Jahre 1969 stammt. Er war - 1981 aktualisiert - die wesentliche Grundlage für den Flächennutzungsplan, der die Grundzüge der Stadtplanung festlegt und in seiner Urfassung aus dem Jahre 1983 stammt. Diese Planwerke bestimmten im Wesentlichen die bauliche Stadtentwicklung in den letzten Jahrzehnten. Eingriffe und Abweichungen gab es häufig. Meist waren Bebauungspläne die Ursache. Nicht immer stand dabei das Wohl der Stadt im Vordergrund. Es wurden durch einflussreiche Ratsmitglieder auch Veränderungen im eigenen Interesse durchgedrückt, die besser unterblieben wären. Andere Einwirkungen, wie z.B. die Anlage des Handels- und Dienstleistungszentrums, führten zu Folgen im Straßennetz, die gegen die Planziele wirken und nur unter Inkaufnahme großer Investitionen verkraftet werden können.

Die gegen den Plan wirkenden Einflüsse, z.B. Änderung einer Maßnahme in der Durchführung oder Abbruch der Fortführung einer begonnenen Maßnahme sind Tatsachen, über die offiziell nur selten gesprochen wird. Sie sind aber eine der Ursachen für die gefühlten Mängel in der Entwicklung dieser Stadt. Dass unplanmäßige Entwicklungen auch zu gewaltigen Fehlinvestitionen führten, ist eine weitere Tatsache, die bisher fast völlig unberücksichtigt blieb.

Alle Veränderungen, die seit dem Wirksamwerden des alten Generalverkehrsplanes eintraten, rechtfertigen die Entscheidung, eine auf die moderne Situation ausgerichtete Verkehrentwicklungsplanung aus einem Guss zu erstellen. Damit wurde bereits 2005 begonnen. Der Plan gedieh bis zum Entwurf der Zielplanung im Jahre 2009. Hier scheiterte die weitere Bearbeitung an der Haltung der damaligen Mehrheit aus CDU und FDP im Rat der Stadt. Auch unter der neuen Mehrheit aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP seit Herbst 2009 hat sich kein Fortschritt in der Weiterbearbeitung ergeben. Die Gründe sind nicht einsichtig.

Die FWG forderte im Jahre 2009 die Fortsetzung der Beratungen. Nur so wäre sicherzustellen gewesen, dass Bedenken hätten erörtert und ausgeräumt werden können. Die Aufschiebung der Beratung war die schlechteste Entscheidung, die überhaupt zu treffen war. Leider konnte sich die FWG mit ihrer Mahnung nicht durchsetzen.

Die Folgen sind für die Entwicklung der Stadt katastrophal. Die Verkehrsentwicklungsplanung ist nicht nur die Grundlage für die Sicherung angemessener Verkehrsverhältnisse in der Stadt und Grundlage eines neuen Flächennutzungsplanes. Sie ist auch die Basis für den durch die EU vorgeschriebenen Lärmaktionsplan. Dieser ist zur Zeit in der Beratung, obwohl ihm die wichtigste Grundlage fehlt. Ein Klimaschutzmanagement ist bereits beschlossen, obwohl auch dieses ohne Verkehrsentwicklungsplanung letztlich nicht funktionieren kann. Unabhängig davon ist sogar schon für das Klimaschutzmanagement ohne jede Grundlage die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beschlossen worden. Der Gesichtspunkt der Sicherung von Investitionen auf der Basis des alten Generalverkehrsentwicklungsplanes ist bisher bei der Erarbeitung neuer Vorstellungen für die Verkehrsentwicklungsplanung gar nicht berücksichtigt worden. Die FWG hat die Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes zur Vermeidung von Fehlinvestitionen angeregt. Die Fachverwaltung hat zugesagt, entsprechende Darstellungen zu liefern. Es zeigt sich, an wie vielen Schnittstellen für die Stadtentwicklung der neue Verkehrsentwicklungsplan fehlt. Mit Abhilfe ist kurz- und auch wahrscheinlich mittelfristig nicht zu rechnen.

Auch am Beispiel des Verkehrentwicklungsplanes wird deutlich, wie schlecht es um die Führung in dieser Stadt bestellt ist. Die neuen politischen Mehrheiten schaffen ebenso wenig Fortschritt wie die alten. Es haben sich lediglich die Gründe dafür geändert. Ein Verwaltungsvorstand, der entschlossen handelt, wäre nötig, ist aber nicht vorhanden.


Stadttheater

Die hohe Bedeutung des Kulturinstituts Stadttheater im Leben einer Großstadt ist unumstritten. Die Frage ist, wie man den Betrieb einer solchen Einrichtung auf Dauer sichern kann. Zugegebenermaßen sind die dafür einzusetzenden finanziellen Mittel enorm hoch.

Für Mönchengladbach hatte sich die Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld als gemeinsame Theaterträger seit vielen Jahren bewährt. Wie jedoch die Fortführung der Zusammenarbeit geregelt wurde, kann keine ungeteilte Zustimmung erfahren. Die Überführung des Theaters aus der Trägerschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) führte einerseits zu einer Entfernung des Theaterbetriebes von der Stadt (Einflussverminderung), andererseits auch zum teilweisen Verlust der Bedeutung als theatertragende Stadt (Verlust der Eigenschaft als Sitz des Sinfonieorchesters). Ob damit der Identifikationswert des Theaters für das Bürgerbewusstsein in Mönchengladbach Schaden genommen hat, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Die kostenmindernde Übertragung der Spielstätten auf die gGmbH ist nicht zweckentsprechend gelungen.

Ob der Theaterbetrieb in der neuen Trägerschaft der gGmbH eine Dauerlösung sein wird oder der Betrieb grundsätzliche Veränderungen hinzunehmen hat, wie z.B. stärkere Hinwendung zum Ankauf von Gastspielen als Sparmöglichkeit oder die Aufgabe einzelner Sparten ist völlig ungewiss. Die gründliche Prüfung daraufhin, ob die Überführung in die gGmbH für Mönchengladbach auf Dauer zuträglich ist, ist jedenfalls unterblieben. Der Verwaltungsvorstand hat insoweit lediglich Prüfungsergebnisse akzeptiert, die auf das Interesse der Stadt Krefeld ausgerichtet waren.

Die FWG hat auf die Gefahren für den Theaterbetrieb hingewiesen, die sich aus der unterlassenen Prüfung ergeben. Erstaunlich war, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion wie der Ampel keinen Wert auf die Prüfung legten. Aus dem Verhalten von CDU und Ampel lässt sich auch die Vermutung ableiten, dass gar nicht beabsichtigt ist, das Stadttheater auf Dauer in der bekannten und bewährten Qualität zu erhalten. Mit der Überführung in die neue Rechtsform wäre die vollständige oder teilweise Schließung des Theaterbetriebes jedenfalls einfacher zu bewerkstelligen als in der früheren Form der GbR.

Die Stellungnahme der FWG-Fraktion zur Überführung des Theaters in die Trägerschaft der gGmbH ist beigefügt (Anlage 5).


Haushaltslage

Das am häufigsten strapazierte Thema in der Stadt ist die Haushaltslage. Jeder fühlt sich berufen, dazu mehr oder weniger - meist weniger - bedeutsame Erklärungen abzugeben. Die FWG hat Ihre Auffassung zu diesem Thema bereits 2005 veröffentlicht. In den Stellungnahmen zu den Haushaltsentwürfen der Stadt hat sie ihre Position verdeutlicht. Ihre Mahnungen fanden kein Gehör. Die alten Fehler wurden von immer denselben Verantwortlichen fortgeführt. Hier sind vor allem CDU und FDP zu nennen, die den Rat von 1999 bis 2009 beherrschende Mehrheit. Die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes haben bei dieser Misswirtschaft fleißig assistiert, jedenfalls keinen nennenswerten Widerstand geleistet. Auch seit der Machtübernahme durch die Gestaltenmehrheit aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich an dieser Lage nichts geändert.

Im Jahre 2010 fühlte sich der Geschäftsführer der Industrie und Handelskammer Linker Niederrhein auch berufen, eine Beurteilung für den städtischen Haushalt abzugeben. Von der FWG musste er sich darüber informieren lassen, dass seine Ausführungen nichts Neues beinhalteten und bereits in der ihm zugegangenen Veröffentlichung der FWG aus dem Jahre 2005 enthalten sind. Eine Besprechung dieser Situation bot der Herr Geschäftsführer zwar an, vermied es aber, sie auch zu führen.

Die CDU, seit Herbst 2009 nicht mehr Teil der Mehrheit im Rat der Stadt, versuchte, als Opposition mit völlig untauglichen Mitteln an der Haushaltsgesundung mitzuwirken. Leider fand sie dabei nie heraus aus ihrer Verstrickung in die Schuld für die Lage. Im Zweifel stimmte sie gegen Vorschläge, die dem Ziel Haushaltskonsolidierung hätten dienen können.

Teile der neuen Mehrheit, insbesondere die SPD, haben seit der Machtübernahme im Rat der Stadt völlig vergessen, was sie den Bürgern im Wahlkampf versprachen. Ganz eklatant ist dabei das Versagen bei der Neufestsetzung von Gebühren. Friedhofsgebühren, Müllabfuhrgebühren und Straßenreinigungsgebühren hätten Neuregelungen erfahren müssen. Doch hier stimmte die Ampelmehrheit im Sinne alter Gepflogenheiten der frühren Mehrheit CDU und FDP gegen Änderungsvorschläge der FWG. Selbst einfache Überprüfungen wurden abgelehnt, wie z.B. bei den Friedhofsgebühren, die durch grobe Verstöße gegen Gesetze der Logik beeinflusst sind.

Die Bereitschaft, Problemstellungen zu überprüfen, ist fast überhaupt nicht vorhanden. Selbst auf der Hand liegende offene Fragen sind davon nicht ausgenommen. Ein Betriebsführungsvertrag für die städtischen Bäder wäre auf seine Wirtschaftlichkeit für die Stadt zu überprüfen gewesen. Die Prüfung unterblieb. Eine vom Rechnungsprüfungsamt empfohlene Überprüfung einer großen Investition (Wert mehr als 400.000 €) unterblieb. Beschaffungen werden durchgewunken, obwohl Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht belegt sind. Häufig zu beobachten bei Beschaffungen der Feuerwehr und des Fachbereiches Grünflächen und Friedhöfe. Investitionen in Baumaßnahmen werden trotz fehlerhafter Überprüfung beschlossen. Andererseits gibt es Entscheidungen, die jeglicher Sinnhaftigkeit entbehren. So wurde z.B. beschlossen, beim Betrieb von Bädern ein professionelles Management einzuführen, weil man glaubte, dies sei vom beauftragten Betriebführungsunternehmen vorgeschlagen worden. Dabei gab es einen solchen Vorschlag nicht, sondern nur eine Information darüber, dass ein solches Management seit Jahren (2007) praktiziert wird. Durch Ausschussniederschrift ist belegt, dass Ingenieuraufträge für Planungsleistungen, die hohen finanziellen Aufwand erfordern, vergeben werden, damit zuständiges städtisches Personal vor Verantwortung für Fehler geschützt ist. Überprüfungen unterbleiben auch, weil sich zuständige Stellen der Stadtverwaltung für unfähig erklären.

Die Hoffnung, dass sich die Finanzlage der Stadt in absehbarer Zeit verbessern könnte, kann aufgegeben werden. Öffentliche Geldgeber, die erwägen, die Finanzlage dieser Stadt durch Zuwendungen zu verbessern, müssen davon ausgehen, dass hier jeder Sparwille fehlt. Ob das verheimlicht werden kann, so dass die erhofften Zuwendungen fließen werden, ist zu bezweifeln.


Fazit

Es zeigt sich, dass das stark verbreitete Gefühl nicht unbegründet ist, diese Stadt komme nicht voran. Die Orientierung an den Erfordernissen scheint gestört. Die starke Hand, die Autorität fehlt, die für Konzentration auf das Erforderliche sorgen könnte. Gründe für die Störung der Entwicklung bleiben offiziell verdeckt. Offensichtliches Fehlverhalten wird nicht korrigiert. Hinweise darauf werden als Anmaßung empfunden und entrüstet zurückgewiesen. Seltsam ist, dass Bürgerprotest diese Verfahrensweise nicht erfasst. Das ist nur damit zu erklären, dass unterschiedliche Interessenlagen in der Bürgerschaft angesprochen werden und Protestreaktionen aus den Lagern der unterschiedlich Betroffenen sich gegenseitig neutralisieren. Im Ergebnis werden die negativen Einwirkungen auf Entwicklungen als Bestätigung der eigenen Kritik empfunden. Die zuständigen Entscheidungsträger, vom Wählerverhalten nicht unabhängig, reagieren erst, wenn keine Gefahr für das eigene Lager oder das eigene Interesse besteht. Das ist in aller Regel zu spät, um eine an Erfordernissen orientierte Stadtentwicklung zu sichern.

Die FWG hat diesen Tendenzen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln und Möglichkeiten entgegengewirkt. Sie wird dies auch in Zukunft tun.


Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5