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Kategorie: Umwelt

Keine Frage - die Luftreinhaltung ist eine unverzichtbare Aufgabe. Die besten Möglichkeiten und Mittel zu finden, ist ein riesiges Problem.

Eines dürfte aber sicher sein: Rigorosität kann nicht zum besten Ergebnis führen. Maßnahmen müssen für uns alle zu tragbaren Ergebnissen führen. Die größte Gefahr besteht darin, im besten Wollen das Falsche zu erreichen, sozusagen das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die Befassung mit dem Luftreinhalteplan, der von der Bezirksregierung erlassen wird, hat deshalb eine hohe Bedeutung.

In der Bezirksvertretung Süd hat in der Sitzung am 6. Juni 2012 die Beratung zur Vorbereitung eines Ratsbeschlusses zu dem von der Bezirksregierung vorgelegten Entwurf des Luftreinhalteplanes begonnen. Der Rat soll die Auffassung der Stadt zum Entwurf am 4. Juli 2012 beschließen und sich dabei auf weitere Empfehlungen aller Bezirksvertretungen, des Umwelt-, Finanz- und Hauptausschusses stützen können.

Die FWG-Fraktion hat ihre Stellungnahme in der Bezirksvertretung Süd vorgetragen. In diesem Sinne wird die FWG-Fraktion auch in den weiteren Beratungen Einfluss zu nehmen versuchen.

In der Bezirksvertretung Süd fiel zunächst auf, dass außer dem Sprecher der FWG kein Bezirksvertreter eine Erläuterung der Beratungsvorlage durch die Verwaltung wünschte. Dementsprechend knapp und unpräzise fiel dann diese Erläuterung aus. Die wesentliche Aussage des Verwaltungsvertreters bestand in dem Hinweis auf die schriftlichen Beratungsunterlagen. Der FWG-Sprecher, Klaus Oberem, fragte, wie man sich erklären müsse, dass die Verwaltung vorschlage, der Rat möge das Einvernehmen mit den im Planentwurf aufgeführten Maßnahmen beschließen, wenn in einer ebenfalls zu beschließenden Stellungnahme Erklärungen enthalten seien, die das Einvernehmen doch erheblich erschränken. Dazu gab es keine Erklärung.

In der Tat ist doch sehr seltsam, wenn z.B. zu dem im Plan vorgesehenen Durchfahrtsverbot für die Aachener Str. (Maßnahme M 2/07) ein weiteres Durchfahrtsverbot auf einer anderen Straße für erforderlich gehalten wird und die Stadt zu der als unzulänglich erkannten vorgesehenen Maßnahme bereits das uneingeschränkte Einvernehmen erklärte. Warum die Verwaltung den Vorschlag für ergänzende Durchfahrtsverbote macht, ist weder in der Beratungsvorlage erklärt noch in der Bezirksvertretungssitzung erläutert worden.

Das Durchfahrtsverbot auf der Friedrich-Ebert-Str. (Maßnahme M 2/08) ist eines von weiteren Beispielen dafür, dass der Verwaltungsvorschlag nicht beschlossen werden kann. Hier sind bedeutsame Gegenvorstellungen formuliert, so dass die Erklärung des Einvernehmens zu der von der Bezirksregierung vorgesehenen Maßnahme das Gegenteil vom angestrebten Ziel zur Folge haben müsste.

Die grundsätzliche Frage, ob eine solch fehlerhaft erscheinende Verwaltungsvorlage beschlossen werden kann, wurde nicht entschieden. Die FWG-Fraktion wird in weiteren Sitzungen darauf zurückkommen.

Eine weitere Frage wurde vom FWG-Sprecher in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd gestellt und unzureichend beantwortet. Mit dem Luftreinhalteplan greift die Bezirksregierung entsprechend ihrer Zuständigkeit in die Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt ein und verursacht dadurch Kosten. Immerhin sind dies nach den Ausführungen in der Beratungsvorlage 740.000 €. Dieses Geld steht nicht zur Verfügung. Es müsste außerplanmäßig bereitgestellt werden. Der Oberbürgermeister und nicht wenige Ratsmitglieder halten sich zu gute, dass sie in ihren Einflussbereichen dafür eintreten, dass der Verfassungsgrundsatz eingehalten wird, wonach mit der Übertragung von Aufgaben auch zu regeln ist, wie die Lasten getragen werden. Nach dem Motte Wer die Musik bestellt, bezahlt auch müsste im Falle des Luftreinhalteplanes die Bezirksregierung auch für die Kosten der von Ihr anzuordnenden Maßnahmen aufkommen. Der Oberbürgermeister unterzeichnete die Verwaltungsvorlage, in der mit einem lapidaren Hinweis auf § 47 Abs. 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes erklärt wird, die Stadt müsse die Maßnahmen durchsetzen und habe deshalb auch die Kosten zu tragen. Die zitierte Vorschrift regelt nur, dass von der zuständigen Behörde die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes durchzusetzen sind. Das ist die Stadt als Straßenverkehrsbehörde. Die Maßnahmen dieser Behörde hat die Stadt als Straßenbaulastträger zu tragen. Ist das im Falle der Maßnahmen nach dem Luftreinhalteplan tatsächlich auch gemeint, wenn das Gesetz von Durchsetzen spricht? Der Oberbürgermeister ist dazu eine Begründung für seine entsprechende Behauptung in der Beratungsvorlage schuldig. Und im Übrigen dürfte ein wenig mehr Widerstand an Stelle totaler Unterwerfung unter die Meinung der Bezirksregierung angebracht sein, insbesondere, wenn die Frage der Auswirkung des Luftreinhalteplanes auf die örtliche Wirtschaft zu beantworten ist.

Zu dieser Frage trifft die Beratungsvorlage des Oberbürgermeisters keine Aussagen. Der Sprecher der FWG-Fraktion in der Bezirksvertretung Süd hat deshalb beantragt, dazu die Auffassung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu hören. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. So müsste die Meinung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft also spätestens in der Ratssitzung vorliegen, in der beschlossen werden soll.

Die FWG-Fraktion wird das weitere Verfahren mit der Vertiefung ihrer Argumente begleiten. Vielleicht kommt dann doch noch ein Beschluss zustande, welcher der Situation angemessener ist als ein Beschluss entsprechend dem Verwaltungsvorschlag.