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Kategorie: Umwelt

Für eine Bürgerbeteiligung an der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden.

In der Bezirksvertretung Nord stand am 14 September 2011 der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Tagesordnung. Grundlage dieses Planes ist EU-Recht. Die Stadt muss einen solchen Plan beschließen. Er legt fest, an welchen Stellen im Stadtgebiet Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch Lärm getroffen werden müssen. Dies können verkehrsregelnde Maßnahmen sein, aber auch Investitionen der verschiedensten Art, wie Zuschüsse zu Lärmschutzfenstern oder Investitionen in das Straßennetz. Der Plan hat also eine hohe Bedeutung. Er kann aber nur im Zusammenhang mit anderen Planwerken, wie dem Verkehrsentwicklungsplan, seine volle Wirkung entfalten.

Das Werk hat 120 Seiten, informiert über die verschiedenen Grundlagen, die bei seinem Erlass zu berücksichtigen sind, weist aus, welche Lärmbelastungen in der Stadt vorhanden sind und wo und welche Gegenmaßnahmen getroffen werden müssen. Die Bevölkerung soll im Rahmen von Offenlegungsverfahren an der Erstellung der Endfassung beteiligt werden.

Die Beratungsvorlage ging den Mitgliedern der Bezirksvertretung am 9. September 2011 zu. Bis zum 14. September 2011, dem Sitzungstermin für die Bezirksvertretung, war es sicher keinem Mitglied der Bezirksvertretung möglich, die Vorlage so durchzuarbeiten, dass eine begründete Meinung zu dem Verwaltungsvorschlag gebildet und in die Diskussion hätte eingebracht werden können. Dies behindert, eine Vorlage zu erarbeiten, die man als beurteilungsfähige Grundlage für einen Ratsbeschluss der Bevölkerung vorlegen kann. Dieser Mangel durchzieht das gesamte, von der Verwaltung für die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes vorgesehene Verfahren. Auch die anderen Bezirksvertretungen, der Umweltausschuss und der Planungs- und Bauausschuss können diesen Mangel nicht heilen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Nord machte Erich Oberem den Vorschlag zu beschließen, dass die Bezirksvertretung, der Umweltausschuss und der Planungs- und Bauausschuss die Vorlage zur weiteren Bearbeitung nur zur Kenntnis nehmen und auf eine Beschlussempfehlung an den Planungs- und Bauausschuss zur Offenlegung als Grundlage für die Bürgerbeteiligung verzichten. Entsprechend soll der Planungs- und Bauausschuss auf den Offenlegungsbeschluss verzichten.

In einem zweiten Beratungsdurchgang durch Bezirksvertretung, Umweltausschuss und Planungs- und Bauausschuss sollen die Fraktionen Ihre Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen. In der dadurch geänderten Form soll dann der Planungs- und Bauausschuss am Ende dieses zweiten Beratungszuges die Offenlegung in der durch die Fraktionsvorschläge geänderten und ergänzten Form beschließen.

Nur auf diese Weise sei es möglich, die Bürger mit einer für ihr Urteil vernünftigen Vorlage zu bedienen. Oberem erklärte: Entsprechend diesem Vorschlag muss auch in den anderen Bezirksvertretungen, im Umweltausschuss und im Planungs- und Bauausschuss entschieden werden. Da Oberem in der Bezirksvertretung Nord als lediglich beratendes Mitglied kein Stimmrecht hat, übernahm die CDU-Fraktion den Antrag an Oberems Stelle. Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig entsprechend.

Die FWG-Fraktion wird in den Sitzungen der Bezirksvertretungen Ost, Süd und West, im Umweltausschuss und im Planungs- und Bauausschuss die erforderlichen Anträge stellen.