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Kategorie: Abfallentsorgung

Am 07.02.2012 hat die Freie Wählergemeinschaft auf ihrer Website eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit der unmöglichen Idee der FDP befasst, einen Bürgerentscheid über die Einführung großer Mülltonnen in Mönchengladbach zu veranlassen.

Die FDP vertritt aber auch in öffentlichen Veranstaltungen mit teilweise falschen, in jedem Falle aber unvollständigen Informationen die Auffassung, Müllgebühren könnten gesenkt werden, wenn Abfallsammlung, Abfalltransport und Abfallverbrennung europaweit öffentlich ausgeschrieben würden. Die Qualität der Leistung, die von heute hier noch nicht bekannten Anbietern solcher Leistungen zu erwarten ist, das Interesse vieler Mönchengladbacher an dem Einsatz kleiner Mülltonnen, die im Gegensatz zu großen Tonnen auf den Wohngrundstücken untergebracht werden können, der Bestand der GEM als Dienstleister und damit die Sicherung der Arbeitsplätze bei der GEM sind für die FDP offenbar keine beachtenswerten Gesichtspunkte.

Die Freie Wählergemeinschaft will den Bestand des bisherigen Leistungsbetriebes erhalten und trotzdem die Müllgebühren durch bis heute unbeachtete Möglichkeiten senken. Das erscheint möglich, wenn die Stadt die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Aufgabenträgern in der Nachbarschaft erreichen könnte. Denkbare Partner sind die Stadt Krefeld als Mitträger der Müllverbrennungsanlage Krefeld und der GEM in Mönchengladbach, sowie der Kreis Viersen und der Kreis Neuss als Nutzungsinteressierte für Müllverbrennung und Dienstleistung bei Müllsammlung und Transport.

Notwendig wäre, dass kurzfristig Verhandlungen zwischen den möglichen Beteiligten aufgenommen werden. Die FWG-Fraktion hat den Oberbürgermeister gebeten, den nachfolgenden Beschlussentwurf in die Tagesordnung für die nächste Ratssitzung zu nehmen:

Beschlussentwurf

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten, insbesondere Verhandlungen aufzunehmen, um die Beteiligung der Stadt an der GEM so zu vergrößern, dass die Vergabe von städtischen Aufträgen an die Gesellschaft ohne Ausschreibung ermöglicht wird. Dazu wird dem Oberbürgermeister empfohlen, Verhandlungen mit benachbarten Aufgabenträgern aufzunehmen, die in Bezug auf die Abfallverbrennung ein vergleichbares Interesse haben, welches durch eine Zusammenarbeit mit Mönchengladbach gestützt werden kann.

Begründung

  1. In letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit die Frage aufgeworfen worden, wie Müllabfuhrgebühren niedriger gestaltet werden können. Dabei spielen das Verhältnis der Stadt zur GEM und der Einsatz anderer Müllabfuhrgefäße eine Rolle. Man glaubt, durch die Ausschreibung von Sammlungs- und Beförderungsleistungen für die Abfälle zu geringeren Kosten kommen zu können und dadurch eine geringere Gebührenlast zu erzeugen. Wesentliche andere Problemstellungen werden durch die Sprachführer in dieser Angelegenheit geflissentlich außer acht gelassen.

  2. Bei der Berechnung der Müllabfuhrgebühren sind von großem Einfluss die Kosten der Verbrennung der Abfälle. Auch in diesem Punkte glauben die unter 1. genannten Sprachführer durch Ausschreibung der Leistungsvergabe zu geringeren Kosten zu kommen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die derzeitigen Kosten der Verbrennung infolge der seit Jahren bestehenden Vertragslage unangemessen hoch sind. Verschwiegen wird dabei, dass diese Preise aus einer Situation resultieren, die keine Wahl zuließ. Unerwähnt bleibt darüber hinaus, dass auf Einflüsse auf die Vertragslage einerseits nicht reagiert und andererseits eine Anpassung an veränderte Geschäftsgrundlagen versäumt wurde.

  3. Der z. Zt. geltende Vertrag mit der GEM läuft in Kürze aus. Die Frage der Neuregelung muss deshalb schnell geklärt werden. Die FWG-Fraktion hält eine Leistungsausschreibung nicht für das geeignete Mittel, um zu einer den Interessen der Stadt und ihrer Einwohner dienlichen Neuregelung zu kommen. Der Einsatz städtischen Kapitals bei der GEM und die Zukunft der dort beschäftigten Arbeitnehmer können bei einer Situation, die eine Ausschreibung der bisherigen GEM-Leistungen erfordert, nicht hinreichend gesichert werden. Der Einfluss der Stadt auf die Leistung ist unter den Ausschreibungsbedingungen nicht zu garantieren.

  4. Eine Ausschreibung der Leistungen ist nur zu verhindern, wenn die GEM zukünftig allein durch kommunalen Einfluss bestimmt werden kann. Um dies zu ermöglichen, muss die derzeitige Trägerstruktur verändert werden. Dies kann nur geschafft werden, wenn andere kommunale Aufgabenträger als Gesellschafter in ausreichendem Maße Miteigentum an der GEM erwerben. Dies ist dadurch zu befördern, dass Interessen anderer kommunaler Aufgabenträger an anderer Stelle im Gegenzug für entsprechende Unterstützung durch die Stadt Mönchengladbach gestützt werden. Ein solches Interesse ist die Müllverbrennungsanlage Krefeld. Hier besteht dieselbe Problematik in Bezug auf die zukünftige Vergabe von Verbrennungsleistung wie in Mönchengladbach für Abfallsammlung und -transport an die GEM.

  5. Der Zweck des vorgeschlagenen Beschlusses ist, den Oberbürgermeister zu veranlassen, das Interesse an der Vergabe von Leistungen an die GEM im Gegenzug zum Interesse an der Vergabe von Verbrennungsleistung an die Müllverbrennungsanlage Krefeld zum Gegenstand von Verhandlungen über die Trägerstruktur für GEM und Müllverbrennungsanlage zu machen und zu verhandeln.