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Kategorie: Allgemein

Die FWG-Fraktion hatte die Bezirksregierung gebeten zu prüfen, ob die am 14. Juli 2011 vom Rat gefassten Beschlüsse rechtmäßig sind.

Die Ratsitzung hatte ohne Angabe von Gründen nicht beginnen können, weil mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister fehlten. Die Mitglieder der FWG hatten nach etwa eine halben Stunde den Ratssaal verlassen und an der später beginnenden Sitzung nicht teilgenommen.

Die Bezirksregierung hat eineinhalb Monate gebraucht, um zu prüfen, ob das Fernbleiben des Oberbürgermeister bei der Ratssitzung am 14. Juli 2011 zu Rechtsfehlern bei der Beschlussfassung geführt hat. Geprüft hat sie jedoch nichts, wie sich aus ihrer Stellungnahme (auszugsweise wie folgt) ergibt:

Grund für den verzögerten Beginn der Sitzung sei gewesen, dass mehrere auf der Tagesordnung stehende Themen zwischen den Ratsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen umstritten gewesen seien und eine Einigung noch nicht erzielt worden sei. Allen Anwesenden sei jedoch klar gewesen, dass die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen noch Gesprächsbedarf zu den Tagesordnungspunkten der Ratssitzung hatten und sich zusammen mit dem Oberbürgermeister noch in internen Beratungen befanden, so dass sich aus diesem Grund der Beginn der Sitzung um einige Minuten verzögern würde. Anhaltspunkte dafür, dass die Ratssitzung ausfallen würde, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei lediglich von einem verzögerten Sitzungsbeginn auszugehen gewesen. Auf dieser Grundlage sind Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorschriften nicht ersichtlich.

Mit dieser Stellungnahme zeigt die Bezirksregierung, dass sie lediglich die Auffassung der Stadtverwaltung übernommen hat. Die Auffassung der Stadtverwaltung ist aber eine Annahme, die nicht zutrifft. Deshalb ist die der FWG-Fraktion mitgeteilte Stellungnahme völlig unzureichend. Dies hat die Fraktion der Bezirksregierung mitgeteilt und gleichzeitig angegeben, was geprüft werden musste.

Die Bezirksregierung hätte mindestens prüfen müssen,

Es bleibt abzuwarten, welche Ausrede der Bezirksregierung einfällt, um auch jetzt die notwendige Prüfung zu unterlassen.