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Kategorie: Stadtentwicklung

Es gab bei der EWMG nur Unterlagen, die sich auf die Arbeit des Aufsichtsrates beziehen.

Am Donnerstag, dem 18. Juni 2015, beschäftigte sich der Aufsichtsrat der EWMG mit dem Problem Karstadtgebäude. Aus der Rheinischen Post wusste man, dass eine Entscheidung zum Erwerb nicht zu erwarten war, weil die CDU-Fraktion im Rat der Stadt den Kaufpreis für zu hoch hält. Der Erwerb des Gebäudes ist eigentlich ein sogenanntes Eigengeschäft der EWMG, bei dem der Rat der Stadt nicht mitzureden hat. Im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung hatte die EWMG dennoch in Presseerklärungen darauf hingewiesen, dass ihre Aktivitäten unter Gremienvorbehalt stünden. Gemeint war, dass der Rat der Stadt vor dem Geschäftsabschluss durch die EWMG sein Einverständnis erklären müsse. Jetzt hat die Führung der Bruderschaft aus CDU und SPD gesprochen, nicht der Rat. Macht nichts, bei der jetzigen Ratsmehrheit überrascht keinen mehr ein Handeln mit Hampelmanneffekt.

Wie der Rheinischen Post auch zu entnehmen war, hatte Erich Oberem, Vorsitzender der FWG, Akteneinsicht beantragt. Nach Protest gegen die ursprüngliche Ablehnung konnte Oberem jetzt die interessierenden Unterlagen bei der EWMG sehen. Sie dokumentieren, dass wenigstens einer aus dem Kreise Verantwortlicher in dieser Stadt handelte, um Schaden für die Stadt abzuwenden: Dr. Ulrich Schückhaus, der Geschäftsführer der EWMG. Das Ziel seines Handelns war, Karstadt als wichtigen Frequenzbringer für die Rheydter Innenstadt zu erhalten. Seine Unterlagen weisen die Möglichkeiten, die zu erfüllenden Bedingungen, die Aufwendungen und Termine aus, mit denen das Vorhaben, Karstadt in reduzierter Form am Ort zu halten, verbunden sind. Der Zeitplan ist knapp bemessen, die Aufwendungen wesentlich höher als z.Zt. in der Öffentlichkeit mit Bezug auf Äußerungen eines Mehrheitssprechers im Rat der Stadt bekannt ist. Ob die Rechtslage bezogen auf Grundeigentum, dingliche Rechte der Stadt und daraus nötige Konsequenzen richtig erkannt und beurteilt werden, erschien Oberem unklar. Dr. Schückhaus will um Klärung bemüht sein.

Über Zustand sowie Instandsetzungs- und Unterhaltungsbedarf des Gebäudeteiles, auf den sich dingliche Rechte der Stadt beziehen, ergab sich aus den von Oberem eingesehenen Unterlagen nichts. Was insofern sinnvoll sein wird und welche Kosten das verursacht, müsste noch erforscht werden.

Oberem hat Zweifel, ob mit dem von Dr. Schückhaus verfolgten Weg tatsächlich der beste Weg in eine gesicherte und bessere Zukunft der Stadt erreicht werden kann. Für ihn und die FWG wäre eine Planung anzustreben, die mit Blick sowohl auf den Stadtteil Rheydt wie auf die Gesamtstadt verfolgt werden könnte. Dies müsste nicht zwingend mit der Kaufhauslösung gekoppelt sein. Ein Ansatz könnte die Zentralisierung der Stadtverwaltung sein. Das lässt auch Möglichkeiten zu, in Alt-Gladbach abgestimmt tätig zu werden. Zu prüfen wäre auch in diesem Zusammenhang der Erwerb der Immobilie. Weitere Prüfungen zu Fragen von Abriss-, Neu, Um- und Ausbau der Substanz kämen hinzu. Der Gewinn für die Stadtentwicklung insgesamt müsste belegbar sein.

Die FWG berät das Thema. Ihr Ziel ist eine entsprechende Antragsvorlage im Rat der Stadt.