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Kategorie: Giesenkirchen 2015

Der Fraktionsvorsitzende der FWG schrieb an den Oberbürgermeister und die Bezirksregierung.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bude,

zu den von den Vertretern der FWG in den vorangegangenen Fachausschusssitzungen vorgetragenen Zweifeln an der Beratbarkeit der Vorlage haben weder Sie noch Ihre Vertreter Stellung bezogen. Es wurde im Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss von Beigeordneten Dr. Fischer darauf verwiesen, dass er sich wegen des laufenden Prüfungsverfahrens durch die Bezirksregierung nicht äußern könne. Über meinen Absetzungsantrag in der Hauptausschusssitzung am 17. September 2008, die Begründung und die Ablehnung (ohne vorherige Stellungnahme durch Sie) sind sie informiert.

In meinen Ausführungen zum Tagesordnungspunkt in der Hauptausschusssitzung habe ich auf folgendes hingewiesen:

  1. Grundlage eines Beschlusses im Rahmen der Beratungsvorlage VII/3491 ist der Ratsbeschluss vom 11. Juni 2008. Dieser Ratsbeschluss war in einem wesentlichen Punkt mit einer falschen Behauptung der Verwaltung begründet. Außerdem war die Vorberatung durch den Planungs- und Bauausschuss unterblieben, obwohl die Zuständigkeitsordnung vorschreibt, dass Entscheidungen des Rates in Angelegenheiten der Stadtentwicklung nicht ohne Beratung im Planungs- und Bauausschuss getroffen werden können. Der Beschluss bezieht sich auf die Herstellung einer Sportanlage, deren Realisierung zu dem Zeitpunkt der Anfertigung der Beratungsvorlage am 06. Mai 2008 bereits aufgegeben war, wie sich aus der Beratungsvorlage VII/3443 selbst ergibt. Das ist ein wesentlicher inhaltlicher Mangel. Nach den Erklärungen der Bauverwaltung gibt es für den Bereich des Stadtbezirks Giesenkirchen keinen Bedarf für neue Wohnbauflächen, der die Umwandlung von Sportplatzflächen in Wohngebiete rechtfertigen würde. Hinzu kommt, dass in der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Giesenkirchen, dem Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat ein Ratsmitglied mitgewirkt hat, das sich an Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht hätte beteiligen dürfen, dies aber nicht angezeigt hatte. Der Ratsbeschluss vom 11. Juni 2008 ist nach allem rechtswidrig. Der enge inhaltlich- sachliche Zusammenhang zwischen dem Ratsbeschluss vom 11. Juni 2008 und dem Hauptausschussbeschluss vom 17. September 2008 bewirkt, dass auch der Beschluss des Hauptausschusses rechtswidrig ist.

  2. Die in der Begründung zur Beratungsvorlage VII/3491 erwähnten Herstellungskosten von 2.750.000 € sind nicht erläutert. Es ist nicht erkennbar, wer diese Zahl errechnet hat. Die Bauverwaltung lehnt die Übernahme der Verantwortung dafür ab.

  3. Der Plan der neuen Sportanlage, der als Anlage A zur Beratungsvorlage VII/3491 gehört, ist nicht mit einer Herkunftsangabe versehen. Die Bauverwaltung lehnt eine Verantwortung für diesen Plan ab.

  4. In dem Beschlussentwurf der Beratungsvorlage VII/3491 wird auf einen Dritten verwiesen, der die Sportanlage errichten soll. Aus dieser Angabe lässt sich folgern, dass die Herstellungskosten auch von einem Dritten berechnet wurden und der Plan der Sportanlage auch von einem Dritten erstellt wurde. Aus Aushang im Sitzungsraum war zu ersehen, dass der Plan der Sportanlage von einer Fa Geo 3 bereits am 14. April 2008 erstellt worden war. Es liegt nahe, dass von dieser Firma auch die Herstellungskosten berechnet wurden. Der Sportdezernent hatte in der Sitzung des Freizeit-, Sport- und Bäderausschusses am 11. September 2008 auf mehrfache Nachfrage zugegeben, dass es sich bei dem Plan der Sportanlage um ein Werk handelt, dass wahrscheinlich von der CDU/FDP-Fraktion in Auftrag gegeben worden war. Übergeben worden sei es ihm, Beigeordneten Dr. Fischer, durch den Bezirksvorsteher von Giesenkirchen, Ratsherrn Frank Boss.

  5. Zu den in der Beratungsvorlage VII/3491 bezeichneten Ertragswerten, Aufschließungskosten und Projektentwicklungskosten sind keinerlei Detailinformationen genannt, die eine Beurteilung der Werte ermöglichen könnten. Dies gilt insbesondere für die Aufschließungskosten und die Projektentwicklungskosten. Die Bauverwaltung lehnt jede Verantwortung für die Werte ab. Sie beruft sich darauf, dass diese Informationen von der EWMG stammen, auf deren Unterlagen Rat und Ausschüsse keinen Zugriff haben.

  6. Es fehlen völlig Informationen über die Dauerlasten, die sich für die Stadt Mönchengladbach aus der späteren Unterhaltung von Straßen, Grünflächen, Spielplätzen, Gebäuden und der neuen Sportanlage ergeben. Es handelt sich aber um Beträge, die nicht unerheblich sein werden.

Im Verlauf der Diskussion erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU, dass der Auftrag an die Fa Geo3 von der CDU-Fraktion erteilt worden sei. Dafür sei nichts bezahlt worden. Ich habe darauf hingewiesen, man müsse damit rechnen, dass der Auftragnehmer mit dem Anspruch auf eine Gegenleistung auftreten könnte. Die CDU möge sich darüber klar werden, was dies im Rahmen des Gesamtzusammenhanges bedeuten würde.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bude,

Sie haben nicht Stellung genommen zu der Frage der Rechtwidrigkeit des Beschlusses vom 11. Juni 2008. Eine Äußerung über die Auswirkung auf den vom Hauptausschuss zu fassenden Beschluss haben Sie ebenfalls unterlassen. Zu den Problemen im Zusammenhang mit der Annahme von Fremdleistungen durch die Verwaltung auf Vermittlung der CDU-Fraktion haben Sie ebenfalls geschwiegen.

Der schließlich zustande gekommene Beschluss des Hauptausschusses, getragen nur von den Stimmen von CDU und FDP, ist rechtswidrig. Er ist zu beanstanden.

Da wir den Eindruck haben, dass Sie diese Beanstandung nicht vornehmen, wird die FWG-Fraktion dieses Schreiben als Ergänzung der bereits vorliegenden Eingabe der Bezirksregierung zuleiten.

Es wäre notwendig, dass Sie ermitteln und feststellen, welche rechtliche Bedeutung das Verfahren hat, in dem Herr Beigeordneter Dr. Fischer die von der CDU in Auftrag gegebenen Werke unter Geheimhaltung der tatsächlichen Vorgänge in die Beratung von Ausschüssen und Rat eingebracht hat. Da wir nach Ihrem bisherigen Verhalten nicht davon ausgehen können, dass diese Prüfung durchgeführt wird, werden wir die Bezirksregierung bitten, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Aufklärung stattfindet.