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Kategorie: Handels- u. Dienstleistungszentrum
Bernd Püllen

Am 15. Februar 2012 entschied der Rat der Stadt über die Änderung des Flächennutzungsplanes, die für das Handels- und Dienstleistungszentrum an der Hindenburgstraße erforderlich ist. Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Bernd Püllen, nahm dazu Stellung.

Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

die FWG-Fraktion hat ihre Auffassung zum Handels- und Dienstleistungszentrum an der Hindenburgstraße stets unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. In den letzten zwölf Jahren gab es dazu viele Anlässe. Die Fraktion hat dabei auch Entscheidungen mitgetragen, die nicht ihre volle Unterstützung haben konnten. So hat die Idee, die Viersener Straße teilweise zu schließen, nie unsere Billigung gehabt. Unsere Bedenken haben wir bei zurückliegenden Entscheidungen zurückgestellt, weil weitergehende Interessen der Stadt nicht gefährdet werden sollten. Vor allem ging es darum, die Magnetwirkung eines Handels- und Dienstleistungszentrums zu nutzen. Bei der Größe von nur rd. 25.000 m² Verkauffläche, die das jetzt geplante Zentrum haben soll, ist der Vorteil der Magnetwirkung nicht mehr gegeben. Wir stellen deshalb unsere Bedenken gegen die teilweise Schließung der Viersener Straße zum Zwecke der Nutzung durch das Handels- und Dienstleistungszentrum nicht mehr zurück.

Die Bebauung des aufzugebenden Teiles der Viersener Straße mit Verkaufsfläche bringt keinen Nutzen, der die Aufwendungen rechtfertigt, die zum Ausgleich des Ausfalles an Hauptverkehrsfläche an anderen Stellen des Verkehrnetzes der Stadt erforderlich werden.

Aus der Offenlegung des Entwurfes für die Änderung des Flächennutzungsplanes haben sich viele Einwendungen ergeben, die sich richten gegen die teilweise Schließung der Viersener Straße und die Umwidmung der Stepgesstraße und des Berliner Platzes zu Straßen, die nur noch Erschließungsfunktion haben sollen. Die FWG-Fraktion teilt die Auffassung dieser Einwender.

Heute, meine Damen und Herren, soll entschieden werden. Was entschieden werden soll, sagt der vorliegende Beschlussentwurf. Das ist:

...nach Prüfung die Abwägung... vorgebrachte(r) Anregungen ... und Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen (die beigefügt sind).

Dies bedeutet, dass Sie meine Damen und Herren, den gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsvorgang als durch Sie selbst vorgenommen erklären, wie ihn die Verwaltung in den Stellungnahmen darstellt. Das Ganze hat aber den Nachteil, dass die Stellungnahmen keinen Abwägungsvorgang beschreiben. Sie sind Stellungnahmen in Form von Gegenargumenten zu den von Einwendern gemachten Angaben. Der wesentliche Inhalt der Abwägung wird damit nicht erfüllt. Es fehlt jede Art der Gewichtung und Bewertung und des gegen- und untereinander Abwägens zu dem Zweck, eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Im wesentlichen ist die Argumentation, der Sie sich anschließen sollen, der Verweis auf einen Ratsbeschluss vom 24.09.2008. Die Bezugnahme richtet sich auf einen Teil dieses Beschusses, der aber keine Entscheidung beinhaltet, sondern nur eine Empfehlung. Ein anderer Teil desselben Beschlusses wird nicht erwähnt. Dieser stellt die Straßenfläche der Viersener Straße von Steinmetzstraße bis Hindenburgstraße zur freien Erwerbsdisposition für den Betreiber eines Handels- und Dienstleistungszentrums. Damit wird der von der Verwaltung zitierte Teil des Beschlusses zur einfachen Begründung für die Absicht, Straßenfläche zu veräußern. Auf jeden Fall hat die Bezugnahme auf den Beschluss in der Stellungnahme der Verwaltung zu den Einwendungen nicht die Wirkung, die Folgen der Straßeneinziehung im Einzelnen betrachtet und unter- und gegeneinander abgewogen zu haben. Die Tatsache, dass der Straßenzug Stepgesstraße/Berliner Platz seine Bedeutung als Hautverkehrsstraße verlieren soll, bleibt völlig außer Betracht. Außer Betracht bleiben auch alle Aufwendungen und Investitionsverluste. Der Hinweis, dass Fördermittel ihre Zweckbindung durch Zeitablauf verloren haben, ist für sich betrachtet kein bedeutsames Abwägungskriterium. Ein weiteres Kriterium wird auch nicht angesprochen. Das ist die finanzielle Folge des Verzichtes auf die Schließung der Viersener Straße für den Zentrumsbetreiber, die ins Verhältnis zu den öffentlichen Lasten durch die Schließung zu stellen gewesen wäre.

Auf die Aussage des Verkehrsgutachters in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 11. Mai 2011 wird selbstverständlich auch nicht eingegangen. Der Gutachter hatte auf Nachfrage durch den Ratsherrn Erich Oberem erklärt, Änderungen an anderen Stellen im Verkehrsnetz der Stadt mit Kostenfolge für die Stadt seien nur durch die Schließung der Viersener Straße als Hauptverkehrsstraße bedingt. Bei gerechter Abwägung auch dieser Umstände wäre die Viersener Straße offen zu halten.

Meine Damen und Herren, die FWG-Fraktion sieht sich bei dieser Lage nicht im Stande, der Vorlage zuzustimmen. Ich bitte diese Begründung dem Ratsprotokoll beizufügen.