Der Mobilitätsbeauftrage ist beschlossen. Seine Aufgabe scheint alles andere als klar.
1. Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu seinen Aufgaben bzw. wie soll er in den Stadtrat/in die Verwaltung eingebunden werden?
Der Mobilitätsbeauftragte sollte entsprechend der Thematik im Planungsbereich der Verwaltung angesiedelt sein und muss im Zusammenhang mit Maßnahmen, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit Verkehren stehen, eingebunden sein. Dies gilt im Zweifel auch für Bauvorhaben, die auf den ersten Blick nicht zwingend Verkehrsrelevanz haben, weil es sich um Bauwerke handelt. Jedoch können sich auch daraus Ansätze für die damit verbundenen Veränderungen von Fußgänger- und Radwegesituationen ergeben bzw. Ansätze für Veränderungen von Bushaltemöglichkeiten bieten. Dies ist zwingend einzelfallabhängig zu bewerten, erfordert jedoch eine höchstmögliche Informationsdichte.