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Kategorie: Sport

Schließung der Bäder in Giesenkirchen, Odenkirchen und Rheindahlen für den öffentlichen Badebetrieb sinnlos.

Die Verwaltung hat den Vorschlag gemacht, Bäder in Giesenkirchen, Odenkirchen und Rheindahlen für den öffentlichen Badebetrieb unter der Regie der Stadt zu schließen. Vereine sollen mit eigenen Leistungen in die Bresche springen.

Die Beratungsvorlage der Verwaltung weist aus, daß für die betroffenen Bäder eine Nettoeinsparung von rd. 130.000 DM erwartet wird. Auf den Gesamthaushalt bezogen ergibt sich keine Einsparung, sondern nur ein zusätzlicher Einnahmeverlust in Höhe von 161.300 DM. Damit ist die vorgeschlagene Maßnahme völlig nutzlos. Alle haushaltsbelastenden Faktoren bleiben erhalten. Die FWG-Fraktion kann einer solch sinnlosen Entscheidung nicht zustimmen.

Die Beratungsvorlage weist auch den Investitionsbedarf für die einzelnen Bäder aus. Aus einer früheren Vorlage für den Sportausschuss  (28/01)  ist zu entnehmen, welche Maßnahmen mit diesem Investitionsvolumen finanziert werden könnten. Es handelt sich nahezu ausschließlich um Investitionen für Maßnahmen, die Einfluss auf Betriebskosten für Wasserbezug, Entsorgung und Energie haben. Es wäre richtiger, diese Investitionen zu bewirken, und auf diese Weise höhere Einsparungen bei vollem bisherigen Betrieb der Bäder zu erwirtschaften, als die vorgeschlagenen, nur scheinbar kostenmindernden Maßnahmen zu beschließen.

Deshalb beantragt die FWG-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt,

Die mit diesem Antrag initiierten Prüfungen sind auch erforderlich, wenn die Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG (NVV AG) die Betriebsführung für diese Bäder übernehmen würde. Die Fragen sind offen! Es ist nicht erklärlich, warum CDU/FDP in den Sitzungen der Bezirksvertretung Giesenkirchen, des Sport- und Bäderausschusses und des Finanzausschusses gegen den FWG-Antrag stimmten. So ergibt sich ein weiterer Fall, in dem die Ratsmehrheit aus CDU und FDP eine Entscheidung ohne ausreichend geprüfte Grundlage trifft. Die FWG-Fraktion wird sich dem mit ihrem Antrag auch im Hauptausschuß am 27. Juni 2001 und im Rat am 04. Juli 2001 entgegenstellen.