Drucken
Kategorie: Sport

Zentralbadbau im falschen Gremium - Beratungsvorlage bringt es an den Tag.

Die FWG-Fraktion vertritt die Auffassung, daß der Neubau eines Schwimmbades als Ersatz für das abgebrannte Zentralbad nach dem von der Wettbewerbsjury mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf errichtet werden soll. Die funktionalen und städtebaulichen Vorstellungen der FWG-Fraktion werden mit diesem Entwurf erfüllt. Nach den der Fraktion von der Verwaltung vermittelten Informationen über Bau- und Folgekosten ist das Projekt auch finanziell als günstig einzustufen. Die FWG-Fraktion würde dieser Auffassung gerne durch Zustimmung zu einem Beschluß Ausdruck geben. Dies kann in der Sitzung von Sport- und Bäderausschuß nur ein Beschluß mit empfehlendem Charakter sein. Andererseits ist wohl davon auszugehen, daß der angestrebte Beschluß im Planungs- und Bauausschuß entscheidend sein soll. Dies hält die FWG-Fraktion für fehlerhaft und stellt deshalb den folgenden Antrag:

Die FWG-Fraktion beantragt, es möge beschlossen werden:

Die von Sport- und Bäderausschuß und Planungs- und Bauausschuß Nach Beratung zu fassenden Beschlüsse sind Beschlußempfehlungen, über die der Rat in seiner Sitzung am 26. März 2003 nach Vorberatung im Hauptausschuß entscheiden möge.

Die Entscheidung darüber, wie der Ersatzbau für das abgebrannte Zentralbad gestaltet werden soll, ist von großer Bedeutung und hat weitgehende Folgen. Dies sollte der Anlaß sein, dem Rat die Entscheidung zu überlassen, auch wenn die Zuständigkeitsordnung so verstanden werden kann, als sei nur eine Entscheidung des Planungs- und Bauausschusses erforderlich.

Die Beratungsvorlage läßt allerdings auch erhebliche Zweifel daran aufkommen, daß die erforderliche weitgehende Zuständigkeit des Planungs- und Bauausschusses tatsächlich gegeben ist. Sie weist nämlich aus, daß ein Betrag von 600.000 €  für den Abbruch des GEM-Gebäudes gezahlt werden muß, damit das Bauvorhaben realisiert werden kann. Damit geht eine eventuelle Entscheidung weit über den Rahmen einer Gestaltungsentscheidung für ein wesentliches Einzelobjekt hinaus. Nur die einfache Gestaltungsentscheidung für ein Einzelobjekt überträgt die Zuständigkeitsordnung dem Planungs- und Bauausschuß. Hier aber handelt es sich um die Inkaufnahme der Folgewirkung einer anderen Entscheidung, nämlich der Standortentscheidung für den Schwimmbadneubau. Diese Entscheidung war nie Gegenstand einer Diskussion im Rat oder in seinen Ausschüssen. Um so wichtiger ist, daß der Rat in seiner Gesamtheit die jetzt nötige Folgeentscheidung trifft.

Die mit dieser Folgeentscheidung verbundene Entscheidung der GEM, ein neues Betriebsgebäude zu bauen, liefert den weiteren Grund für eine Befassung des Rates mit der Neubauentscheidung für das Schwimmbad. Die Kosten des GEM-Neubaues werden die Müll- und Straßenreinigungsgebühren beeinflussen. Dies ist eine Tatsache, die bei der Standortentscheidung für das Bad nicht erörtert werden konnte, weil die entsprechende Beratung durch eine außerparlamentarische Entscheidung von CDU/FDP ersetzt worden war.

Die Beratungsvorlage zeigt auf, daß evtl. Fördermittel des Landes zurückgezahlt werden müssen. Wie die Verwaltung auf Nachfrage erklärte, handelt es sich um Gelder, die in das Schwimmbad Berliner Platz investiert wurden. Hier stehen 500.000 € zur Debatte. Die Erwähnung dieses Erfordernisses läßt darauf schließen, daß dieses Bad abgerissen werden soll. Die Voraussetzungen dafür sind nie geprüft worden. Eine Entscheidung dieser Art ist nicht getroffen worden, die Abrißkosten sind nicht benannt. Deshalb muss der Rat jetzt auch mit dieser Sache befaßt werden, damit die Entscheidung über den Ersatzbau für das Zentralbad in Kenntnis aller Konsequenzen von der richtigen Stelle getroffen werden kann.