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Kategorie: Sport

Ein 9.000 m² großes Stück der Bezirkssportanlage Bergerfeld (Windberg/Waldhausen) wurde seiner Zweckbestimmung entzogen. Dies beschloß der Rat der Stadt in der Sitzung am 09. März 2005 allein mit den Stimmen der CDU/FDP.

Damit soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, daß auf dem Gelände Wohnungsbau ermöglicht wird. Dazu ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die Vermarktung des Geländes soll die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) betreiben, ein lukratives Geschäft. Damit ist auch klar, warum die CDU/FDP die Entwidmung des Sportanlagengeländes betreibt. Die EWMG betreibt auch die Vermarktung des benachbarten Geländes, auf dem Tennishallen stehen, welche abgängig sind. So ist die Situation:

Lageplan Bezirkssportanlage Bergerfeld

Die FWG-Fraktion hat dem Vorhaben widersprochen. Hier die Begründung:

Nach wie vor ist der Sportstättenleitplan 78 die verbindliche Grundlage für die Beurteilung des Bedarfs nach Sportstätten. Er ist die Grundlage für die Bauleitplanung nach derzeitigem Stand. Deshalb kann der augenblickliche Zustand eines Teiles einer Sportstätte nicht allein der Beurteilung für die Entscheidung zu Grunde gelegt werden, die im Unstand befindliche Teilfläche einer Sportanlage aus der Zweckbindung zu entlassen. Nur dies ist aber die Begründung der Sportverwaltung für die Aufgabe der Zweckbestimmung  des 9.000 m² großen Teilstückes der Bezirkssportanlage Bergerfeld. Es ist keinerlei Abwägung hinsichtlich der Bedarfslagen Sport und Wohnen dokumentiert. Deshalb kann eine Entscheidung des Rates im Sinne der Empfehlung des Sportausschusses nicht in Frage kommen. Das durch den CDU/FDP-Antrag vom 13. Juli 2004 bekundete Interesse der EWMG daran, das Gelände in Besitz zu nehmen und gewinnbringend als Baugebiet zu vermarkten, reicht als Begründung für die Aufgabe der Zweckbestimmung nicht aus. Eine Entscheidung im Sinne der Empfehlung des Sportausschusses wird von der FWG-Fraktion wegen des Verstoßes gegen die Selbstbindungswirkung des Sportstättenleitplanes 78 als rechtwidrig eingestuft.

Im übrigen ist der Bedarf nach Sportstätten gemäß dem Sportstättenleitplan beim derzeitigen Stand der Ausweisung von Sportstätten bei weitem nicht gedeckt. Es kann keine Entscheidung zu Gunsten der Ausweisung eines über den Bedarf hinausgehenden Wohngebietsangebotes geben, wenn dadurch ein anderer Bedarf nachweislich auf Dauer verstärkt wird.

Dazu folgender FWG-Antrag:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt, bis ein neuer Sportstättenbedarfsplan vorliegt.

Der Antrag, unterstützt von SPD und Grünen, wurde von CDU/FDP abgelehnt. Ein neuer Sportstättenbedarfsplan soll in Kürze erarbeitet werden. Bis dahin kümmert sich wohl niemand um die sportlichen Interessen der Allgemeinheit. Nicht einmal der Stadtsportbund - trotz Pakt für den Sport.