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Kategorie: Allgemein

Die Freie Wählergemeinschaft setzt die Arbeit im Rat der Stadt Mönchengladbach und in Bezirksvertretungen (BV) fort. In die jeweils ersten Sitzungen nach der Sommerpause 2014 bringen FWG-Vertreter die folgenden Anträge ein.


Rat: Friedhofskonzept und Friedhofsgebühren

 

Beschlussentwurf:

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, bis zum 01. April 2015 ein Konzept vorzulegen, nach dem
    • die Zahl der städtischen Friedhöfe bedarfsgerecht festgelegt wird,
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten für Gräber versagt werden kann, um Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugänglich zu machen,
    • zukünftig nicht mehr benötigte Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugeführt werden können,
    • die anderweitige Nutzung aufgegebener Friedhofsflächen zu orientieren ist,
    • städtische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Friedhöfen kostengünstiger erbracht werden können.
  2. Bis zum 01. April 2015 soll auch ein Entwurf für die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt werden.

 

Begründung:

Das Friedhofswesen ist seit langem veränderungsbedürftig. Dies war bereits zu Beginn der Amtszeit des Rates 2009/2014 bekannt. Die Absicht, einen entsprechenden Änderungsvorschlag einzubringen, ist bisher nicht umgesetzt worden, obwohl mit Bezug auf einen solchen kurzfristig zu erwartenden Vorschlag ein Antrag der FWG-Fraktion vom 05. September 2010 abgelehnt wurde.

Es darf wohl z. Zt. davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Rates heute eine Anpassung des Friedhofswesens einschließlich der Friedhofsgebührensatzung an die allgemeinen Bedürfnisse für notwendig hält. Darauf lassen gleich und ähnlich lautende Veröffentlichungen schließen.

Es ist deshalb notwendig und richtig, einen Beschluss im Sinne des hiermit unterbreiteten Vorschlages zu fassen.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG im Rat der Stadt


Rat: Festlegung von Zielvorgaben für die Stadtentwicklung

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass bis 01. Juni 2015 Zielvorgaben für die Stadtentwicklung im Rahmen eines Konzeptes erarbeitet werden, das für die Gesamtstadt gültig sein soll und darstellt,


Die Aspekte des Projektes MG 2030 sind für die Erstellung des Konzeptes zu nutzen. Der gemäß Ratsbeschluss zur städtebaulichen Leitlinie qualifizierte Masterplan bleibt unberührt.

 

Begründung:

Eine umfassende Darstellung von Zielvorgaben für die Stadtentwicklung existiert nicht. Die Stadtentwicklung ist als wichtigste öffentliche Aufgabenstellung anerkannt, wie viele Veröffentlichungen zeigen. Deshalb sollte es Anliegen einer Mehrheit sein, für diese Aufgabe Zielvorstellungen anzustreben. Ein Beschluss im Sinne des hiermit vorgelegten Vorschlages wäre der Einstieg in den notwendigen Prozess, die Ziele zu formulieren.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG im Rat der Stadt


Rat: Wirtschaftsförderung

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird gebeten darzustellen,

Die Darstellung soll Grundlage dafür sein, einen qualifizierten Gutachter mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die Wirtschaftsförderung der Stadt Mönchengladbach zu beauftragen.

Zur Verbesserung von Möglichkeiten zur Wirtschaftsförderung soll freier WLAN-Zugang in den Innenstädten Stadtmitte und Rheydt eingerichtet und der Breitbandausbau in der Gesamtstadt betrieben werden.

Der Oberbürgermeister möge in der ersten Ratssitzung im Jahre 2015 einen Sachstandsbericht vorlegen.

 

Begründung:

Es ist in der Vergangenheit versäumt worden, die Ziele und Maßnahmen für die Wirtschaftsförderung festzulegen. Die Bedeutung von Wirtschaftsförderung für die Entwicklung von Mönchengladbach erfordert, dies nunmehr endlich zu ändern. Es darf nicht bei schönen Worten belassen bleiben, die in Wahlprogrammen zum Wahlkampf 2014 und in der Kooperationsvereinbarung von CDU und SPD veröffentlicht wurden.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG im Rat der Stadt


Bezirksvertretung Nord: Ansehnlichkeit des Stadtbildes

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie das Stadtbild positiv im Sinne von ansehnlich verändert werden kann.

 

Begründung:

Neben den mehrfach thematisierten Problemen von Sauberkeit in der öffentlichen Wahrnehmung wird das Stadtbild u. a. negativ dadurch geprägt, dass keinerlei Linienführung in der Möblierung besteht. Der Zustand der Lichtmasken/Laternen, der Zustand von Pollern, Bauschuttmaßnahmen, Strom- und Telekommunikationsanlagen stellt sich überwiegend als unansehnlich dar. Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen der Stadt unterschiedliche Qualitäten von Möblierungen vorhanden, was eine als ansehnlich zu bezeichnende Bewertung verhindert. Dieser Antrag soll kein Plädoyer für eine Vereinheitlichung sämtlicher Möblierungen der Stadt sein, sondern vielmehr zu einer Sortierung der verschiedenen zur Verfügung stehenden benötigten und/oder genutzten öffentlichen Einrichtungen und Möblierungen führen. Darüber hinaus befinden sich die meisten der dargelegten Objekte im Erdreich fixiert mit dem Effekt, dass sich im unmittelbaren Umfeld nur mit höherem Aufwand Grünpflegearbeiten vornehmen lassen. In diesem Zusammenhang wäre eine der einfacheren und daher nachhaltigeren Pflege dienenden Anbringung sinnvoll. Wir glauben, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit Maßnahmen zur Säuberung der Stadt von Müll und Unrat unabdingbar sind.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Stefan Wimmers
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Nord


Bezirksvertretung Nord:  Zukünftige Nutzung des Krankenhausgeländes Sandradstraße

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass die Bauleitplanung zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung des Krankenhausgeländes Sandradstraße eingeleitet wird. Ziel der Planung soll sein, dass an dieser Stelle hochwertiges Wohnen ermöglicht wird.

 

Begründung:

Es ist bekannt, dass die Krankenhausnutzung des Standortes aufgegeben wird. Deshalb ist notwendig und zweckmäßig, die Nachnutzung des Standortes rechtzeitig zu regeln. Dies dient der Sicherung einer geordneten und zukunftsfähigen Weiterentwicklung des angrenzenden Innenstadtbereiches.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Stefan Wimmers
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Nord


Bezirksvertretung Nord: Namensgebung Sonnenhausplatz

 

Beschlussentwurf:

Der unter dem Arbeitstitel Sonnenhausplatz derzeit in Überarbeitung befindliche Platz erhält den Namen: Jonasplatz.

 

Begründung:

Das Minto wird am 10. März 2015 eröffnet werden. Parallel befindet sich die Umgestaltung des Platzes vor dem Sonnenhaus in Arbeit. Da der Name des Platzes Adressenbestandteil des Minto werden kann, sollte eine frühzeitige Namensgebung stattfinden. Durch die Umgestaltung des Platzes und der verkehrlichen Situation im Bereich Abteistraße verliert der Hans Jonas Park etwas Fläche. Um dies nicht als falsches Signal zu bewerten, sondern die Wertschätzung für Hans Jonas zum Ausdruck zu bringen, liegt es nahe, den neuen, zentralen Platz unserer Stadt dieser großen Persönlichkeit zu widmen.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Stefan Wimmers
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Nord


Bezirksvertretung Nord: Freier WLAN-Zugang

 

Beschlussentwurf:

Die Bezirksvertretung Nord beschließt die Einrichtung eines für alle Nutzer kostenlosen WLAN-Netzes in der Innenstadt Mönchengladbach.

 

Begründung:

Die Nutzung von Internetverbindungen mittels Tablet oder Smartphone ist für viele Mitbürger nahezu selbstverständlich. Die Einrichtung von sogenannten Hotspots, WLAN-Anschlüssen, die öffentlich zugänglich sind, ist für viele Gastronomen und Dienstleister zwischenzeitlich ein selbstverständliches Angebot geworden. Ein flächendeckendes WLAN-Netz in der Innenstadt ist als Plus in der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu betrachten. In etlichen Innenstädten, zwischenzeitlich auch in Düsseldorf, selbstverständlich. Ein frei zugängliches WLAN-Netz wird in absehbarer Zeit selbstverständlicher Bestandteil des Stadtmobiliars sein. Derzeit gilt die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes noch als besondere Innovation. Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Mönchengladbacher City passt die Einrichtung dieser Innovation. Um den Missbrauch öffentlicher WLANs einzudämmen, wird empfohlen, die Nutzung der Hotspots unter dem Aspekte der Anmeldung zu gewähren.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Stefan Wimmers
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Nord


Bezirksvertretung Süd:  Zukünftige Nutzung des Karstadtgebäudes

 

Beschlussentwurf:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass vorsorglich ein Konzept für Gestaltung und Nutzung des Standortes erstellt wird, den das Karstadtgebäude einnimmt. Dabei soll auch untersucht werden, ob und wie die Einbindung von benachbarten Gebäudestandorten in die Planung möglich sein könnte.

 

Begründung:

In letzter Zeit ist immer wieder Gegenstand von Überlegungen, ob und wie lange die Fortführung des Kaufhauses Karstadt zu gewährleisten sein wird. Nach dem aktuellen Stand dieser Überlegungen soll der Rheydter Standort des Kaufhauses nicht mehr dauerhaft gesichert sein.

Der Kaufhausstandort ist für die Innenstadt von Rheydt von großer Bedeutung. Er ist ein Anziehungspunkt mit Wirkung weit über den Innenstadtbereich hinaus. Eine Entscheidung des Karstadtkonzerns, den Standort aufzugeben, hätte weitreichende nachteilige Folgen für die Gesamtstadt. Es gilt, dem entgegenzuwirken. Deshalb kann mit der Einleitung von Maßnahmen nicht gewartet werden, bis eine Entscheidung tatsächlich getroffen worden sein wird. Die Stadt muss für diesen Fall notwendige Planungen jetzt einleiten und bald zu Ergebnissen bringen. Solche Planungen müssen mit den Ergebnissen der Innenstadtplanung umfassend verbunden werden. Deshalb reicht es nicht, Planungen nur auf den eigentlichen Kaufhausstandort zu beschränken. Einbezogen werden müssten neben städtischen Gebäulichkeiten an der Limitenstraße auch Gebäude anderer Eigentümer, z.B. der Stadtsparkasse. Die Gelegenheit wäre günstig, um derzeit vorhandene Besonderheiten in Bezug auf Eigentumsverhältnisse und Gebäudezustände zu bereinigen.

Die kurzfristige Einleitung dieser Planung dient  der Zukunftssicherung im Rahmen einer sachorientierten Stadtentwicklung, die nicht unter Zeitdruck verwirklicht werden könnte.

 

Mönchengladbach, den 12. August 2014
Klaus Oberem
Vertreter der FWG in der Bezirksvertretung Süd