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Kategorie: Allgemein

In der Sondersitzung des Rates am 02. Mai 2001 war über das Bürgerbegehren zum ehemaligen Schauspielhaus zu entscheiden. Die mit dem Bürgerbegehren zur Entscheidung gestellte Frage lautete: Soll die Stadt das als Schauspielhaus'bezeichnete Theater an der Hindenburgstraße für eine künftige, vor allem kulturelle Nutzung erhalten? Die FWG-Fraktion stimmte für das Bürgerbegehren.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten zunächst die Möglichkeit, Ihre Auffassung in einer der Ratssitzung vorgeschalteten Sondersitzung des Kulturausschusses und dann auch in der Ratssitzung darzustellen. Sie erläuterten Ihre Vorstellungen für ein künftiges Nutzungskonzept und legten dar, wie dieses Konzept nach ihrer Auffassung finanziert werden könnte.

Die Verwaltung hatte eine Beratungsvorlage vorbereitet, in der das Ergebnis einer Prüfung des Finanzierungskonzeptes der Vertreter des Bürgerbegehrens erläutert wurde. Damit wurde bestätigt, das dieses Finanzierungskonzept durchführbar ist. Die Beratungsvorlage enthielt die Empfehlung an den Rat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Beschluß festzustellen. Eine solche Feststellung war die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Entscheidung darüber, ob dem Bürgerbegehren zugestimmt oder ob es abgelehnt werden konnte.

Die Fraktionsvorsitzenden erläuterten die Auffassungen ihrer Fraktionen. CDU/FDP  und die SPD hielten das dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Finanzierungskonzept für nicht tragbar. Dennoch stimmten sie für die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, obwohl diese Feststellung vom Vorliegen eines durchführbaren Finanzierungskonzeptes abhängig war. Sie lehnten das Bürgerbegehren also mit einer in sich widersprüchlichen Begründung ab.

Die FWG-Fraktion folgte den Darlegungen der Verwaltung in der Beratungsvorlage und konnte so auch der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zustimmen. Da diese Feststellung ein durchführbares Finanzierungskonzept zur Voraussetzung hatte, gab es keinen Grund, das Begehren selbst als undurchführbar abzulehnen. Ein sachlicher Ablehnungsgrund ergab sich für die FWG-Fraktion auch nicht aus der Entscheidung des Rates vom 13. Dezember 2000 zum Angebot von Pit Arndt. Diese Entscheidung nämlich enthält nichts anderes als die Verpflichtung der Verwaltung, mit Pit Arndt ein tragbares Nutzungskonzept zu erarbeiten, das am 02./16. Mai 2001 nach Zwischenberichten im Februar beschlossen werden soll. Diese Entscheidung ist also nicht mehr als eine Maßnahmenankündigung ohne konkreten Inhalt. Die FWG-Fraktion hat dies eindringlich in ihrer Stellungnahme vor der Entscheidung im Rat am 13. Dezember 2000 erläutert (siehe Entscheidung zum Nutzungskonzept für das ehemalige Schauspielhaus vom 13. Dezember 2000). Die Entscheidung des Rates vom 13. Dezember 2000 ist  - genau betrachtet - keine Alternative zum Nutzungskonzept der Vertreter des Bürgerbegehrens auf der Basis eines geprüften Finanzierungskonzeptes. Hinzu kommt, daß bis zur Einstellung diese Textes in das Internet weder Zwischenberichte noch weitergehende Informationen über ein Nutzungskonzept Pit Arndt vorliegen.

Der Wortlaut des Statements des FWG-Fraktionsvorsitzenden aus der Ratssitzung vom 02. Mai 2001 ist nachfolgend wiedergegeben:

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

Hinweise auf geschichtliche Entwicklungen dienen ja dazu, die emotionalen Grundlagen für nachfolgende Entscheidungen zu verbessern.  In mehreren Fällen ist das heute versucht worden, aber nicht gelungen.

Es ist erstens falsch, Herr Hütter, daß das Theater an der Hindenburgstraße nicht mehr voll funktionsfähig war und deswegen aufgegeben werden mußte. Es ist lediglich festgestellt worden, daß dieses Haus für die Vereinigten Städtischen Bühnen nicht mehr zum Einsatz kommen sollte, weil es zu teuer ist.  Insofern ist Herrn Beine durchaus zuzustimmen in diesem Punkte.

Der andere Punkt: Wenn das Haus aufgegeben wird, Herr Dahmen (Initiative Bürgerbegehren), sind wir nicht da, wo wir um die Jahrhundertwende gewesen sind. Die Darstellung, die Sie da gegeben haben, stimmt nicht ganz. Allerdings ist zuzugeben, daß die Kaiser-Friedrich-Halle heute kein geeigneter Theaterspielort ist, während es vor hundert Jahren einer war.

Ein Weiteres: Die Entscheidung für Pit Arndt, Herr Dr. Hütter, ist keine endgültige Entscheidung gewesen. Das war eine Entscheidung, die unter Bedingungen steht. Was durchaus auch zu dem Ergebnis führen kann, daß Pit Arndt nicht fortgesetzt werden soll oder darf. Die Möglichkeiten, das zu beurteilen, sind uns ja bisher verwehrt, weil die entsprechenden Zwischenberichte bisher nicht vorliegen. Es ist ja nur festgestellt worden - und das war nichts anderes als das, was in der maßgebenden Ratssitzung festgestellt worden ist - Wir sind auf einem guten Weg. Das reicht nicht. Deswegen ist es auch nicht verkehrt, daß eine Initiative da ist, die das Problem auf seinen Ursprung zurückführt. Deswegen werden ja auch hier heute so lange Reden gehalten, weil der Ursprung nicht  klar ist. Es geht um ein Nutzungskonzept. Dieses Nutzungskonzept fehlt. Wir (FWG-Fraktion) haben das dargelegt, als wir (Rat) über die Entscheidung für Pit Arndt diskutiert haben. Ich will das hier nicht wiederholen. Es kann nachgelesen werden - wer will, kann auch im Internet nachgucken, da steht's drin.

Das, worauf es ankommt, heute und hier, ist doch die Frage, ist das, was entschieden werden muß, zulässig oder nicht. Insofern verstehe ich Herrn Beine überhaupt nicht. Er erklärt, daß alles das, was zur Kostendeckung von der Initiative vorgetragen worden ist, unzulänglich ist und sagt gleichzeitig, Punkt eins des Ratsbeschusses werden wir zustimmen. Zustimmen können Sie nur dann, wenn der Kostendeckungsvorschlag auch ein bischen tragfähig ist. Und hier vertraue ich voll auf die Verwaltung. Die hat nämlich festgestellt: Der Kosterndeckungsvorschlag ist tragfähig. Wenn er aber tragfähig ist, dann gibt es auch keinen Grund dafür, warum ich mich mit dem Konzept, das da angeboten ist, nicht noch einmal auseinandersetzen soll. Schaden kann es sowieso nichts, denn Pit Arndt ist nicht endgültig beschlossen und kann sehr schnell und sehr leicht noch scheitern.

So, meine Damen und Herren, das ist die derzeitige Situation. Wer sagt, das Bürgerbegehren ist zulässig, sagt zugleich das, was in der Beratungsvorlage steht: Es gibt keine Bedenken dagegen, daß der Kostendeckungsvorschlag geeignet ist. Und das heißt, er ist tragfähig. Wie gut und wie weit, ist eine andere Frage. Aber damit sind wir doch da, wo wir hin wollen. Wir haben jetzt mal ein Konzept, über das wir nochmal sprechen können.

Wir (FWG-Fraktion) haben den Beschluß, den die Mehrheit dieses Hauses (am 13. Dezember 2000) getroffen hat, nicht mitgetragen. Deswegen fällt es uns auch nicht schwer, heute für das Begehren zu stimmen. Wir gehen davon aus, daß es richtig ist, was uns die Verwaltung empfiehlt, nämlich festzustellen, daß der Kostendeckungsvorschlag tragfähig ist. Wenn er das ist, dann soll auch das Nutzungskonzept geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Deswegen werden wir für das Bürgerbegehren stimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.