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Kategorie: Allgemein

Rede des FWG-Fraktionsvorsitzenden, Antrag der Fraktion in der Ratssitzung und Abstimmungsergebnisse.

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

die Beratungsvorlage ist die Reaktion der Verwaltung auf den Prüfungsauftrag, der auf Antrag von CDU/FDP am 16. Mai 2001  hier beschlossen wurde. Die FWG-Fraktion konnte den Beschluß mittragen, nachdem der Prüfauftrag um eine Reihe von Aspekten ergänzt worden war, die wir im Rahmen einer solchen Prüfung für unverzichtbar hielten. Unverzichtbar, um sicherzustellen, daß zu wichtigen Prüfkriterien auch Informationen gegeben werden mußten.

Dieser Vorstellung entspricht die Beratungsvorlage nicht. Sie ist nichts anderes, als die Dokumentation einer längst getroffenen Entscheidung, zu der hier nur noch der aus formalen Gründen erforderliche Segen zu erteilen ist.

Es ist sicher kein Versehen, daß dabei der Ratsbeschluß vom 16. Mai 2001 unvollständig zitiert wird. Es fehlt die Passage, nach der darzustellen ist, welche Gewinnerwartung für den städtischen Haushalt mittel- und langfristig prognostiziert werden kann. Der Hinweis in der Beratungsvorlage, daß

mindestens mittelfristig bei Erreichen des Break-Even-Punktes Erträge zu erwarten sind, die eine Ausschüttung an den Gesellschafter Stadt ermöglichen

kann ja wohl nicht ernsthaft als Prognose dieser Art bezeichnet werden. Man kann daraus nicht einmal ableiten, daß die Frage der Gewinnerwartung für die Stadt überhaupt eine Rolle gespielt hat. Wir haben hier ganz einfach - zum wiederholten Male - mit dem Phänomen zu tun, daß die Verwaltung Beschlüsse des Rates nur ausführt, wenn und soweit es ihr in den Kram paßt.

Im übrigen sind Prüfkriterien aus dem Beschluß vom 16. Mai 2001 durch Ausführungen in den Vertragsentwürfen oder der sog. Begründung berührt, soweit es der vorgefaßten Entscheidung dienlich sein könnte, aber nicht ausführlich behandelt. Die wichtigen Fragen

sind gar nicht angesprochen.

Der

Aspekt positiver Stadtentwicklung im Sinne einer ausgewogenen Mischung von Gewerbe- und Wohngebieten

und

auf lange Sicht ausgerichtete Grundstücks- und Bodenvorratspolitik

in Verbindung mit der Zielbestimmung,

im Gewerbe- und Wohnbaubereich zu agieren und dort Grundstücke (zu) erwerben, wo die Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten sinnvoll ist,

sind die bestimmenden Elemente der Begründung zum Beschlußentwurf.

Die Ausprägung dieser Vorstellungen in den Vertragsentwürfen läßt einerseits erkennen, daß ein praktisch unbeschränkter und von der Stadt nur in einem schwerfälligen und komplizierten Verfahren steuerbarer Handlungsspielraum eingeräumt werden soll. Andererseits geht die Aufgabenausgliederung nicht weit genug, um einen wirklich spürbaren Ausgliederungseffekt zu bewirken. Hier erforderliche Alternativüberlegungen anzustellen, wäre Gegenstand der in Auftrag gegebenen Prüfung gewesen, wenn wirklich ein solcher Effekt angestrebt werden würde. Die Tatsache, daß die möglichen Alternativen nicht dargestellt werden, spricht für sich und enthüllt die wirklichen Absichten, die mit der heute hier zu erwartenden Entscheidung verfolgt werden.

Um die eben zitierten Elemente der Zielbestimmung umzusetzen, bedarf es nicht

Die Tatsache, daß diese Erkenntnis unterdrückt wird, zeigt, worum es bei der heutigen Entscheidung wirklich geht, nämlich

Der erstgenannte Grund hat den Zweck, einen FDP Beigeordneten zu installieren, bevor ein Beigeordnetenposten auf natürliche Weise frei wird. Die Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung nur zu diesem Zweck, wurde übersehen. Dieses von der FWG-Fraktion aufgezeigte Hindernis wird wohl nicht lange eines bleiben. Wir sind sicher, daß Sie, meine Damen und Herren von der CDU, geneigt sind, Ihrem Juniorpartner den Gefallen zu tun, mit einer Hauptsatzungsänderung die Lex-Sowieso zu beschließen.

Der zweitgenannte Grund ist ein Mitnahmeeffekt. Die Gelegenheit erscheint günstig, um die Gewinne aus dem Anteilsvermögen aus der Kosolidierungsmasse des städtischen Haushaltes zu entfernen.

Es sind auch Vorteile angesprochen worden, die die heute zu treffende Entscheidung haben soll. Da werden die Personalkosten für das auszugliedernde Personal erwähnt. Es wird auf die Kosten verwiesen, die die WFMG verursacht und über die Befreiung von den Lasten des Grundstücksankaufs spekuliert. Keiner dieser sogenannten Vorteile ist wirklich einer.

Die Haushaltsentlastung geht ja einher mit einem Einnahmeentzug. Die Kosten der WFMG werden dabei als zwangsläufig anfallend eingestuft und nicht grundsätzlich in Frage gestellt, wie es die FWG-Fraktion in den Stellungnahmen zu den Haushalten der letzten Jahre gefordert hat. In Bezug auf die Vorteile aus dem Wegfall des Grunderwerbs werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Auch der zur Beruhigung erregter Gemüter verwendete Hinweis darauf ist falsch, daß mit der heutigen Entscheidung wiederholt werde, was bereits bei der Ausgliederung des Regiebetriebes Stadtreinigungsamt und des Kanalnetzes erfolgreich praktiziert wurde. Damals ging es um Entlastung, heute um Belastung des städtischen Haushaltes.

Daß heute hier nicht mit offenen Karten gespielt wir, zeigt auch die Art, in der die gewünschte Entscheidung getroffen werden soll. Es wird von Umfirmierung gesprochen, aber es werden Vertragsentwürfe zur Entscheidung gestellt. Die Nord-Südparkgesellschaft ist betroffen, wird aber im Beschlußentwurf nicht erwähnt. In der Begründung wird sie erwähnt, aber das Schicksal des dort vorhandenen Vermögens ist keiner Erwähnung wert.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2000 weist aus, daß die Stadt bei der Nord-Südparkgesellschft für rd. 100 Mio. DM Beteiligungen erworben haben muß. Der Beteiligungsbericht belegt mit Stand 31. Dezember 1998, daß die Gesellschaft Grundvermögen im Werte von rd. 22 Mio. DM besitzt. Auch darüber hier kein Wort. Der Herr Stadtkämmerer schließlich konnte die Frage, wie denn die Umfirmierung mit den gewünschten Folgen technisch vonstatten geht,  in der Finanz- und Hauptausschußsitzung nicht zufriedenstellend beantworten.

Meine Damen und Herren,

die FWG-Fraktion begrüßt jede Möglichkeit, durch Ausgliederung von Aufgaben Spareffekte zu bewirken, Verfahren und Entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die heute hier erwartete Entscheidung dient diesen Zielen nicht. Sie soll schnell, sozusagen handstreichartig, die Wiederbesetzung eines noch besetzten Beigeordnetenpostens ermöglichen und Einnahmen aus dem städtischen Hauhalt lösen.

Die FWG-Fraktion kann diesen Zielen nicht dienen. Sie wird dem Beschlußentwurf nicht zustimmen.

Es besteht für eine wirklich sinnvolle Entscheidung über eine Aufgabenausgliederung im Sinne des Prüfauftrages vom 16. Mai 2001 kein Zeitdruck.

Die FWG-Fraktion beantragt daher:

  1. Die Beratungsvorlage R 478 wird an die Verwaltung zurückverwiesen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle denkbaren Möglichkeiten der Ausgliederung des Aufgabengebietes Stadtentwicklung (soweit nicht hoheitlich) zu prüfen und unter Darlegung von Vorteilen und Nachteilen darzustellen.

  3. Die Vorlage ist dem Rat alsbald vorzulegen.

  4. Der Rat entscheidet, zu welcher Alternative die für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten sind. Der mit Beschluß vom 16. Mai 2001 erteilte Prüfungsauftrag ist Bestandteil des hiermit erteilten Auftrages.

(Ende der Rede des Fraktionsvorsitzenden.)

 

Abstimmungsergebnisse: