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Kategorie: Allgemein

Der Mangel an Vorgaben für die Konzeptentwickler zeigt Folgen. Die FWG-Fraktion hatte davor schon in der Ratssitzung am 13. Dezember 2000 gewarnt.

Die jetzt vorgelegte Weiterentwicklung der Planung weist aus, daß das im Rat akzeptierte Konzept von Pit Arndt nicht umgesetzt wird.

Wettbewerbsentwurf Dezember 2000

Nachdem die Verwaltung über den letzten Stand der Planung informiert war und berichtet wurde, daß der jetzige Planungsstand das Wohlgefallen der Verwaltungsspitze genießt, wurde auch der FWG-Fraktion vom Konzeptentwickler eine Information über die Weiterentwicklung gewährt. Die FWG-Fraktion mußte feststellen, daß diese Planung substantielle Abweichungen vom Konzept zeigt, das am 13. Dezember 2000 dem Rat vorgestellt worden war.

Entwurf November 20001

Der Clou der Planung, nämlich

ist ganz entfallen. Das Café verschwindet in die dritte Reihe hinter dem nun zugebauten Theatervorplatz. Der Kulturbau ist in das erste Obergeschoß des Gebäudeteiles verschoben worden, der entlang der Viersener Straße ursprünglich für Wohnen und Residenzen vorgesehen war. Die Erweiterung des heutigen Zuganges zur Theatergalerie zur Verbesserung des Aufforderungscharakters dieses Zuganges von der Hindenburgstraße aus entfällt. Die Überwindung des Höhenunterschiedes vom Zugang zur Theatergalerie zur Ebene des ehemaligen Theatervorplatzes ist nicht glaubhaft dargestellt. Wo bisher breite Treppenaufgänge vorgesehen waren findet man nur noch ein verwinkeltes Treppchen in Verbindung mit einem mickrigen Lift.

Auch das Nutzungskonzept hat sich geändert. Bisher war nie die Rede von Fitness- oder Wellnessangeboten. Nunmehr sieht man, daß dafür nicht nur das ganze zweite Obergeschoß des Gebäudeteiles an der Viersener Straße, sondern auch die ganze zweite Etage im Stadtfenster vorgesehen ist. Eine derartige Ausweisung war Bestandteil des Konzeptes Ansorg. Hinzu kommt, daß man bei den Gebäudeteilen an Viersener Straße und Steinmetzstraße auf das fünfte Geschoß (Ebene 82,15 m NN) verzichtet hat.

Die Weiterentwicklung der Planung hat substantiell nichts mehr gemein mit dem Wettbewerbskonzept. Dies ist eine zwangsläufige Folge davon, daß vor einer Entscheidung am 13. Dezember 2000