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Kategorie: Allgemein

FWG-Fraktion beantragt Änderung.

Die städtebauliche Entwicklungsplanung für den Bereich Großheide wird die Grundlage sein für zukünftige Bebauungspläne. Z.Zt. sind auf dieser Grundlage zwei Bebauungspläne für Bereiche nördlich der Straße Großheide im Entstehungsverfahren. Diese Vorhaben greifen empfindlich in Landschaftsschutzgebiete ein, die der Landschaftsplan festgelegt hat. Die FWG-Fraktion hält diese Eingriffe nicht für vertretbar. Dementsprechend haben unsere Mitglieder Günther Kehren und Franz Stakemeier in der Bezirksvertretung Stadtmitte und Bernd Püllen im Planungs- und  Bauausschuß argumentiert und abgestimmt. Leider sind wir dabei nicht erfolgreich gewesen, weil insbesondere CDU und FDP gegen uns und für die von der Verwaltung vorgelegten Pläne gestimmt haben. Wir werden unseren Widerstand nicht aufgeben und weitere Schritte unternehmen.

Im Gebiet zwischen Lindenstraße/ Großheide/ Haiderfeldstraße und Bahnlinie sieht der Flächennutzungsplan  schon immer Wohngebiete vor. Die Entwicklungsplanung zeigt auf, wie sich die Verwaltung die Umsetzung des Flächennutzungplanes vorstellt. Wir halten die vorgesehene Erschließung des Gebietes durch Straßen für unzweckmäßig. Deshalb hat die FWG-Fraktion am 19. November 2003 den Antrag eingereicht, der Planungs- und Bauausschuß möge eine von uns skizzierte Vorstellung zur Änderung der Rahmenplanung beschließen und der künftigen Entwicklung von Bebauungsplänen zu Grunde legen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Beschlussentwurf

Bei der Entwicklung von Baurecht aus der Rahmenplanung nach dem heutigen Stand der Beschlusslage (19. November 2003) wird für den Bereich zwischen Lindenstraße, Kampsheide, Haiderfeldstraße und Bahnlinie von der nachstehend skizzierten, veränderten Planvorstellung ausgegangen:

Bereich zwischen Kampsheide, Lindenstraße, Bahnlinie und Haiderfeldstraße

Begründung

Die derzeitige Planung erscheint hinsichtlich der Erschließung des Gebietes durch Straßen unzweckmäßig. Dies soll verändert werden, ohne wesentliche Veränderungen in der Ausweisung von Bebauung zu verursachen.

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.