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Kategorie: Allgemein

Es ist sattsam bekannt, daß die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) eine Einrichtung ist, die ins Leben gerufen wurde, damit die FDP eines ihrer Mitglieder als Beigeordneten in den Verwaltungsvorstand der Stadt schicken konnte.

Die CDU hat aus der Not eine Tugend gemacht. Sie benutzt die EWMG kräftig, um ihre eigenen politischen Ziele möglichst ohne öffentliche Kontrolle umzusetzen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Rolf Besten, garantiert für dieses System. Er ist auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates der EWMG.

Ein Grundstücksgeschäft zwischen der EWMG und dem Sohn des EWMG-Geschäftsführers, Manfred Nieland, zeigte, welche Konsequenzen in diesem System stecken. Eine Kontrolle des Geschäftsgebarens der EWMG durch den Rat ist trotz dieser Erfahrung nicht durchzusetzen gewesen. Die CDU sperrte sich. Die SPD war wie immer in solchen Fällen unentschieden. Nur die Grünen stimmten mit der FWG dafür, daß der Rat die Grundstücksgeschäfte der EWMG im sog. Geschäftsbesorgungsbereich kontrollieren sollte. Die FWG hatte dies beantragt (siehe CDU demaskiert vom 07. Juni 2004).

Nun stand in der letzten Ratssitzung am 21. Juli 2004 ein Antrag zur Debatte, der von der CDU eingebracht worden war. Danach sollen Regeln beim Verkauf städtischer Grundstücke durch die EWMG eingehalten werden. Ein Recht zur Einflußnahme durch den Rat ist darin mit voller Absicht nicht enthalten. Die Regeln sind in Wirklichkeit Gängelungsrichtlinien, die nichts anderes bewirken, als die Verbreiterung des Einflußbereiches derjenigen politischen Kraft, die die EWMG beherrscht. Dies ist die CDU. Die FWG hat zu dem Entwurf der Verkaufsregeln für Grundstücke durch die EWMG in der Ratssitzung am 21. Juli 2004  das folgende vorgetragen:

Mit den für die EWMG festgelegten Geschäftszielen ist jede Regelung unvereinbar, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg verhindert. Ein Beschluß in Form des Beschlußentwurfes führt gerade zu einer Einschränkung in dieser Hinsicht.

Erfinder des Beschlußentwurfes sind diejenigen, die auch die an sich überflüssige EWMG ins Leben riefen - nämlich CDU und FDP. Sie treffen jetzt wieder eine falsche Entscheidung. Sie gängeln die EWMG, statt sie vernünftig zu kontrollieren. Die Kontrolle mit der Möglichkeit, Entscheidungen zu korrigieren, müßte dem Rat zugeschrieben werden. Gerade das aber will die CDU vermeiden.

So schüttet man jetzt das Kind mit dem Bade aus und macht die EWMG noch überflüssiger, als sie seit ihrer Gründung ohnehin schon immer war.

Da die Kontrollfunktion des Rates nicht gestärkt wird und die Neuregelung die zu Kritik Anlaß gebende Entscheidung im Wiederholungsfalle nicht ausschließt, stimmt die FWG dem Beschlußentwurf über Kriterien beim Verkauf städtischer Grundstücke nicht zu.

Die FWG betrachtet das Ganze als Scheingefecht von CDU und FDP, an dem SPD und GRÜNE sich leider beteiligen, offensichtlich ohne Durchblick. Dies wird deutlich mit der Bestimmung im Beschlußentwurf, wonach es im Zweifel bei Entscheidungen über den Verkauf von Grundstücken auf den Zeitpunkt der Bewerbung ankommt. Genau da lag der Knackpunkt in dem Fall, der Anlaß für die jetzige Diskussion war. Das ändert sich zukünftig nicht.

Die FWG hat den Verkaufsregeln nicht zugestimmt. Sie wird weiterhin darauf dringen, dem Rat Einfluß auf Entscheidungen der EWMG zu ermöglichen, wenn dafür ein Anlaß besteht. Anlaß für solch eine Einflußnahme sind Vorgänge, die den Verdacht der Unregelmäßigkeit begründen können.