Drucken
Kategorie: Allgemein

Unter dem Stichwort Theatertor berichtete die Presse am 02. September 2004 über einen Vorgang, der die Besorgnis begründet, daß das Projekt erneut gefährdet ist. Ein sogenannter städtebaulicher Vertrag mit dem Investor HBB ist bis zur Zeit noch nicht verbindlich unterschrieben.

Das führte dazu, daß die Stadtverwaltung ohne jede Rückkopplung mit politischen Gremien die öffentliche Ankündigung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes aufhob. Die Stadtverwaltung fürchtet, daß nach der öffentlichen Auslegung die sogenannte vorzeitige Planreife des Bebauungsplanes eintritt und eine Baugenehmigung erteilt werden muß, auch wenn die Gestaltung des Bauvorhabens nicht den Vorstellungen der Stadt gerecht wird. Mit diesem Schritt sind Verzögerungen in der Realisierung des Vorhabens verbunden. Weitergehende Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen. Die FWG-Fraktion hat zu dem Vorgang mit einer Presseerklärung vom 02. September 2004 wie folgt reagiert:

Die Aufhebung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für das Theatertor ist für die FWG-Fraktion eine unerwartete und überraschende Entwicklung. Nach Sachstandsanfragen vom 26. August 2004 bei der Geschäftsführung der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) und dem Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung der Stadtverwaltung war der FWG-Fraktion zwar bekannt, daß der nach dem Kaufvertrag mit dem Investor erforderliche städtebauliche Vertrag noch nicht vorlag. Auf beabsichtigte Konsequenzen in Form der Aufhebung der Auslegung wurde nicht hingewiesen. Daß die Möglichkeit dafür gegeben war, war aus dem Beschluß des Planungs- und Bauausschusses bekannt, obwohl der entsprechende Vorbehalt im Ausschußbeschluß nicht mit veröffentlicht ist.

Die FWG-Fraktion teilt die Bedenken der Stadtverwaltung nicht, die sich aus dem Fehlen des städtebaulichen Vertrages für die Gestaltung des Bauwerkes ergeben könnten. Erstens ist der Investor HBB nach den Auskünften der EWMG als Verhandlungsführer und Vertragspartner vertrauenswürdig und zweitens hat die Stadt ausreichend Möglichkeiten der Gegenwehr gegen drastisch unerwünschte Entwicklungen in der Gestaltung des Bauwerkes.

Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages ist erstellt. Offen ist lediglich eine abschließende Reaktion des Investors. Ob bei dieser Lage die auf die Herbeiführung der Unterzeichnung gerichteten Maßnahmen der Stadtverwaltung ausreichend waren, kann sehr bezweifelt werden.

Die jetzt eingetretene Situation ist durch eine unnötig schnelle Entscheidung der Stadtverwaltung im Alleingang entstanden. Es hätte ausreichend Gelegenheit gegeben, die Politik vorher einzuschalten. Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz wäre kurzfristig einzuberufen gewesen. Auch die EWMG als Vertragspartner hätte zur Klärung und Sicherung eines schnellen Fortganges rechtzeitig eingeschaltet werden können.

Die FWG-Fraktion wird darauf dringen, das Vorhaben umzusetzen, wie beschlossen. Die jetzt eingetretene Verzögerung ist bedauerlich, kann an der Einstellung der FWG-Fraktion jedoch nichts ändern.