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Kategorie: Allgemein

Im Hauptausschuß an 26. Oktober 2005 wurde eine Dringlichkeitsentscheidungen getroffen. Es ging um die Verordnung über den verkaufsoffenen Sonntag am 06. November 2005.

Jede Dringlichkeitsentscheidung dieser Art ist dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. In der Hauptausschußvorlage war auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen. Dennoch fehlte die Angelegenheit auf der Tagessordnung für die Ratssitzung am 02. November 2005.

Nach einem Hinweis des Fraktionsvorsitzenden der FWG mußte der Oberbürgermeister zunächst die Sitzung unterbrechen, um sich mit seinen Rechtskundigen zu beraten. Erst dann verkündete er, daß die Tagesordnung ergänzt und die entsprechende Beratungsvorlage als Tischvorlage nachgereicht würde.

Was wäre geschehen, wenn der FWG-Vorsitzende geschwiegen hätte? Ein offenkundiger (Rechts-)Formfehler hätte vorgelegen. Die Frage, ob der verkaufsoffene Sonntag gefährdet gewesen wäre, ist ungeklärt. Gegnern des verkaufsoffenen Sonntags, die es ja durchaus gibt, wäre es möglich gewesen, die Regelung mit Aussicht auf Erfolg anzugreifen. Das ist das eine. Was betroffen macht, ist die Reaktion der Verwaltung auf den Hinweis über die Fehlerhaftigkeit der Tagesordnung. Sie zeigte Unsicherheit vor dem Hintergrund eines sehr einfachen Sachverhaltes.