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Kategorie: Allgemein

Ausgliederung der Notfallrettung aus der Feuerwehr.

Die FWG-Fraktion hat nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 14. Juni 2006 eingebracht.

Beschlußentwurf:

Die Notfallrettung im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes, die z.Zt. im Rahmen der Berufsfeuerwehr organisiert ist, wird auf gewerbliche Anbieter von Leistungen des Rettungsdienstes und/ oder auf Hilfsorganisationen übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen vorzubereiten, so daß eine Realisierung der Ausgliederung bis zum 31. Dezember 2006 möglich ist.

Die Leitung des öffentlichen Rettungsdienstes soll bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Mönchengladbach verbleiben.

Begründung:

Die Maßnahme ist einerseits sinnvoll, weil sie ermöglicht, die Tätigkeit der Feuerwehr auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Andererseits ist eine solche Ausgliederung zweckmäßig, weil sie dazu führt, daß ohnehin in der Hand gewerblicher Anbieter und der Hilfsorganisationen vorhandene Ressourcen voll genutzt werden können. Die Mehrfachvorhaltung in der Trägerschaft der Stadt kann somit eingespannt werden.