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Kategorie: Allgemein

Antrag im Rat der Stadt am 12. September 2007.

Seit längerer Zeit bereits sorgt die Diskussion über die Zukunft der Städtischen Kliniken für Unruhe. Äußerungen von Ratsmitgliedern und Gerüchte sind dafür Ursachen. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die Versorgung mit Krankenhausleistungen in der Stadt eine Fehlentwicklung nehmen könnte. Hier hat ein Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2007 keine Entlastung gebracht. Es sind im Gegenteil weitere Irritationen eingetreten. Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt will dazu beitragen, eine Situation zu verändern, die eine gute Weiterentwicklung des Krankenhausangebotes in der Stadt verhindern könnte.

Die Stadt Mönchengladbach hat nicht die Möglichkeit, unmittelbar auf die Krankenversorgung in Krankenhäusern in der Stadt Einfluss zu nehmen. Sie kann nicht einmal unmittelbar auf die Städtischen Kliniken einwirken. Diese sind wie alle anderen Krankenhäuser in der Stadt rechtlich selbständig. Die Stadt kann lediglich versuchen, im Spannungsfeld der Interessen der verschiedenen Krankenhausträger die Rolle eines Vermittlers zu übernehmen. Die Legitimation dazu zieht sie aus der öffentlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge. Das darin begründete Interesse verpflichtet die Stadt, eine Versorgung anzustreben, die einer Großstadt mit oberzentraler Funktion angemessen ist. Das bedeutet, dass die Stadt an einem Krankenhauswesen interessiert sein muss, das sowohl eine breite Grundversorgung als auch spezialisierte Spitzenleistungen anbietet, und zwar auch für die Bevölkerung aus dem Umland.

Dieses Interesse erfordert im ersten Schritt die Erarbeitung einer Angebotsstruktur, die auf einer sicheren Basis fußt. Dazu sind Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich, die bei einer Stadtverwaltung nicht erwartet werden können. Solche Strukturüberlegungen sind aber Voraussetzung für die Klärung der Fragen, die mit der Organisation des Angebotes an Krankenhausleistungen verbunden sind. Krankenhäuser in der Stadt müssen deshalb die Aufgabe umsetzen, ein strukturell verbessertes Angebot an Krankenhausleistungen zu gestalten, das zukunftssicher ist und den großstädtischen Erfordernissen entspricht. In diesem Sinne sollte die Stadt den Städtischen Kliniken Handlungsauftrag und Ermächtigung erteilen und den Versuch unterlassen, hier selbst zu agieren. Die Grundlage dafür müsste der Rat der Stadt in Form einer grundsätzlichen Handlungsanweisung für die vom Rat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Kliniken beschließen. Die FWG-Fraktion hat einen entsprechenden Beschlussentwurf in der Ratssitzung am 12. September 2007 eingebracht.

Der Rat hat Ziffer 1 dieses Beschlussentwurfes einstimmig verabschiedet und den Antrag im übrigen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren verwiesen. Der Beschlussentwurf hat folgenden Wortlaut:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der städtischen Kliniken GmbH werden angewiesen, im Aufsichtsrat entsprechend den folgenden Zielvorgaben abzustimmen:

  1. Eine Einschränkung des Versorgungsangebotes der städtischen Kliniken wird in den nächsten sechs Monaten nicht erfolgen.

  2. Fusionen und Kooperationen mit anderen Krankenhäusern dürfen nur auf der Basis einer Neuordnung der Struktur aller Krankenhausleistungen in Mönchengladbach angestrebt werden.

  3. Bei Fusionen und Kooperationen mit anderen Krankenhäusern ist das Ziel anzustreben, die Versorgung von mindestens 75 % aller Patientenfälle langfristig zu sichern.

  4. Die Struktur des Leistungsangebotes für mindestens 75 % aller Patientenfälle ist so zu ordnen, dass in der Stadt neben der Grundversorgung in geeigneten medizinischen Disziplinen Spitzenleistungen möglich werden.

  5. Die städtischen Kliniken GmbH bedienen sich fachlicher Hilfe in Bezug auf die Erarbeitung, die Vermittlung und die Verhandlung von Möglichkeiten und Rechtsformen für die Sicherung einer stadtweit abgestimmten Neuordnung der Struktur aller Krankenhausleistungen.

  6. Der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrates informiert in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates den Rat der Stadt Mönchengladbach über das Arbeitsergebnis zu Ziffern 4 und 5.

  7. >

    Der Rat der Stadt wird nach dem Bericht des Oberbürgermeisters die Mitglieder des Aufsichtsrates anweisen, für welche Maßnahmen sie sich im Aufsichtrat zu verwenden haben.

  8. Der Rat geht davon aus, dass der Bericht so rechtzeitig vorgelegt wird, dass dem Rat innerhalb der Sechsmonatsfrist im Sinne von Ziffer 1 Entscheidungen möglich sind.

Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt machte mit diesem Antrag einen zweiten Versuch, der Krankenversorgung in Krankenhäusern der Stadt förderlich zu sein. Der erste Versuch bezog sich auf eine Vorsorgemaßnahme, die die Stadt im eigenen Aufgabenfeld in eigener Zuständigkeit hätte regeln können. Es ging darum, einen zentralen Krankenhausstandort für alle Anbieter durch Bauleitplanung für die fernere Zukunft heute bereits zu sichern. Der entsprechende Vorschlag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 25 Oktober 2006 abgelehnt. Sachliche Gründe wurden nicht vorgetragen. Es bleibt abzuwarten, welches Ergebnis die jetzige Initiative der FWG-Fraktion haben wird.