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Kategorie: Allgemein

Das Grundstück des ehemaligen Zentralbades an der Fliethstr/ Lüpertzender Straße soll verkauft werden. Der Käufer soll eine Bauverpflichtung haben. Darauf, wie der Käufer diese Verpflichtung erfüllen will, möchte sich die Stadt einen Einfluss sichern.

Dies soll bereits im Verkaufsverfahren berücksichtigt werden. Die Absichten des Käufers sollen deshalb im Verfahren zur Ermittlung des Käufers festgestellt und als Gegenstand des Wettbewerbes bewertet werden. Das soll nach Kriterien geschehen, die durch Ratsbeschluss festgelegt werden.

Die Verkaufsabsicht für das Grundstück ist wegen der derzeitigen Situation auf dem Grundstücksmarkt vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage zurückgestellt worden. Die Eignungs- und Bewertungskriterien für den Grundstücksverkauf aber sollen als bleibende Grundlage für diese Art von Geschäften in Kraft gesetzt werden.

Der Hauptausschuss befasste sich mit der Sache in seiner Sitzung am 12. November 2008. Da die FWG in dem Entwurf der Kriterien einen Mangel an objektiv messbaren Beurteilungsmerkmalen festgestellt hatte, wies sie auch auf diesen Nachteil hin.

FWG-Fraktionsvorsitzender Oberem führte aus:

Die Abhängigkeit der Bewertung von Merkmalen, die nicht beschrieben sind, sondern nach der Einschätzung von Personen, z.B. des für Stadtplanung zuständigen Mitgliedes des Verwaltungsvorstandes später festgelegt werden, beeinträchtigt die Objektivität der Beurteilung. Hier sind Einflüsse über politischen Druck auf Mitglieder des Verwaltungsvorstandes nicht ausschließbar. Solange dies nicht durch eine Umformulierung des Entwurfes ausgeschlossen wird, kann die FWG nicht zustimmen. Unkontrollierbarer politischer Einfluss muss unbedingt unterbunden werden.

Den Ausführungen des FWG-Fraktionsvorsitzenden wurde nichts Argumentatives entgegengehalten. Der Hauptausschuss beschloss die Empfehlung an den Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD.