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Kategorie: Allgemein

Insgesamt fanden vier Gespräche über eine Kooperation mit CDU und FDP statt. Die FWG hat dabei ihre Vorstellungen schriftlich fixiert vorgestellt.

Die CDU unterzog sich erst gar nicht der Mühe, eine eigene Formulierung zu entwerfen. Stattdessen erklärte Sie, dem Vorschlag der FDP zuzustimmen. Dieser aber bestand auch nur in der Kopie von Teilen des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP für die Amtszeit des Rates von 2004 bis 2009. Damit waren die Verhandlungen gescheitert. Denn die FWG hatte während der ganzen Amtsperiode diese Koalition als für die Stadt verderblich eingestuft und immer erklärt, eine solche oder ähnliche Vereinbarung nicht abzuschließen. Daran hat sich die FWG gehalten. Sie wird diese Einstellung nicht ändern.

Der Vorschlag der FWG zur Regelung einer Zusammenarbeit mit CDU und FDP hat folgenden Wortlaut:


Definition der Zusammenarbeitsbereitschaft

Die FWG-Fraktion bildet mit den Fraktionen von CDU und FDP eine Abstimmungsgemeinschaft, soweit in Angelegenheiten übereinstimmende Auffassungen erarbeitet werden können. Eine Mitwirkung des Vertreters des Zentrums ist ausgeschlossen.


Definition der Zusammenarbeitsmodalitäten

Angelegenheiten, die durch einheitliche Abstimmung geregelt werden sollen, werden zwischen den Fraktionen erörtert. Vorhaben, für die ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung vorliegt, werden vor der ersten Beratung im Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung erörtert. Vorhaben, zu denen eine der Fraktionen eine Beratung vorschlagen will, werden den anderen Fraktionen mit dem Ziel vorgestellt, eine gemeinsame Auffassung zu erarbeiten. Gelingt dies, werden Beratungsvorlagen von den Fraktionen gemeinsam eingebracht. Soweit das nicht möglich ist, können die Fraktionen einzeln oder in Gemeinschaft mit einer der anderen Fraktionen die Beratungsvorlagen einbringen.


Ausschüsse

Über Zahl und Art der Ausschüsse und die Zahl der Ausschusssitze soll Einvernehmen herbeigeführt werden.


Aufsichtsräte und andere Gremien, die nicht Ausschüsse sind

Die Fraktionen bilden bei den Wahlen zu Aufsichtsräten und anderen Gremien, die nicht Ausschüsse sind, eine Listenverbindung. Über die Verteilung der auf die Liste entfallenden Sitze wird jeweils nach gemeinsamer Beratung entschieden.


Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister

Die Fraktionen wirken darauf hin, dass der Oberbürgermeister seine Verpflichtungen aus der Repräsentation und im Rahmen seiner Organisationsgewalt erfüllt. Sie fordern die Erfüllung der Verpflichtung zur Vorbereitung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretung so, dass in Beratungsvorlagen ausnahmslos Entscheidungsvorschläge enthalten zu sein haben. Soweit Gesetze nicht entgegen stehen, treten die Fraktionen dafür ein, den Oberbürgermeister nicht mit Funktionen der Gesellschaftervertretung in Gesellschaften zu betrauen, an denen die Stadt beteiligt ist.


Forderungen der FWG-Fraktion zum Inhalt gemeinsamer Abstimmung

  1. Wirtschaftsförderung

    Die Wirtschaftsförderung ist an den Empfehlungen zu orientieren, die von einem hoch qualifizierten externen Gutachter erarbeitet werden sollen. Das Gutachten ist alsbald nach Beginn der Amtsperiode des Rates in Auftrag zu geben.

  2. Städtische Gesellschaften

    Städtische Gesellschaften oder andere Rechtsformen der Auslagerung von Aufgaben dürfen nur gegründet werden, wenn der finanzielle Vorteil für die Stadt eindeutig nachgewiesen ist. Soweit eine solche Vorteilsberechnung für vorhandene Einrichtungen nicht vorliegt oder bei der Gründung nicht vorgelegen hat, wird eine entsprechende Berechnung alsbald in Auftrag gegeben.

  3. GEM

    Der Rückerwerb der Fremdanteile ist mit Nachdruck zu betreiben und alsbald umzusetzen.

  4. Schulentwicklungsplanung

    Der Schulentwicklungsplan ist zu einem mit Maßnahmenfestlegungen versehenen Werk mit einer Laufzeit von jeweils fünf Jahren auszugestalten.

  5. Gebühren

    Das Niveau der Gebühren ist zu senken. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind alsbald einzuleiten. Von besonderer Dringlichkeit ist die Überprüfung der Friedhofsgebühren.

  6. Krankenhausentwicklung

    Ausgehend von der Verantwortung für die Städtischen Kliniken Mönchengladbach ist ein Konzept zu entwickeln, dass die Krankenhäuser in Mönchengladbach zu einer Zusammenarbeit bringt, die an den speziellen Stärken der einzelnen Einrichtungen orientiert ist.

  7. Sportanlagen und Schwimmbäder

    Die Einrichtungen sind auf der Basis einer umfassenden Bedarfsbeurteilung und der Bestandssituation Instand zu halten oder wieder Instand zu setzen.

  8. Entwicklung der Innenstadtbereiche

    Die eingeleiteten Maßnahmen sollen fortgeführt werden. Im Bereich ehemaliges Stadttheater sollen weder ein Tunnel noch eine Abbindung der Stepgesstraße vorgesehen werden. Rathausum- und/oder erweiterungsbauten müssen neu auf den Prüfstand. Bisherige Überlegungen sollen nicht fortgeführt werden. Haus Westland als Standort für Verwaltungsdienststellen wird ausgeschlossen.

  9. Verkehrsentwicklungsplan

    Der Verkehrsknoten Berliner Platz erfordert besondere Aufmerksamkeit. Hier ist die erforderliche Entlastung durch Untertunnelung zu sichern. Die Ostumgehung von Mönchengladbach ist im Kontakt mit den Planungsträgern von Bund und Land einer bürgerverträglichen Regelung zuzuführen. Eine Spange Kaldenkirchener Str./Viersener Str. ist anzustreben und alsbald zu verwirklichen.

  10. Hauhaltskonsolidierung

    Die erforderliche Haushaltskonsolidierung soll durch strikte Reduktion der Investitionstätigkeit auf Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen und einen absoluten Sparkurs bei Konsumausgaben gesichert werden.

  11. JHQ

    Hier ist die Renaturierung des Gesamtgebietes anzustreben, weil die Stadt Mönchengladbach keinen weiteren Stadtteil finanzieren kann, gleich welcher Zweckbestimmung er dienen würde.

  12. Verwaltungsvorstand

    Herr Stadtkämmerer Kuckels soll wiedergewählt werden. Die Funktion des Stadtdirektors soll einem anderen Beigeordneten zugewiesen werden. Die FWG-Fraktion sieht dafür Herrn Beigeordneten Dr. Schmitz als geeigneten Kandidaten.