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Kategorie: Stadtbibliothek

Seit etwa einem Jahr geistert der Neubau einer Stadtbibliothek durch die politische Landschaft.

Die Ampelkoalition will einen, die CDU weiß nicht so recht, ist im Zweifel mal gegen alles, wenn es denn von anderen vorgeschlagen wird, und die Verwaltung spielt falsch. Die FWG-Fraktion hatte bereits für die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 14. Februar 2012 einen Vorschlag eingebracht, wie zu verfahren sei, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen. Dazu finden sich bereits Veröffentlichungen vom 25. Januar 2012 und vom 08. Februar 2012 auf der Website der FWG.

Im Planungs- und Bauausschuss wurde der FWG-Vorschlag erst gar nicht beraten. Er wurde in den Kulturausschuss verwiesen. Dort wurde er mit 10 Stimmen (Ampel/CDU) abgewiesen.

Das ist keine Besonderheit in dieser Stadt. Klare Grundlagen können die von der Ampel, aber auch die von der CDU nicht gebrauchen. Das würde doch das freie Spiel der Kräfte verderben.

Jetzt konnte man in der Tagespresse lesen, was die Ampelführer Beine, Sasserath und Jansen-Winkeln für ihre Gestaltenmehrheit berichteten. Egal, was es kostet: Wir bauen eine neue Stadtbibliothek. Kosten ca. 12 Mill €. Woher die kommen sollen, hat keiner von den Dreien gesagt. Dass sie sich über die klare Ansage der Bezirksregierung, es dürfe keinen Neubau geben, hinwegsetzen werden, daran ließen sie keinen Zweifel.

Dazu hat der Vorsitzende der FWG, Erich Oberem, gegenüber der Rheinischen Post erklärt:

  1. Mit einer solchen Entscheidung wäre die Grenze der groben Fahrlässigkeit für das Verschulden eines Vermögensschadens der Stadt überschritten.

  2. Der vorsätzliche Rechtsbruch ist durch die Feststellung der Bezirksregierung in der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes belegt, wonach eine neue Stadtbibliothek nicht gebaut werden darf. Nach den der FWG schriftlich vorliegenden Erklärungen der Bezirksregierung prüft diese nur die Frage, ob mit dem Haushaltssanierungsplan das geltende Recht eingehalten wird. Der Hinweis auf das Bauverbot und die Erklärung der Ampelführer belegen den mehr als grobfahrlässigen, sogar vorsätzlichen Rechtsverstoß.

  3. Der Verstoß verpflichtet zu Schadenersatz, und zwar alle, die eine entsprechende Abstimmung mittragen.

  4. Das von den Ampelführern geübte Verfahren erinnert an das Verhalten absoluter Herrschaft in autoritären Systemen.